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Hiob - Kapitel 14

Schluß: Hiob klagt über die Nichtigkeit des Menschen und sucht vergeblich eine tröstliche Hoffnung

1 Der Mensch, vom Weibe geboren, lebt kurze Zeit und ist voll Unruhe, 2 geht auf wie eine Blume und fällt ab, flieht wie ein Schatten und bleibt nicht. (Psalm 90.5) 3 Und du tust deine Augen über einen solchen auf, daß du mich vor dir ins Gericht ziehest. 4 Kann wohl ein Reiner kommen von den Unreinen? Auch nicht einer. (Psalm 14.3) 5 Er hat seine bestimmte Zeit, die Zahl seiner Monden steht bei dir; du hast ein Ziel gesetzt, das wird er nicht überschreiten. (Psalm 31.16) (Psalm 39.5) 6 So tu dich von ihm, daß er Ruhe habe, bis daß seine Zeit komme, deren er wie ein Tagelöhner wartet. (Hiob 7.1-2) 7 Ein Baum hat Hoffnung, wenn er schon abgehauen ist, daß er sich wieder erneue, und seine Schößlinge hören nicht auf.
8 Ob seine Wurzel in der Erde veraltet und sein Stamm im Staub erstirbt, 9 so grünt er doch wieder vom Geruch des Wassers und wächst daher, als wäre er erst gepflanzt. 10 Aber der Mensch stirbt und ist dahin; er verscheidet, und wo ist er? 11 Wie ein Wasser ausläuft aus dem See, und wie ein Strom versiegt und vertrocknet, 12 so ist ein Mensch, wenn er sich legt, und wird nicht aufstehen und wird nicht aufwachen, solange der Himmel bleibt, noch von seinem Schlaf erweckt werden. (Hiob 7.10) (Hiob 19.25) 13 Ach daß du mich in der Hölle verdecktest und verbärgest, bis dein Zorn sich lege, und setztest mir ein Ziel, daß du an mich dächtest. (Psalm 27.5) (Psalm 31.21) (Jesaja 26.20)
14 Wird ein toter Mensch wieder leben? Alle Tage meines Streites wollte ich harren, bis daß meine Veränderung komme! (Hiob 7.1) 15 Du würdest rufen und ich dir antworten; es würde dich verlangen nach dem Werk deiner Hände. 16 Jetzt aber zählst du meine Gänge. Hast du nicht acht auf meine Sünden? 17 Du hast meine Übertretungen in ein Bündlein versiegelt und meine Missetat zusammengefaßt. (Hosea 13.12) 18 Zerfällt doch ein Berg und vergeht, und ein Fels wird von seinem Ort versetzt;
19 Wasser wäscht Steine weg, und seine Fluten flößen die Erde weg: aber des Menschen Hoffnung ist verloren; (Römer 5.5) 20 denn du stößest ihn gar um, daß er dahinfährt, veränderst sein Wesen und lässest ihn fahren. 21 Sind seine Kinder in Ehren, das weiß er nicht; oder ob sie gering sind, des wird er nicht gewahr. 22 Nur sein eigen Fleisch macht ihm Schmerzen, und seine Seele ist ihm voll Leides.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.