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Hesekiel - Kapitel 48

1 Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 3 Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 4 Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 7 Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen. (Hesekiel 45.1)
9 Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit. 10 Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen. 11 Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind. (Hesekiel 44.15) 12 Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze. 13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt. 15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.
16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert. (Offenbarung 21.16) 17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten. 18 Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten. 19 Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten. 20 Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt. 21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein. (Hesekiel 45.7)
22 Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören. 23 Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
24 Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. 28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr, HERR.

Die Tore der Stadt

30 Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
31 Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Toren gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi. (Offenbarung 21.12-13) 32 Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan. 33 Gegen Mittag auch also viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Isaschar, das dritte Sebulon. 34 Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naphthali. 35 Also sollen es um und um achtzehntausend Ruten sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: "Hier ist der HERR". (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)

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2. Mose - Kapitel 28

Die Kleidung des Hohenpriesters

1 Und du sollst deinen Bruder Aaron und seine Söhne mit ihm zu dir nahen lassen aus den Kindern Israel, daß er mein Priester sei, nämlich Aaron und seine Söhne, Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar. (2. Mose 6.23) (1. Chronik 23.13) 2 Und du sollst deinem Bruder Aaron heilige Kleider machen zur Ehre und zur Zierde. 3 Und sollst reden mit allen, die eines weisen Herzens sind, die ich mit dem Geist der Weisheit erfüllt habe, daß sie dem Aaron Kleider machen, ihn zu heiligen und mir zum Priester zu weihen. (2. Mose 31.3) 4 Das sind aber die Kleider, welche sie machen sollen: Ein Brustschildlein, ein Ephod, einen Rock und einen Leibrock von gewürfeltem Stoff, Kopfbund und Gürtel. Also sollen sie deinem Bruder Aaron und seinen Söhnen heilige Kleider machen, daß er mein Priester sei. 5 Dazu sollen sie Gold nehmen und Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von weißer Baumwolle.

Das Ephod

6 Das Ephod sollen sie machen von Gold und aus Stoff von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, künstlich gezwirnt. 7 Zwei verbundene Schulterstücke soll es haben, an seinen beiden Enden verbunden. 8 Die künstliche Arbeit aber seines Gürtels, welcher darauf liegt, soll von der gleichen Arbeit sein, von Gold, aus Stoff von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 9 Und du sollst zwei Schohamsteine nehmen und die Namen der Kinder Israel darauf graben, 10 sechs Namen derselben auf den einen Stein und die sechs übrigen Namen auf den andern Stein, nach ihren Geschlechtern. 11 Steinschneiderarbeit soll es sein, von Siegelstechern; die Namen der Kinder Israel sollst du auf die beiden Steine stechen und sie mit Gold einfassen lassen. 12 Und sollst sie auf die Schulterstücke des Ephod heften, daß sie Steine des Gedächtnisses seien für die Kinder Israel; daß Aaron ihre Namen auf seinen beiden Schultern trage vor dem HERRN, zum Gedächtnis. 13 Und du sollst goldene Einfassungen machen, 14 und zwei gewundene Ketten von reinem Gold, und sollst die zwei gewundenen Ketten an der Einfassung befestigen.

Das Brustschild

15 Das Brustschildlein für die Rechtspflege soll ein Kunstwerk sein wie das Ephod, von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle. 16 Viereckig soll es sein und zweifach, eine Spanne lang und eine Spanne breit. 17 Und du sollst es mit vier Reihen von Steinen besetzen. Die erste Reihe sei ein Rubin, ein Topas und ein Smaragd; 18 die zweite Reihe ein Granat, ein Saphir und ein Diamant; 19 die dritte Reihe ein Opal, ein Achat, ein Amethyst; 20 die vierte Reihe ein Chrysolith, ein Schoham und ein Jaspis. In Gold sollen sie gefaßt sein bei ihrer Einsetzung. 21 Und diese Steine sollen nach den zwölf Namen der Kinder Israel lauten und von Steinschneidern gestochen sein, ein Stein für jeden Namen der zwölf Stämme. 22 Und du sollst für das Brustschildlein gewundene Ketten machen von lauterem Golde, 23 und zwei goldene Ringe, also daß du dieselben beiden Ringe an zwei Ecken des Brustschildes heftest 24 und die beiden goldenen, gewundenen Ketten in die zwei Ringe tuest, die an den beiden Enden des Brustschildleins sind. 25 Aber die beiden andern Enden der zwei gewundenen Ketten sollst du in die beiden Einfassungen tun und sie einander gegenüber auf die Schulterstücke des Ephod heften. 26 Und du sollst zwei andere goldene Ringe machen und sie an die andern beiden Ecken des Brustschildleins heften, nämlich an seinen Saum, welcher inwendig dem Ephod zugekehrt ist. 27 Und sollst noch zwei goldene Ringe machen und sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod heften, unterhalb, einander gegenüber, dort wo das Ephod zusammengeht, oben an dem Gürtel des Ephod. 28 Und man soll das Brustschildlein mit seinen Ringen mit einer Schnur von blauem Purpur an die Ringe des Ephod knüpfen, daß es an dem Gürtel des Ephod hart anliege und das Brustschildlein sich nicht von dem Ephod losmache. 29 Also soll Aaron die Namen der Kinder Israel in dem Brustschildlein für die Rechtspflege auf seinem Herzen tragen, wenn er in das Heilige geht, zum Gedächtnis vor dem HERRN, allezeit. 30 Und du sollst in das Brustschildlein für die Rechtspflege das Licht und Recht legen, daß sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er hineingeht vor dem HERRN; und also soll Aaron die Rechtspflege der Kinder Israel allezeit auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN. (3. Mose 8.8) (4. Mose 27.21) (5. Mose 33.8)

Das Obergewand zum Ephod

31 Du sollst auch den Rock zum Ephod ganz von blauem Purpur machen. 32 Und oben in der Mitte soll eine Öffnung sein, und ein Saum um die Öffnung her gewoben, wie der Saum eines Panzers, damit er nicht zerreiße. 33 Und unten, an seinem Saum, sollst du Granatäpfel machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, ringsum, und goldene Schellen zwischen dieselben, auch ringsum, 34 daß eine goldene Schelle sei, darnach ein Granatapfel, und wieder eine goldene Schelle, darnach ein Granatapfel, ringsum an dem Saum des Rocks. 35 Und Aaron soll ihn tragen, wenn er dient, daß man seinen Klang höre, wenn er hineingeht in das Heiligtum vor dem HERRN und wenn er hinausgeht, auf daß er nicht sterbe. (2. Mose 30.21) (3. Mose 16.2) (3. Mose 16.13)

Das goldene Stirnblatt

36 Du sollst auch ein Stirnblatt von reinem Golde machen und darein graben in Siegelschrift: Heilig dem HERRN! 37 und sollst dasselbe anheften mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es an dem Kopfbunde sei; vorn am Kopfbund soll es sein; 38 und es soll auf Aarons Stirne sein, damit Aaron die Verschuldung trage in betreff der heiligen Gaben, welche die Kinder Israel weihen, welcherlei heilige Opfergaben sie auch darbringen mögen. Und es soll allezeit auf seiner Stirne sein, um sie wohlgefällig zu machen vor dem HERRN.

Die Kleidung der Priester

39 Den Leibrock sollst du weben von weißer Baumwolle und einen gestickten Gürtel machen. 40 Gleicherweise sollst du den Söhnen Aarons Leibröcke, Gürtel und Kopfbünde machen zur Ehre und zur Zierde. 41 Und sollst sie deinem Bruder Aaron samt seinen Söhnen anlegen, und sie salben und ihre Hände füllen und sie weihen, daß sie meine Priester seien. (2. Mose 29.9) (2. Mose 29.24) (3. Mose 8.12) 42 Und sollst ihnen leinene Beinkleider machen, die Blöße zu bedecken, von den Lenden bis an die Hüften. 43 Und Aaron und seine Söhne sollen sie tragen, wenn sie in die Stiftshütte gehen oder zum Altare treten, zum Dienst am Heiligtum, damit sie keine Schuld auf sich laden und nicht sterben müssen. Das sei eine ewige Ordnung für ihn und seinen Samen nach ihm!