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Hesekiel - Kapitel 46

Das Opfer des Fürsten

1 So spricht der Herr, HERR: Das Tor am innern Vorhof morgenwärts soll die sechs Werktage zugeschlossen sein; aber am Sabbat und am Neumonde soll man's auftun. 2 Und der Fürst soll von draußen unter die Halle des Tors treten und bei dem Pfosten am Tor stehenbleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tors anbeten und darnach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis an den Abend. (Hesekiel 44.3) 3 Desgleichen das Volk im Lande soll an der Tür desselben Tors anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden. 4 Das Brandopfer aber, so der Fürst vor dem HERRN opfern soll am Sabbattage, soll sein sechs Lämmer, die ohne Fehl seien, und ein Widder ohne Fehl; (4. Mose 28.9)
5 Und je ein Epha zu einem Widder zum Speisopfer, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer, und je ein Hin Öl zu einem Epha. 6 Am Neumonde aber soll er einen jungen Farren opfern, der ohne Fehl sei, und sechs Lämmer und einen Widder auch ohne Fehl; 7 und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha. (Hesekiel 45.24) 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Halle des Tors hineingehen und desselben Weges wieder herausgehen. 9 Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingeht, anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen; und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen.
10 Der Fürst aber soll mit ihnen hinein und heraus gehen. 11 Aber an den Feiertagen und hohen Festen soll man zum Speisopfer je zu einem Farren ein Epha und je zu einem Widder ein Epha opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je ein Hin Öl zu einem Epha. (Hesekiel 46.7)
12 Wenn aber der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder Dankopfer dem HERRN tun wollte, so soll man ihm das Tor gegen Morgen auftun, daß er sein Brandopfer und Dankopfer opfere, wie er's sonst am Sabbat pflegt zu opfern; und wenn er wieder herausgeht, soll man das Tor nach ihm zuschließen.
13 Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, nämlich ein jähriges Lamm ohne Fehl; dasselbe soll er alle Morgen opfern. (4. Mose 28.3)
14 Und soll alle Morgen den sechsten Teil von einem Epha zum Speisopfer darauftun und den dritten Teil von einem Hin Öl auf das Semmelmehl zu träufen, dem HERRN zum Speisopfer; das soll ein ewiges Recht sein vom täglichem Opfer. 15 Und also sollen sie das Lamm samt dem Speisopfer und Öl alle Morgen opfern zum täglichen Brandopfer.

Bestimmungen über das Erbland des Fürsten

16 So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sie sollen es erblich besitzen.
17 Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben. (3. Mose 25.10) 18 Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde. (Hesekiel 45.8-9)

Die Opferküchen

19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tors gegen Mitternacht zu den Kammern des Heiligtums, so den Priestern gehörten; und siehe, daselbst war ein Raum in der Ecke gegen Abend.
20 Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, da die Priester kochen sollen das Schuldopfer und Sündopfer und das Speisopfer backen, daß sie es nicht hinaus in den äußeren Vorhof tragen müssen, das Volk zu heiligen. 21 Darnach führte er mich hinaus in den äußeren Vorhof und hieß mich gehen in die vier Ecken des Vorhofs. 22 Und siehe, da war in jeglicher der vier Ecken ein anderes Vorhöflein, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier einerlei Maßes. 23 Und es ging ein Mäuerlein um ein jegliches der vier; da waren Herde herum gemacht unten an den Mauern. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, darin die Diener des Hauses kochen sollen, was das Volk opfert.

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Ester - Kapitel 8

1 Noch am gleichen Tag schenkte König Xerxes der Königin Ester das Haus des Judenfeindes Haman. Mordechai aber erhielt Zutritt zum König, denn Ester hatte dem König mitgeteilt, wie er mit ihr verwandt war. 2 Der König zog den Siegelring, den er Haman wieder abgenommen hatte, vom Finger und gab ihn Mordechai, und Ester setzte Mordechai zum Verwalter über Hamans Besitz ein. (Ester 3.10) 3 Doch dann musste sich Ester noch einmal an den König wenden. Sie fiel ihm zu Füßen, weinte und flehte ihn an, die Ausführung des Verbrechens zu verhüten, das Haman aus Agag gegen die Juden geplant hatte. 4 Der König streckte ihr das goldene Zepter entgegen. Da erhob sich Ester, trat vor ihn hin (Ester 5.2) 5 und sagte: "Wenn es dem König recht ist, wenn ich seine Gunst gefunden habe, wenn die Sache dem König angemessen erscheint und ich in seinen Augen Gefallen gefunden habe, dann möge er den Erlass widerrufen, den Haman Ben-Hammedata aus Agag aufgesetzt hat, um die Juden in allen Provinzen des Reiches auszurotten. 6 Denn ich kann es nicht mit ansehen, wie mein eigenes Volk ins Unglück gestürzt und vernichtet wird. 7 Da sagte König Xerxes zu Königin Ester und dem Juden Mordechai: "Ich habe ja den ganzen Besitz Hamans Ester übergeben und ihn selbst am Pfahl aufhängen lassen, weil er die Juden vernichten wollte. 8 Aber ein Erlass, der im Namen des Königs verfasst und mit seinem Siegel bestätigt ist, kann nicht widerrufen werden. Ihr könnt jedoch im Namen des Königs eine weitere Verfügung erlassen, wie ihr es für richtig haltet, und sie mit meinem Siegel bestätigen." 9 So wurden damals - es war am 23. Juni - die Schreiber des Königs gerufen. Mordechai diktierte ihnen einen Erlass an die Juden und die Satrapen, die Statthalter und die Fürsten der Völker in allen 127 Provinzen von Indien bis Nubien. Er wurde jeweils in der Schrift und Sprache des einzelnen Volkes abgefasst und auch für die Juden in ihrer eigenen Schrift und Sprache. 10 Geschrieben war er im Namen von König Xerxes und mit seinem Siegelring autorisiert. Dann wurde er durch Eilboten, die auf Pferden aus den königlichen Gestüten ritten, in alle Provinzen geschickt. 11 Mit diesem Erlass gestattete der König den Juden in jeder Stadt, sich zum Schutz ihres Lebens zusammenzutun und alle, die ihren Frauen und Kindern Gewalt antun wollten, zu vernichten, umzubringen und zu beseitigen und ihren Besitz zu erbeuten. 12 Das sollte in allen Provinzen des Reiches an demselben Tag geschehen, nämlich am 13. März. 13 Eine Abschrift davon sollte in jeder Provinz als Gesetz erlassen werden, die allen Völkern eröffnete, dass die Juden sich für diesen Tag bereit halten sollten, sich an ihren Feinden zu rächen. 14 Auf Anordnung des Königs machten sich die berittenen Eilboten sofort auf den Weg. Auch in der Oberstadt von Susa wurde der Erlass bekannt gemacht. 15 Als Mordechai den König verließ, trug er ein königliches Gewand aus violettem Purpur und weißem Leinen. Er hatte einen Mantel aus Byssus und rotem Purpur an und eine große goldene Krone auf dem Kopf. Und die Stadt Susa war voller Jubel und Freude. 16 Für die Juden war Licht und Freude, Jubel und Ehre entstanden. 17 Auch in allen Provinzen, in jeder Stadt, überall wo der Erlass des Königs und sein Gesetz bekannt gemacht wurde, herrschte Freude und Jubel bei den Juden. Sie feierten mit Festtag und Festmahl. Und viele Nichtjuden aus den Völkern des Reiches bekannten sich zum Judentum, weil Furcht vor den Juden über sie gekommen war. (2. Mose 15.14-16)