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Hiob - Kapitel 14

Schluß: Hiob klagt über die Nichtigkeit des Menschen und sucht vergeblich eine tröstliche Hoffnung

1 Der Mensch, vom Weibe geboren, lebt kurze Zeit und ist voll Unruhe, 2 geht auf wie eine Blume und fällt ab, flieht wie ein Schatten und bleibt nicht. (Psalm 90.5) 3 Und du tust deine Augen über einen solchen auf, daß du mich vor dir ins Gericht ziehest. 4 Kann wohl ein Reiner kommen von den Unreinen? Auch nicht einer. (Psalm 14.3) 5 Er hat seine bestimmte Zeit, die Zahl seiner Monden steht bei dir; du hast ein Ziel gesetzt, das wird er nicht überschreiten. (Psalm 31.16) (Psalm 39.5) 6 So tu dich von ihm, daß er Ruhe habe, bis daß seine Zeit komme, deren er wie ein Tagelöhner wartet. (Hiob 7.1-2) 7 Ein Baum hat Hoffnung, wenn er schon abgehauen ist, daß er sich wieder erneue, und seine Schößlinge hören nicht auf.
8 Ob seine Wurzel in der Erde veraltet und sein Stamm im Staub erstirbt, 9 so grünt er doch wieder vom Geruch des Wassers und wächst daher, als wäre er erst gepflanzt. 10 Aber der Mensch stirbt und ist dahin; er verscheidet, und wo ist er? 11 Wie ein Wasser ausläuft aus dem See, und wie ein Strom versiegt und vertrocknet, 12 so ist ein Mensch, wenn er sich legt, und wird nicht aufstehen und wird nicht aufwachen, solange der Himmel bleibt, noch von seinem Schlaf erweckt werden. (Hiob 7.10) (Hiob 19.25) 13 Ach daß du mich in der Hölle verdecktest und verbärgest, bis dein Zorn sich lege, und setztest mir ein Ziel, daß du an mich dächtest. (Psalm 27.5) (Psalm 31.21) (Jesaja 26.20)
14 Wird ein toter Mensch wieder leben? Alle Tage meines Streites wollte ich harren, bis daß meine Veränderung komme! (Hiob 7.1) 15 Du würdest rufen und ich dir antworten; es würde dich verlangen nach dem Werk deiner Hände. 16 Jetzt aber zählst du meine Gänge. Hast du nicht acht auf meine Sünden? 17 Du hast meine Übertretungen in ein Bündlein versiegelt und meine Missetat zusammengefaßt. (Hosea 13.12) 18 Zerfällt doch ein Berg und vergeht, und ein Fels wird von seinem Ort versetzt;
19 Wasser wäscht Steine weg, und seine Fluten flößen die Erde weg: aber des Menschen Hoffnung ist verloren; (Römer 5.5) 20 denn du stößest ihn gar um, daß er dahinfährt, veränderst sein Wesen und lässest ihn fahren. 21 Sind seine Kinder in Ehren, das weiß er nicht; oder ob sie gering sind, des wird er nicht gewahr. 22 Nur sein eigen Fleisch macht ihm Schmerzen, und seine Seele ist ihm voll Leides.

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5. Mose - Kapitel 21

1 Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis abmessen. 3 In der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh heraussuchen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch nicht am Joch gezogen hat. 4 Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen. 5 Dann sollen die Priester aus dem Stamm Levi herzutreten. Denn sie hat Jahwe, dein Gott, ausgewählt, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen. Nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und jeder Körperverletzung verfahren werden. (5. Mose 17.8-9) 6 In ihrer Gegenwart sollen die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, die Hände waschen, und zwar über dem Kalb, dem am Bach das Genick gebrochen wurde. (Matthäus 27.24) 7 Dabei sollen sie bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen. - 8 Jahwe, vergib deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in deinem Volk Israel bleiben." Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt. 9 So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen und tun, was vor Jahwe richtig ist. (4. Mose 35.33) 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und Jahwe, dein Gott, sie in deine Hand gibt, kann es sein, dass du Gefangene machst. 11 Wenn du unter ihnen eine schöne Frau siehst, die dir gefällt, und du willst sie heiraten, 12 dann darfst du sie mit nach Hause nehmen. Sie soll sich den Kopf scheren und ihre Nägel beschneiden. 13 Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen. 14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast. 15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist, (1. Mose 29.30) 16 dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist. 17 Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht mehr hört und selbst dann nicht gehorcht, wenn sie ihn züchtigen, 19 dann sollen seine Eltern ihn zu den Ältesten der Stadt, ans Tor ihres Ortes, bringen 20 und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer." 21 Dann sollen ihn alle Leute der Stadt zu Tode steinigen. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. Ganz Israel soll davon hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12) 22 Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und hingerichtet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht am Pfahl bleiben. Du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)