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Hesekiel - Kapitel 45

Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22)
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Mahnung an die Fürsten

9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 46.18)
10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15)
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Fest- und Opferordnung

18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5)
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)

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3. Mose - Kapitel 6

Gesetz vom Brandopfer und Speisopfer

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die ganze Nacht bis an den Morgen; und das Feuer des Altars soll auf demselben in Brand erhalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Und der Priester soll sein leinenes Kleid anziehen, und soll seine leinenen Beinkleider anziehen über sein Fleisch; und er soll die Fettasche abheben, zu welcher das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verzehrt hat, und soll sie neben den Altar schütten. (2. Mose 28.42) 4 Und er soll seine Kleider ausziehen und andere Kleider anlegen und die Fettasche hinaustragen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort. (3. Mose 4.12) 5 Und das Feuer auf dem Altar soll auf demselben in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen; und der Priester soll Holz auf ihm anzünden, Morgen für Morgen, und das Brandopfer auf ihm zurichten, und die Fettstücke der Friedensopfer auf ihm räuchern. 6 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen. 7 Und dies ist das Gesetz des Speisopfers: Einer der Söhne Aarons soll es vor Jehova darbringen vor dem Altar. (3. Mose 2.1) 8 Und er soll davon seine Hand voll nehmen, vom Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, und allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und es auf dem Altar räuchern: es ist ein lieblicher Geruch, sein Gedächtnisteil für Jehova. 9 Und das Übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an heiligem Orte; im Vorhofe des Zeltes der Zusammenkunft sollen sie es essen. 10 Es soll nicht gesäuert gebacken werden; als ihren Anteil habe ich es ihnen gegeben von meinen Feueropfern: hochheilig ist es, wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 11 Alles Männliche unter den Kindern Aarons soll es essen: ein für ewig Bestimmtes bei euren Geschlechtern von den Feueropfern Jehovas. Alles, was sie anrührt, wird heilig sein.

Einweihungsopfer der Priester

12 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 13 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie Jehova darbringen sollen an dem Tage, da er gesalbt wird: Ein zehntel Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die Hälfte davon am Morgen und die Hälfte davon am Abend. 14 Es soll in der Pfanne mit Öl bereitet werden, eingerührt mit Öl sollst du es bringen; gebackene Speisopferstücke sollst du darbringen als einen lieblichen Geruch dem Jehova. 15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll es opfern; eine ewige Satzung: es soll dem Jehova ganz geräuchert werden. 16 Und jedes Speisopfer des Priesters soll ein Ganzopfer sein; es soll nicht gegessen werden.

Gesetz des Sündopfers

17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll das Sündopfer geschlachtet werden vor Jehova: hochheilig ist es. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der es als Sündopfer opfert, soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden, im Vorhofe des Zeltes der Zusammenkunft. 20 Alles, was sein Fleisch anrührt, wird heilig sein; und wenn von seinem Blute auf ein Kleid spritzt - das, worauf es spritzt, sollst du waschen an heiligem Orte. 21 Und das irdene Gefäß, in welchem es gekocht wird, soll zerbrochen werden, und wenn es in einem ehernen Gefäß gekocht wird, so soll dieses gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen: hochheilig ist es. 23 Aber alles Sündopfer, von dessen Blut in das Zelt der Zusammenkunft gebracht wird, um im Heiligtum Sühnung zu tun, soll nicht gegessen werden; es soll mit Feuer verbrannt werden.