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Hesekiel - Kapitel 7

Das Ende naht

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, so spricht der Herr, HERR vom Lande Israel: Das Ende kommt, das Ende über alle vier Örter des Landes. 3 Nun kommt das Ende über dich; denn ich will meinen Grimm über dich senden und will dich richten, wie du es verdient hast, und will dir geben, was allen deinen Greueln gebührt. 4 Mein Auge soll dein nicht schonen noch übersehen; sondern ich will dir geben, wie du verdient hast, und deine Greuel sollen unter dich kommen, daß ihr erfahren sollt, ich sei der HERR. 5 So spricht der Herr, HERR: Siehe, es kommt ein Unglück über das andere!
6 Das Ende kommt, es kommt das Ende, es ist erwacht über dich; siehe, es kommt! 7 Es geht schon auf und bricht daher über dich, du Einwohner des Landes; die Zeit kommt, der Tag des Jammers ist nahe, da kein Singen auf den Bergen sein wird. (Joel 1.15) 8 Nun will ich bald meinen Grimm über dich schütten und meinen Zorn an dir vollenden und will dich richten, wie du verdient hast, und dir geben, was deinen Greueln allen gebührt. 9 Mein Auge soll dein nicht schonen, und ich will nicht gnädig sein; sondern will dir geben, wie du verdient hast, und deine Greuel sollen unter dich kommen, daß ihr erfahren sollt, ich sei der HERR, der euch schlägt. 10 Siehe, der Tag, siehe, er kommt daher, er bricht an; die Rute blüht, und der Stolze grünt. (Jesaja 10.5)
11 Der Tyrann hat sich aufgemacht zur Rute über die Gottlosen, daß nichts von ihnen noch von ihrem Volk noch von ihrem Haufen Trost haben wird. 12 Es kommt die Zeit, der Tag naht herzu! Der Käufer freue sich nicht, und der Verkäufer trauere nicht; denn es kommt der Zorn über all ihren Haufen. 13 Darum soll der Verkäufer nach seinem verkauften Gut nicht wieder trachten; denn wer da lebt, der wird's haben. Denn die Weissagung über all ihren Haufen wird nicht zurückkehren; keiner wird sein Leben erhalten, um seiner Missetat willen. (3. Mose 27.24) 14 Laßt sie die Posaune nur blasen und alles zurüsten, es wird doch niemand in den Krieg ziehen; denn mein Grimm geht über all ihren Haufen.
15 Draußen geht das Schwert; drinnen geht Pestilenz und Hunger. Wer auf dem Felde ist, der wird vom Schwert sterben; wer aber in der Stadt ist, den wird Pestilenz und Hunger fressen. 16 Und welche unter ihnen entrinnen, die müssen auf dem Gebirge sein, und wie die Tauben in den Gründen, die alle untereinander girren, ein jeglicher um seiner Missetat willen. 17 Aller Hände werden dahinsinken, und aller Kniee werden so ungewiß stehen wie Wasser;
18 und werden Säcke um sich gürten und mit Furcht überschüttet sein, und aller Angesichter werden jämmerlich sehen und aller Häupter kahl sein. (Jesaja 15.2) (Jeremia 48.37) 19 Sie werden ihr Silber hinaus auf die Gassen werfen und ihr Gold wie Unflat achten; denn ihr Silber und Gold wird sie nicht erretten am Tage des Zorns des HERRN. Und sie werden ihre Seele davon nicht sättigen noch ihren Bauch davon füllen; denn es ist ihnen gewesen ein Anstoß zu ihrer Missetat. (Sprüche 11.4) (Zephanja 1.18) 20 Sie haben aus ihren edlen Kleinoden, damit sie Hoffart trieben, Bilder ihrer Greuel und Scheuel gemacht; darum will ich's ihnen zum Unflat machen 21 und will's Fremden in die Hände geben, daß sie es rauben, und den Gottlosen auf Erden zur Ausbeute, daß sie es entheiligen sollen. 22 Ich will mein Angesicht davon kehren, daß sie meinen Schatz entheiligen; ja, Räuber sollen darüber kommen und es entheiligen. 23 Mache Ketten; denn das Land ist voll Blutschulden und die Stadt voll Frevels.
24 So will ich die Ärgsten unter den Heiden kommen lassen, daß sie sollen ihre Häuser einnehmen, und will der Hoffart der Gewaltigen ein Ende machen und ihre Heiligtümer entheiligen. 25 Der Ausrotter kommt; da werden sie Frieden suchen, und wird keiner dasein. 26 Ein Unfall wird über den andern kommen, ein Gerücht über das andere. So werden sie dann ein Gesicht bei den Propheten suchen; auch wird weder Gesetz bei den Priestern noch Rat bei den Alten mehr sein. 27 Der König wird betrübt sein, und die Fürsten werden in Entsetzen gekleidet sein, und die Hände des Volkes im Lande werden verzagt sein. Ich will mit ihnen umgehen, wie sie gelebt haben, und will sie richten, wie sie verdient haben, daß sie erfahren sollen, ich sei der HERR.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.