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Hesekiel - Kapitel 46

Das Opfer des Fürsten

1 So spricht der Herr, HERR: Das Tor am innern Vorhof morgenwärts soll die sechs Werktage zugeschlossen sein; aber am Sabbat und am Neumonde soll man's auftun. 2 Und der Fürst soll von draußen unter die Halle des Tors treten und bei dem Pfosten am Tor stehenbleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tors anbeten und darnach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis an den Abend. (Hesekiel 44.3) 3 Desgleichen das Volk im Lande soll an der Tür desselben Tors anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden. 4 Das Brandopfer aber, so der Fürst vor dem HERRN opfern soll am Sabbattage, soll sein sechs Lämmer, die ohne Fehl seien, und ein Widder ohne Fehl; (4. Mose 28.9)
5 Und je ein Epha zu einem Widder zum Speisopfer, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer, und je ein Hin Öl zu einem Epha. 6 Am Neumonde aber soll er einen jungen Farren opfern, der ohne Fehl sei, und sechs Lämmer und einen Widder auch ohne Fehl; 7 und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha. (Hesekiel 45.24) 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Halle des Tors hineingehen und desselben Weges wieder herausgehen. 9 Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingeht, anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen; und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen.
10 Der Fürst aber soll mit ihnen hinein und heraus gehen. 11 Aber an den Feiertagen und hohen Festen soll man zum Speisopfer je zu einem Farren ein Epha und je zu einem Widder ein Epha opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je ein Hin Öl zu einem Epha. (Hesekiel 46.7)
12 Wenn aber der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder Dankopfer dem HERRN tun wollte, so soll man ihm das Tor gegen Morgen auftun, daß er sein Brandopfer und Dankopfer opfere, wie er's sonst am Sabbat pflegt zu opfern; und wenn er wieder herausgeht, soll man das Tor nach ihm zuschließen.
13 Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, nämlich ein jähriges Lamm ohne Fehl; dasselbe soll er alle Morgen opfern. (4. Mose 28.3)
14 Und soll alle Morgen den sechsten Teil von einem Epha zum Speisopfer darauftun und den dritten Teil von einem Hin Öl auf das Semmelmehl zu träufen, dem HERRN zum Speisopfer; das soll ein ewiges Recht sein vom täglichem Opfer. 15 Und also sollen sie das Lamm samt dem Speisopfer und Öl alle Morgen opfern zum täglichen Brandopfer.

Bestimmungen über das Erbland des Fürsten

16 So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sie sollen es erblich besitzen.
17 Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben. (3. Mose 25.10) 18 Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde. (Hesekiel 45.8-9)

Die Opferküchen

19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tors gegen Mitternacht zu den Kammern des Heiligtums, so den Priestern gehörten; und siehe, daselbst war ein Raum in der Ecke gegen Abend.
20 Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, da die Priester kochen sollen das Schuldopfer und Sündopfer und das Speisopfer backen, daß sie es nicht hinaus in den äußeren Vorhof tragen müssen, das Volk zu heiligen. 21 Darnach führte er mich hinaus in den äußeren Vorhof und hieß mich gehen in die vier Ecken des Vorhofs. 22 Und siehe, da war in jeglicher der vier Ecken ein anderes Vorhöflein, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier einerlei Maßes. 23 Und es ging ein Mäuerlein um ein jegliches der vier; da waren Herde herum gemacht unten an den Mauern. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, darin die Diener des Hauses kochen sollen, was das Volk opfert.

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4. Mose - Kapitel 28

Opferbestimmungen für die verschiedenen Festzeiten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Ihr sollt darauf achten, daß ihr meine Opfergaben, meine Nahrung der Feueropfer lieblichen Geruchs, mir darbringet zu ihrer bestimmten Zeit. (3. Mose 21.6) 3 Und sprich zu ihnen: Das ist das Feueropfer, welches ihr dem HERRN darbringen sollt: einjährige, tadellose Lämmer; täglich zwei zum beständigen Brandopfer. (2. Mose 29.38-42) 4 Das eine Lamm sollst du am Morgen, das andere gegen Abend zurüsten; 5 dazu ein Zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, gemengt mit einem Viertel Hin gestoßenen Öls. (3. Mose 2.1) 6 Das ist das beständige Brandopfer, welches am Berg Sinai geopfert ward zum lieblichen Geruch, als Feueropfer für den HERRN. 7 Dazu sein Trankopfer, zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Im Heiligtum soll man dem HERRN das Trankopfer von starkem Getränk ausgießen. 8 Das andere Lamm sollst du gegen Abend opfern, wie das Speisopfer am Morgen und wie sein Trankopfer, als wohlriechendes Feuer für den HERRN. 9 Am Sabbattag aber zwei einjährige, tadellose Lämmer und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, dazu sein Trankopfer. (Matthäus 12.5) 10 Das ist das Brandopfer eines jeden Sabbats, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer. 11 Aber am ersten Tag eurer Monate sollt ihr dem HERRN zum Brandopfer darbringen: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer; (4. Mose 10.10) 12 und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Widder, (4. Mose 15.2) (4. Mose 28.20) (4. Mose 28.28) 13 und ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Lamm. Das ist das Brandopfer des wohlriechenden Feuers für den HERRN. 14 Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zu jedem Farren, ein Drittel Hin zu dem Widder, ein Viertel Hin zu jedem Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeden Monats im Jahre. 15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN darbringen, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer. (4. Mose 28.22)

Die Opfer für das Passah und das Fest der Erstlinge

16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN; (3. Mose 23.5) 17 und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest; sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen. 18 Am ersten Tage soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (4. Mose 28.25-26) 19 sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein; 20 dazu ihre Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Farren tun und zwei Zehntel zum Widder (4. Mose 28.12) 21 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 22 dazu einen Sündopferbock, um Sühnung für euch zu erwirken. (4. Mose 28.15) 23 Und solches sollt ihr tun außer dem Brandopfer vom Morgen, welches ein beständiges Brandopfer ist. 24 Auf diese Weise sollt ihr täglich, sieben Tage lang, dem HERRN die Nahrung des wohlriechenden Feuers darbringen, neben dem beständigen Brandopfer; dazu sein Trankopfer. 25 Und am siebenten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. 26 Auch am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN das neue Speisopfer an eurem Wochenfeste darbringet, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.15) 27 sondern ihr sollt dem HERRN zum Brandopfer lieblichen Geruchs darbringen zwei junge Farren, einen Widder, 28 sieben einjährige Lämmer samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel auf jeden Farren, 29 zwei Zehntel auf jeden Widder; und ein Zehntel auf jedes der sieben Lämmer, 30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu erwirken. (4. Mose 28.15) 31 Diese Opfer sollt ihr verrichten, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer (sie sollen tadellos sein) und ihre Trankopfer dazu.