zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. 1, 2 
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten

9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. 3 
10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. 4, 5 
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Fest- und Opferordnung

18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. 6, 7 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. 8 
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. 9 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. 10, 11, 12, 13 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. 14 

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 27

1 Zusammen mit den Ältesten Israels befahl Mose dem Volk: "Haltet das ganze Gebot, das ich euch heute gebe. 2 Wenn ihr über den Jordan hinüberkommt und das Land betretet, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, sollst du große Steine aufrichten und sie mit Kalk bestreichen. 3 Sobald du hinübergegangen bist, sollst du alle Worte dieser Weisung darauf schreiben. So wirst du in das Land kommen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, das von Milch und Honig überfließt, wie es Jahwe, der Gott deiner Vorfahren, dir versprochen hat. 4 Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollt ihr diese Steine, wie ich es jetzt befehle, auf dem Berg Ebal aufrichten und mit Kalk bestreichen. 5 Dort sollst du auch einen Altar für Jahwe, deinen Gott, bauen, einen Altar aus Steinen. Du sollst sie nicht mit Eisen bearbeiten. 15 6 Aus unbehauenen Steinen sollst du den Altar für Jahwe, deinen Gott, bauen und ihm Brandopfer darauf opfern. 7 Auch Freudenopfer sollst du dort schlachten und essen und dich vor Jahwe, deinem Gott, freuen. 16 8 Und auf die Steine sollst du alle Worte dieses Gesetzes klar und deutlich schreiben." 9 Weiter sagte Mose zusammen mit den Priestern aus dem Stamm Levi zum ganzen Volk: "Sei still und höre Israel! Heute bist du Jahwe, deinem Gott, zum Volk geworden. 17 10 Höre darum auf das Wort Jahwes, deines Gottes, und richte dich nach seinen Geboten und Vorschriften, die ich dir heute gegeben habe." 11 Mose befahl dem Volk an diesem Tag: 12 "Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollen die Stämme Simeon, Levi, Juda, Issachar, Josef und Benjamin auf dem Berg Garizim stehen, um das Volk zu segnen. 18 13 Die Stämme Ruben, Gad, Ascher, Sebulon, Dan und Naftali sollen auf dem Berg Ebal stehen, um die Flüche auszusprechen. 14 Die Leviten sollen mit lauter Stimme zu allen Männern Israels sprechen: 15 'Verflucht ist, wer ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, das Jahwe verabscheut, ein Werk von Künstlerhand, und es heimlich aufstellt!' Das ganze Volk soll darauf antworten und sprechen: 'Amen!' 19, 20 16 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 21 17 'Verflucht ist, wer die Grenze zu seinem Nächsten verändert!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 22 18 'Verflucht ist, wer einen Blinden auf den falschen Weg führt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 23 19 'Verflucht ist, wer das Recht des Fremden, der Waise oder der Witwe beugt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 24 20 'Verflucht ist, wer mit der Frau seines Vaters schläft, denn er hat seinen Vater entehrt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 25 21 'Verflucht ist, wer mit einem Tier geschlechtlich verkehrt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 26 22 'Verflucht ist, wer mit seiner Schwester schläft, der Tochter seines Vaters oder seiner Mutter!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 27, 28 23 'Verflucht ist, wer mit seiner Schwiegermutter schläft!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 29 24 'Verflucht ist, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 30 25 'Verflucht ist, wer Bestechung annimmt, damit ein unschuldiger Mensch getötet wird!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' 31, 32 26 'Verflucht ist, wer die Worte dieser Weisung nicht annimmt, um danach zu handeln!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'" 33 

Querverweise

1 Hesekiel 44.3: Doch den Fürsten ausgenommen; denn der Fürst soll daruntersitzen, das Brot zu essen vor dem HERRN. Durch die Halle des Tors soll er hineingehen und durch dieselbe wieder herausgehen.

2 Hesekiel 48.21-22: Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.

3 Hesekiel 46.18: Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde.

4 3. Mose 19.36: Rechte Waage, rechte Pfunde, rechte Scheffel, rechte Kannen sollen bei euch sein; denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat,

5 5. Mose 25.15: Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

6 3. Mose 4.2: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn eine Seele sündigen würde aus Versehen an irgend einem Gebot des HERRN und täte, was sie nicht tun sollte:

7 3. Mose 5.17: Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig

8 3. Mose 23.5: Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passah.

9 4. Mose 28.19-22: und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

10 4. Mose 15.4: wer nun seine Gabe dem HERRN opfern will, der soll das Speisopfer tun, ein Zehntel Semmelmehl, mit einem viertel Hin Öl;

11 4. Mose 15.6: Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen aus zwei Zehntel Semmelmehl, mit einem drittel Hin Öl gemengt,

12 4. Mose 15.9: so sollst du zu dem Rind ein Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, mit einem halben Hin Öl gemengt,

13 Hesekiel 46.5: Und je ein Epha zu einem Widder zum Speisopfer, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer, und je ein Hin Öl zu einem Epha.

14 3. Mose 23.34: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN.

15 2. Mose 20.25: Und so du mir einen steinernen Altar machen willst, sollst du ihn nicht von gehauenen Steinen bauen; denn wo du mit deinem Messer darüber fährst, so wirst du ihn entweihen.

16 5. Mose 12.7: Und sollt daselbst vor dem HERRN, eurem Gott, essen und fröhlich sein, ihr und euer Haus, über alles, was eure Hand vor sich bringt, darin dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat.

17 5. Mose 26.18-19: Und der HERR hat dir heute zugesagt, daß du sein eigen Volk sein sollst, wie er dir verheißen hat, so du alle seine Gebote hältst

18 5. Mose 11.29: Wenn dich der HERR, dein Gott, in das Land bringt, da du hineinkommst, daß du es einnehmest, so sollst du den Segen sprechen lassen auf dem Berge Garizim und den Fluch auf dem Berge Ebal,

19 2. Mose 20.23: Darum sollt ihr nichts neben mir machen; silberne und goldene Götter sollt ihr nicht machen.

20 2. Mose 34.17: Du sollst dir keine gegossenen Götter machen.

21 2. Mose 21.17: Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

22 5. Mose 19.14: Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen.

23 3. Mose 19.14: Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst dem Blinden keinen Anstoß setzen; denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten, denn ich bin der HERR.

24 2. Mose 22.20-21: Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

25 3. Mose 18.8: Du sollst deines Vaters Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Vaters Blöße.

26 2. Mose 22.18: Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.

27 3. Mose 18.9: Du sollst deiner Schwester Blöße, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht aufdecken.

28 3. Mose 18.11: Du sollst die Blöße der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht aufdecken.

29 3. Mose 18.17: Du sollst eines Weibes samt ihrer Tochter Blöße nicht aufdecken noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Blöße aufzudecken; denn sie sind ihre nächsten Blutsfreundinnen, und es ist ein Frevel.

30 4. Mose 35.20: Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt,

31 2. Mose 23.8: Du sollst nicht Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verkehren die Sachen der Gerechten.

32 5. Mose 16.19: Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten.

33 Galater 3.10: Denn die mit des Gesetzes Werken umgehen, die sind unter dem Fluch. Denn es steht geschrieben: "Verflucht sei jedermann, der nicht bleibt in alle dem, was geschrieben steht in dem Buch des Gesetzes, daß er's tue."