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Hiob - Kapitel 20

Zofars zweite Rede

1 Da antwortete Zophar von Naema und sprach: 2 Darauf muß ich antworten und kann nicht harren.
3 Denn ich muß hören, wie man mich straft und tadelt; aber der Geist meines Verstandes soll für mich antworten. 4 Weißt du nicht, daß es allezeit so gegangen ist, seitdem Menschen auf Erden gewesen sind: 5 daß der Ruhm der Gottlosen steht nicht lange und die Freude des Heuchlers währt einen Augenblick? 6 Wenngleich seine Höhe in den Himmel reicht und sein Haupt an die Wolken rührt, (Psalm 37.35) 7 so wird er doch zuletzt umkommen wie Kot, daß die, welche ihn gesehen haben, werden sagen: Wo ist er? (1. Könige 14.10) 8 Wie ein Traum vergeht, so wird er auch nicht zu finden sein, und wie ein Gesicht in der Nacht verschwindet. (Psalm 73.20) 9 Welch Auge ihn gesehen hat, wird ihn nicht mehr sehen; und seine Stätte wird ihn nicht mehr schauen. (Psalm 37.10) 10 Seine Kinder werden betteln gehen, und seine Hände müssen seine Habe wieder hergeben. (Hiob 27.14) 11 Seine Gebeine werden seine heimlichen Sünden wohl bezahlen, und sie werden sich mit ihm in die Erde legen. 12 Wenn ihm die Bosheit in seinem Munde wohl schmeckt, daß er sie birgt unter seiner Zunge,
13 daß er sie hegt und nicht losläßt und sie zurückhält in seinem Gaumen, 14 so wird seine Speise inwendig im Leibe sich verwandeln in Otterngalle. 15 Die Güter, die er verschlungen hat, muß er wieder ausspeien, und Gott wird sie aus seinem Bauch stoßen. 16 Er wird der Ottern Gift saugen, und die Zunge der Schlange wird ihn töten. 17 Er wird nicht sehen die Ströme noch die Wasserbäche, die mit Honig und Butter fließen. 18 Er wird arbeiten, und des nicht genießen; und seine Güter werden andern, daß er deren nicht froh wird. (5. Mose 28.30-33) 19 Denn er hat unterdrückt und verlassen den Armen; er hat Häuser an sich gerissen, die er nicht erbaut hat. 20 Denn sein Wanst konnte nicht voll werden; so wird er mit seinem köstlichen Gut nicht entrinnen. 21 Nichts blieb übrig vor seinem Fressen; darum wird sein gutes Leben keinen Bestand haben. 22 Wenn er gleich die Fülle und genug hat, wird ihm doch angst werden; aller Hand Mühsal wird über ihn kommen. 23 Es wird ihm der Wanst einmal voll werden, wenn er wird den Grimm seines Zorns über ihn senden und über ihn wird regnen lassen seine Speise.
24 Er wird fliehen vor dem eisernen Harnisch, und der eherne Bogen wird ihn verjagen. 25 Ein bloßes Schwert wird durch ihn ausgehen; und des Schwertes Blitz, der ihm bitter sein wird, wird mit Schrecken über ihn fahren. (5. Mose 32.14) (Psalm 7.13) 26 Es ist keine Finsternis da, die ihn verdecken möchte. Es wird ihn ein Feuer verzehren, das nicht angeblasen ist; und wer übrig ist in seiner Hütte, dem wird's übel gehen. (5. Mose 32.22) 27 Der Himmel wird seine Missetat eröffnen, und die Erde wird sich gegen ihn setzen. 28 Das Getreide in seinem Hause wird weggeführt werden, zerstreut am Tage seines Zorns. 29 Das ist der Lohn eines gottlosen Menschen bei Gott und das Erbe, das ihm zugesprochen wird von Gott.

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4. Mose - Kapitel 5

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen." (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. 5 Jahwe befahl Mose, 6 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht - so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden - wird diese Person schuldig. (3. Mose 5.21) 7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist. 8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt. 9 Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören. (4. Mose 18.8) 10 Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören." 11 Jahwe befahl Mose, 12 den Israeliten zu sagen: "Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird, 13 wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden; 14 und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat, 15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie gut zwei Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt. 16 Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen. 17 Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen. (2. Mose 30.18) 18 Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten. 19 Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser. 20 Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat'- 21 jetzt soll der Priester die Frau den Fluch schwören lassen und zu ihr sagen - 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt. 22 Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!' 23 Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen. 24 Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet. 25 Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen. 26 Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben. 27 Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden. 28 Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben." 29 Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren. 31 Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.