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Hesekiel - Kapitel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22)
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten

9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 46.18)
10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15)
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Fest- und Opferordnung

18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5)
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)

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5. Mose - Kapitel 20

Kriegsgesetze

1 Wenn du wider deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Wagen siehst, ein Volk, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägypten heraufgeführt hat, ist mit dir. 2 Wenn es nun zur Schlacht kommen soll, so trete der Priester herzu und rede mit dem Volk und sage zu ihm: Israel, höre zu: 3 Ihr zieht heute in den Kampf wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht! Fürchtet euch nicht und erschrecket nicht und lasset euch nicht vor ihnen grauen! 4 Denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch mit euren Feinden streite, um euch zu helfen. 5 Auch die Amtleute sollen mit dem Volke reden und sagen: Wer ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat, der gehe hin und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht im Kriege umkomme und ein anderer es einweihe. (5. Mose 16.18) 6 Wer einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nie abgelesen hat, der gehe und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer die erste Lese halte! (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Wer sich mit einem Weibe verlobt und sie noch nicht heimgeführt hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer sie heimführe. (5. Mose 24.5) 8 Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volke reden und sagen: Wer sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, damit er nicht auch das Herz seiner Brüder so verzagt mache, wie sein Herz ist! (Richter 7.3) 9 Und wenn die Amtleute aufgehört haben, zu dem Volke zu reden, so sollen sie Hauptleute an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bekriegen, so sollst du ihr Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22) 11 Antwortet sie dir friedlich und tut sie dir auf, so soll alles Volk, das darin gefunden wird, dir fronpflichtig und dienstbar sein. 12 Will sie aber nicht friedlich mit dir unterhandeln, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie. 13 Und wenn der HERR, dein Gott, sie dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was darin männlich ist, mit der Schärfe des Schwertes schlagen; (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 aber die Weiber und Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du dir zur Beute nehmen und sollst essen von der Beute deiner Feinde, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen, und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören. 16 Aber in den Städten dieser Völker, die der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, (Josua 10.40) 17 sondern du sollst an ihnen den Bann vollstrecken, nämlich an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern; wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat, (5. Mose 7.1-2) 18 daß sie euch nicht lehren alle ihre Greuel zu verüben, die sie mit ihren Göttern getan, und daß ihr euch nicht an dem HERRN, eurem Gott, versündiget. 19 Wenn du lange Zeit vor einer Stadt liegen mußt, wider die du streitest, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt daran legst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht abhauen. Ist denn ein solcher Baum des Feldes ein Mensch, daß er von dir mit in die Belagerung einbezogen wird? 20 Was aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, so magst du dieselben verderben und umhauen und Bollwerke daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du sie überwältigt hast.