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Hiob - Kapitel 13

Fortsetzung: Hiob warnt die Freunde vor der Gerechtigkeit Gottes und beginnt seine Rede an Gott

1 Siehe, das alles hat mein Auge gesehen und mein Ohr gehört, und ich habe es verstanden. 2 Was ihr wißt, das weiß ich auch; und bin nicht geringer denn ihr. (Hiob 12.14) 3 Doch wollte ich gern zu dem Allmächtigen reden und wollte gern mit Gott rechten. 4 Aber ihr deutet's fälschlich und seid alle unnütze Ärzte. 5 Wollte Gott, ihr schwieget, so wäret ihr weise. (Sprüche 17.28) 6 Höret doch meine Verantwortung und merket auf die Sache, davon ich rede!
7 Wollt ihr Gott verteidigen mit Unrecht und für ihn List brauchen? 8 Wollt ihr seine Person ansehen? Wollt ihr Gott vertreten? 9 Wird's euch auch wohl gehen, wenn er euch richten wird? Meint ihr, daß ihr ihn täuschen werdet, wie man einen Menschen täuscht? 10 Er wird euch strafen, wo ihr heimlich Person ansehet. 11 Wird er euch nicht erschrecken, wenn er sich wird hervortun, und wird seine Furcht nicht über euch fallen? 12 Eure Denksprüche sind Aschensprüche; eure Bollwerke werden wie Lehmhaufen sein. 13 Schweiget mir, daß ich rede, es komme über mich, was da will. 14 Was soll ich mein Fleisch mit meinen Zähnen davontragen und meine Seele in meine Hände legen?
15 Siehe, er wird mich doch erwürgen, und ich habe nichts zu hoffen; doch will ich meine Wege vor ihm verantworten. 16 Er wird ja mein Heil sein; denn es kommt kein Heuchler vor ihn. 17 Höret meine Rede, und meine Auslegung gehe ein zu euren Ohren.
18 Siehe, ich bin zum Rechtsstreit gerüstet; ich weiß, daß ich recht behalten werde. 19 Wer ist, der mit mir rechten könnte? Denn dann wollte ich schweigen und verscheiden. 20 Zweierlei tue mir nur nicht, so will ich mich vor dir nicht verbergen: 21 laß deine Hand fern von mir sein, und dein Schrecken erschrecke mich nicht! (Hiob 9.34) 22 Dann rufe, ich will antworten, oder ich will reden, antworte du mir! 23 Wie viel ist meiner Missetaten und Sünden? Laß mich wissen meine Übertretung und Sünde.
24 Warum verbirgst du dein Antlitz und hältst mich für deinen Feind? (Hiob 19.11) 25 Willst du wider ein fliegend Blatt so ernst sein und einen dürren Halm verfolgen? 26 Denn du schreibst mir Betrübnis an und willst über mich bringen die Sünden meiner Jugend. (Psalm 25.7) 27 Du hast meinen Fuß in den Stock gelegt und hast acht auf alle meine Pfade und siehst auf die Fußtapfen meiner Füße, 28 der ich doch wie Moder vergehe und wie ein Kleid, das die Motten fressen.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."