Hesekiel - Kapitel 46
Das Opfer des Fürsten
1 So spricht der Herr, HERR: Das Tor am innern Vorhof morgenwärts soll die sechs Werktage zugeschlossen sein; aber am Sabbat und am Neumonde soll man's auftun. 2 Und der Fürst soll von draußen unter die Halle des Tors treten und bei dem Pfosten am Tor stehenbleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tors anbeten und darnach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis an den Abend. 1 3 Desgleichen das Volk im Lande soll an der Tür desselben Tors anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden. 4 Das Brandopfer aber, so der Fürst vor dem HERRN opfern soll am Sabbattage, soll sein sechs Lämmer, die ohne Fehl seien, und ein Widder ohne Fehl; 25 Und je ein Epha zu einem Widder zum Speisopfer, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer, und je ein Hin Öl zu einem Epha. 6 Am Neumonde aber soll er einen jungen Farren opfern, der ohne Fehl sei, und sechs Lämmer und einen Widder auch ohne Fehl; 7 und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha. 3 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Halle des Tors hineingehen und desselben Weges wieder herausgehen. 9 Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingeht, anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen; und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen.
10 Der Fürst aber soll mit ihnen hinein und heraus gehen. 11 Aber an den Feiertagen und hohen Festen soll man zum Speisopfer je zu einem Farren ein Epha und je zu einem Widder ein Epha opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je ein Hin Öl zu einem Epha. 4
12 Wenn aber der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder Dankopfer dem HERRN tun wollte, so soll man ihm das Tor gegen Morgen auftun, daß er sein Brandopfer und Dankopfer opfere, wie er's sonst am Sabbat pflegt zu opfern; und wenn er wieder herausgeht, soll man das Tor nach ihm zuschließen.
13 Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, nämlich ein jähriges Lamm ohne Fehl; dasselbe soll er alle Morgen opfern. 5
14 Und soll alle Morgen den sechsten Teil von einem Epha zum Speisopfer darauftun und den dritten Teil von einem Hin Öl auf das Semmelmehl zu träufen, dem HERRN zum Speisopfer; das soll ein ewiges Recht sein vom täglichem Opfer. 15 Und also sollen sie das Lamm samt dem Speisopfer und Öl alle Morgen opfern zum täglichen Brandopfer.
Bestimmungen über das Erbland des Fürsten
16 So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sie sollen es erblich besitzen.17 Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben. 6 18 Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde. 7
Die Opferküchen
19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tors gegen Mitternacht zu den Kammern des Heiligtums, so den Priestern gehörten; und siehe, daselbst war ein Raum in der Ecke gegen Abend.20 Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, da die Priester kochen sollen das Schuldopfer und Sündopfer und das Speisopfer backen, daß sie es nicht hinaus in den äußeren Vorhof tragen müssen, das Volk zu heiligen. 21 Darnach führte er mich hinaus in den äußeren Vorhof und hieß mich gehen in die vier Ecken des Vorhofs. 22 Und siehe, da war in jeglicher der vier Ecken ein anderes Vorhöflein, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier einerlei Maßes. 23 Und es ging ein Mäuerlein um ein jegliches der vier; da waren Herde herum gemacht unten an den Mauern. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, darin die Diener des Hauses kochen sollen, was das Volk opfert.
5. Mose - Kapitel 14
Verbot heidnischer Trauerbräuche - Reine und unreine Tiere
1 Ihr seid Kinder Jehovas, eures Gottes; ihr sollt euch nicht wegen eines Toten Einschnitte machen und euch nicht kahl scheren zwischen euren Augen. 8 2 Denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott; und dich hat Jehova erwählt, ihm ein Eigentumsvolk zu sein, aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind. 3 Du sollst keinen Greuel essen. 4 Dies sind die Tiere, die ihr essen sollt: 5 Rind, Schaf und Ziege, Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Antilope und Bergziege und Wildschaf. 6 Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar ganz durchgespaltene Hufe, und das wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen. 7 Nur diese sollt ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die mit gespaltenen Hufen versehen sind: das Kamel und den Hasen und den Klippendachs; denn sie wiederkäuen, aber sie haben keine gespaltene Hufe: unrein sollen sie euch sein; 8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleische sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. 9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen; 10 aber alles, was keine Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen: unrein soll es euch sein. 11 Alle reinen Vögel sollt ihr essen. 12 Aber diese sind es, die ihr von ihnen nicht essen sollt: der Adler und der Beinbrecher und der Seeadler, 13 und der Falke und die Weihe, und der Geier nach seiner Art, 14 und alle Raben nach ihrer Art, 15 und die Straußhenne und der Straußhahn und die Seemöve, und der Habicht nach seiner Art, 16 die Eule und die Rohrdommel und das Purpurhuhn, 17 und der Pelikan und der Aasgeier und der Sturzpelikan, 18 und der Storch, und der Fischreiher nach seiner Art, und der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Und alles geflügelte Gewürm soll euch unrein sein; es soll nicht gegessen werden. 20 Alles reine Gevögel sollt ihr essen. 21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter. 9, 10Der Zehnte
22 Du sollst treulich verzehnten allen Ertrag deiner Saat, die aus dem Felde erwächst, Jahr für Jahr. 11 23 Und du sollst essen vor Jehova, deinem Gott, an dem Orte, den er erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstgeborenen deines Rind- und deines Kleinviehes, auf daß du Jehova, deinen Gott, fürchten lernest alle Tage. 12 24 Und wenn der Weg zu weit für dich ist, daß du es nicht hinbringen kannst, weil der Ort fern von dir ist, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, wenn Jehova, dein Gott, dich segnet: 25 so sollst du es um Geld geben; und binde das Geld in deine Hand zusammen, und gehe an den Ort, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. 26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Rinder und für Kleinvieh und für Wein und für starkes Getränk, und für alles, was deine Seele wünscht; und iß daselbst vor Jehova, deinem Gott, und freue dich, du und dein Haus. 27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. 13 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahre aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; 14 29 und der Levit - denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir - und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hand, das du tust.Querverweise
1 Hesekiel 44.3: Doch den Fürsten ausgenommen; denn der Fürst soll daruntersitzen, das Brot zu essen vor dem HERRN. Durch die Halle des Tors soll er hineingehen und durch dieselbe wieder herausgehen.
2 4. Mose 28.9: Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer.
3 Hesekiel 45.24: Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha.
4 Hesekiel 46.7: und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha.
5 4. Mose 28.3: Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer,
6 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;
7 Hesekiel 45.8-9: Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.
8 3. Mose 19.27-28: Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht rundumher abschneiden noch euren Bart gar abscheren.
9 2. Mose 22.30: Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.
10 2. Mose 23.19: Die Erstlinge von der ersten Frucht auf deinem Felde sollst du bringen in das Haus des HERRN, deines Gottes. Und sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch.
11 3. Mose 27.30: Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
12 5. Mose 12.18: sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du solches essen an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt, du und deine Söhne, deine Töchter, deine Knechte, deine Mägde und der Levit, der in deinem Tor ist, und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, über alles, was deine Hand vor sich bringt.
13 5. Mose 12.19: Und hüte dich, daß du den Leviten nicht verläßt, solange du in deinem Lande lebst.
14 5. Mose 26.12-15: Wenn du alle Zehnten deines Einkommens zusammengebracht hast im dritten Jahr, das ist das Zehnten-Jahr, so sollst du dem Leviten, dem Fremdling, dem Waisen und der Witwe geben, daß sie essen in deinem Tor und satt werden.