Hesekiel - Kapitel 46
Das Opfer des Fürsten
1 So spricht der Herr, HERR: Das Tor am innern Vorhof morgenwärts soll die sechs Werktage zugeschlossen sein; aber am Sabbat und am Neumonde soll man's auftun. 2 Und der Fürst soll von draußen unter die Halle des Tors treten und bei dem Pfosten am Tor stehenbleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tors anbeten und darnach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis an den Abend. 1 3 Desgleichen das Volk im Lande soll an der Tür desselben Tors anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden. 4 Das Brandopfer aber, so der Fürst vor dem HERRN opfern soll am Sabbattage, soll sein sechs Lämmer, die ohne Fehl seien, und ein Widder ohne Fehl; 25 Und je ein Epha zu einem Widder zum Speisopfer, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer, und je ein Hin Öl zu einem Epha. 6 Am Neumonde aber soll er einen jungen Farren opfern, der ohne Fehl sei, und sechs Lämmer und einen Widder auch ohne Fehl; 7 und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha. 3 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Halle des Tors hineingehen und desselben Weges wieder herausgehen. 9 Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingeht, anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen; und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen.
10 Der Fürst aber soll mit ihnen hinein und heraus gehen. 11 Aber an den Feiertagen und hohen Festen soll man zum Speisopfer je zu einem Farren ein Epha und je zu einem Widder ein Epha opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je ein Hin Öl zu einem Epha. 4
12 Wenn aber der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder Dankopfer dem HERRN tun wollte, so soll man ihm das Tor gegen Morgen auftun, daß er sein Brandopfer und Dankopfer opfere, wie er's sonst am Sabbat pflegt zu opfern; und wenn er wieder herausgeht, soll man das Tor nach ihm zuschließen.
13 Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, nämlich ein jähriges Lamm ohne Fehl; dasselbe soll er alle Morgen opfern. 5
14 Und soll alle Morgen den sechsten Teil von einem Epha zum Speisopfer darauftun und den dritten Teil von einem Hin Öl auf das Semmelmehl zu träufen, dem HERRN zum Speisopfer; das soll ein ewiges Recht sein vom täglichem Opfer. 15 Und also sollen sie das Lamm samt dem Speisopfer und Öl alle Morgen opfern zum täglichen Brandopfer.
Bestimmungen über das Erbland des Fürsten
16 So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sie sollen es erblich besitzen.17 Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben. 6 18 Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde. 7
Die Opferküchen
19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tors gegen Mitternacht zu den Kammern des Heiligtums, so den Priestern gehörten; und siehe, daselbst war ein Raum in der Ecke gegen Abend.20 Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, da die Priester kochen sollen das Schuldopfer und Sündopfer und das Speisopfer backen, daß sie es nicht hinaus in den äußeren Vorhof tragen müssen, das Volk zu heiligen. 21 Darnach führte er mich hinaus in den äußeren Vorhof und hieß mich gehen in die vier Ecken des Vorhofs. 22 Und siehe, da war in jeglicher der vier Ecken ein anderes Vorhöflein, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier einerlei Maßes. 23 Und es ging ein Mäuerlein um ein jegliches der vier; da waren Herde herum gemacht unten an den Mauern. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, darin die Diener des Hauses kochen sollen, was das Volk opfert.
5. Mose - Kapitel 27
1 Zusammen mit den Ältesten Israels befahl Mose dem Volk: "Haltet das ganze Gebot, das ich euch heute gebe. 2 Wenn ihr über den Jordan hinüberkommt und das Land betretet, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, sollst du große Steine aufrichten und sie mit Kalk bestreichen. 3 Sobald du hinübergegangen bist, sollst du alle Worte dieser Weisung darauf schreiben. So wirst du in das Land kommen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, das von Milch und Honig überfließt, wie es Jahwe, der Gott deiner Vorfahren, dir versprochen hat. 4 Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollt ihr diese Steine, wie ich es jetzt befehle, auf dem Berg Ebal aufrichten und mit Kalk bestreichen. 5 Dort sollst du auch einen Altar für Jahwe, deinen Gott, bauen, einen Altar aus Steinen. Du sollst sie nicht mit Eisen bearbeiten. 8 6 Aus unbehauenen Steinen sollst du den Altar für Jahwe, deinen Gott, bauen und ihm Brandopfer darauf opfern. 7 Auch Freudenopfer sollst du dort schlachten und essen und dich vor Jahwe, deinem Gott, freuen. 9 8 Und auf die Steine sollst du alle Worte dieses Gesetzes klar und deutlich schreiben." 9 Weiter sagte Mose zusammen mit den Priestern aus dem Stamm Levi zum ganzen Volk: "Sei still und höre Israel! Heute bist du Jahwe, deinem Gott, zum Volk geworden. 10 10 Höre darum auf das Wort Jahwes, deines Gottes, und richte dich nach seinen Geboten und Vorschriften, die ich dir heute gegeben habe." 11 Mose befahl dem Volk an diesem Tag: 12 "Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollen die Stämme Simeon, Levi, Juda, Issachar, Josef und Benjamin auf dem Berg Garizim stehen, um das Volk zu segnen. 11 13 Die Stämme Ruben, Gad, Ascher, Sebulon, Dan und Naftali sollen auf dem Berg Ebal stehen, um die Flüche auszusprechen. 14 Die Leviten sollen mit lauter Stimme zu allen Männern Israels sprechen: 15 'Verflucht ist, wer ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, das Jahwe verabscheut, ein Werk von Künstlerhand, und es heimlich aufstellt!' Das ganze Volk soll darauf antworten und sprechen: 'Amen!' 12, 13 16 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 14 17 'Verflucht ist, wer die Grenze zu seinem Nächsten verändert!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 15 18 'Verflucht ist, wer einen Blinden auf den falschen Weg führt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 16 19 'Verflucht ist, wer das Recht des Fremden, der Waise oder der Witwe beugt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 17 20 'Verflucht ist, wer mit der Frau seines Vaters schläft, denn er hat seinen Vater entehrt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 18 21 'Verflucht ist, wer mit einem Tier geschlechtlich verkehrt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 19 22 'Verflucht ist, wer mit seiner Schwester schläft, der Tochter seines Vaters oder seiner Mutter!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 20, 21 23 'Verflucht ist, wer mit seiner Schwiegermutter schläft!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 22 24 'Verflucht ist, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 23 25 'Verflucht ist, wer Bestechung annimmt, damit ein unschuldiger Mensch getötet wird!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 24, 25 26 'Verflucht ist, wer die Worte dieser Weisung nicht annimmt, um danach zu handeln!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'" 26Querverweise
1 Hesekiel 44.3: Doch den Fürsten ausgenommen; denn der Fürst soll daruntersitzen, das Brot zu essen vor dem HERRN. Durch die Halle des Tors soll er hineingehen und durch dieselbe wieder herausgehen.
2 4. Mose 28.9: Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer.
3 Hesekiel 45.24: Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha.
4 Hesekiel 46.7: und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha.
5 4. Mose 28.3: Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer,
6 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;
7 Hesekiel 45.8-9: Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.
8 2. Mose 20.25: Und so du mir einen steinernen Altar machen willst, sollst du ihn nicht von gehauenen Steinen bauen; denn wo du mit deinem Messer darüber fährst, so wirst du ihn entweihen.
9 5. Mose 12.7: Und sollt daselbst vor dem HERRN, eurem Gott, essen und fröhlich sein, ihr und euer Haus, über alles, was eure Hand vor sich bringt, darin dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat.
10 5. Mose 26.18-19: Und der HERR hat dir heute zugesagt, daß du sein eigen Volk sein sollst, wie er dir verheißen hat, so du alle seine Gebote hältst
11 5. Mose 11.29: Wenn dich der HERR, dein Gott, in das Land bringt, da du hineinkommst, daß du es einnehmest, so sollst du den Segen sprechen lassen auf dem Berge Garizim und den Fluch auf dem Berge Ebal,
12 2. Mose 20.23: Darum sollt ihr nichts neben mir machen; silberne und goldene Götter sollt ihr nicht machen.
13 2. Mose 34.17: Du sollst dir keine gegossenen Götter machen.
14 2. Mose 21.17: Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
15 5. Mose 19.14: Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen.
16 3. Mose 19.14: Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst dem Blinden keinen Anstoß setzen; denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten, denn ich bin der HERR.
17 2. Mose 22.20-21: Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.
18 3. Mose 18.8: Du sollst deines Vaters Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Vaters Blöße.
19 2. Mose 22.18: Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
20 3. Mose 18.9: Du sollst deiner Schwester Blöße, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht aufdecken.
21 3. Mose 18.11: Du sollst die Blöße der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht aufdecken.
22 3. Mose 18.17: Du sollst eines Weibes samt ihrer Tochter Blöße nicht aufdecken noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Blöße aufzudecken; denn sie sind ihre nächsten Blutsfreundinnen, und es ist ein Frevel.
23 4. Mose 35.20: Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt,
24 2. Mose 23.8: Du sollst nicht Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verkehren die Sachen der Gerechten.
25 5. Mose 16.19: Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten.
26 Galater 3.10: Denn die mit des Gesetzes Werken umgehen, die sind unter dem Fluch. Denn es steht geschrieben: "Verflucht sei jedermann, der nicht bleibt in alle dem, was geschrieben steht in dem Buch des Gesetzes, daß er's tue."