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Hiob - Kapitel 17

Fortsetzung: Hiob sieht nicht um sich als Jammer und nichts vor sich als das Grab

1 Mein Odem ist schwach, und meine Tage sind abgekürzt; das Grab ist da. 2 Fürwahr, Gespött umgibt mich, und auf ihrem Hadern muß mein Auge weilen. 3 Sei du selber mein Bürge bei dir; wer will mich sonst vertreten? (Hiob 16.19) 4 Denn du hast ihrem Herzen den Verstand verborgen; darum wirst du ihnen den Sieg geben. 5 Es rühmt wohl einer seinen Freunden die Ausbeute; aber seiner Kinder Augen werden verschmachten. 6 Er hat mich zum Sprichwort unter den Leuten gemacht, und ich muß mir ins Angesicht speien lassen. (Hiob 30.9)
7 Mein Auge ist dunkel geworden vor Trauern, und alle meine Glieder sind wie ein Schatten. (Psalm 6.8) 8 Darüber werden die Gerechten sich entsetzen, und die Unschuldigen werden sich entrüsten gegen die Heuchler. 9 Aber der Gerechte wird seinen Weg behalten; und wer reine Hände hat, wird an Stärke zunehmen. 10 Wohlan, so kehrt euch alle her und kommt; ich werde doch keinen Weisen unter euch finden.
11 Meine Tage sind vergangen; meine Anschläge sind zerrissen, die mein Herz besessen haben. 12 Sie wollen aus der Nacht Tag machen und aus dem Tage Nacht. 13 Wenn ich gleich lange harre, so ist doch bei den Toten mein Haus, und in der Finsternis ist mein Bett gemacht; 14 Die Verwesung heiße ich meinen Vater und die Würmer meine Mutter und meine Schwester: (Hiob 4.19) 15 was soll ich denn harren? und wer achtet mein Hoffen? 16 Hinunter zu den Toten wird es fahren und wird mit mir in dem Staub liegen.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.