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Hesekiel - Kapitel 44

Das verschlossene Osttor

1 Und er führte mich wiederum zu dem äußern Tor des Heiligtums gegen Morgen; es war aber verschlossen. 2 Und der HERR sprach zu mir: Dies Tor soll zugeschlossen bleiben und nicht aufgetan werden, und soll niemand dadurchgehen; denn der HERR, der Gott Israels, ist dadurch eingegangen, darum soll es zugeschlossen bleiben. 3 Doch den Fürsten ausgenommen; denn der Fürst soll daruntersitzen, das Brot zu essen vor dem HERRN. Durch die Halle des Tors soll er hineingehen und durch dieselbe wieder herausgehen. (Hesekiel 45.7)

Weisungen für den Dienst im Tempel

4 Darnach führte er mich zum Tor gegen Mitternacht vor das Haus. Und ich sah, und siehe, des HERRN Haus war voll der Herrlichkeit des HERRN; und ich fiel auf mein Angesicht. (Hesekiel 43.5)
5 Und der HERR sprach zu mir: Du Menschenkind, merke darauf und siehe und höre fleißig auf alles, was ich dir sagen will von den Sitten und Gesetzen im Haus des HERRN; und merke, wie man hineingehen soll, und auf alle Ausgänge des Heiligtums. 6 Und sage dem ungehorsamen Hause Israel: So spricht der Herr, HERR: Ihr macht es zuviel, ihr vom Hause Israel, mit allen euren Greueln, 7 denn ihr führt fremde Leute eines unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches in mein Heiligtum, dadurch ihr mein Haus entheiligt, wenn ihr mein Brot, Fettes und Blut opfert, und brecht also meinen Bund mit allen euren Greueln; 8 und haltet die Sitten meines Heiligtums nicht, sondern macht euch selbst neue Sitten in meinem Heiligtum. 9 Darum spricht der Herr, HERR also: Es soll kein Fremder eines unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches in mein Heiligtum kommen aus allen Fremdlingen, so unter den Kindern Israel sind;
10 sondern die Leviten, die von mir gewichen sind und samt Israel von mir irregegangen nach ihren Götzen, die sollen ihre Sünde tragen, 11 und sollen in meinem Heiligtum dienen als Hüter an den Türen des Hauses und als Diener des Hauses; und sollen nur das Brandopfer und andere Opfer, so das Volk herzubringt, schlachten und vor den Leuten stehen, daß sie ihnen dienen. 12 Darum daß sie ihnen gedient vor ihren Götzen und dem Haus Israel einen Anstoß zur Sünde gegeben haben, darum habe ich meine Hand über sie ausgestreckt, spricht der Herr, HERR, daß sie müssen ihre Sünde tragen. 13 Und sie sollen nicht zu mir nahen, Priesteramt zu führen, noch kommen zu allen meinen Heiligtümern, zu den hochheiligen Opfern, sondern sie sollen ihre Schande tragen und ihre Greuel, die sie geübt haben. 14 Darum habe ich sie zu Hütern gemacht an allem Dienst des Hauses und zu allem, was man darin tun soll. 15 Aber die Priester aus den Leviten, die Kinder Zadok, so die Sitten meines Heiligtums gehalten haben, da die Kinder Israel von mir abfielen, die sollen vor mich treten und mir dienen und vor mir stehen, daß sie mir das Fett und Blut opfern, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 40.46) (Hesekiel 48.11)
16 Und sie sollen hineingehen in mein Heiligtum und vor meinen Tisch treten, mir zu dienen und meine Sitten zu halten. 17 Und wenn sie durch die Tore des innern Vorhofs gehen wollen, sollen sie leinene Kleider anziehen und nichts Wollenes anhaben, wenn sie in den Toren im innern Vorhofe und im Hause dienen. (3. Mose 16.4)
18 Und sollen leinenen Schmuck auf ihrem Haupt haben und leinene Beinkleider um ihre Lenden, und sollen sich nicht im Schweiß gürten. 19 Und wenn sie in den äußern Vorhof zum Volk herausgehen, sollen sie die Kleider, darin sie gedient haben, ausziehen und dieselben in die Kammern des Heiligtums legen und andere Kleider anziehen und das Volk nicht heiligen in ihren eigenen Kleidern. (Hesekiel 42.14)

Ordnungen für die Priester

20 Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, und sollen auch nicht die Haare frei wachsen lassen, sondern sollen die Haare umher verschneiden. (3. Mose 19.27) (3. Mose 21.5)
21 Und soll auch kein Priester Wein trinken, wenn sie in den innern Vorhof gehen sollen. (3. Mose 10.9)
22 Und sollen keine Witwe noch Verstoßene zur Ehe nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel oder eines Priesters nachgelassene Witwe. (3. Mose 21.7) (3. Mose 21.13-14)
23 Und sie sollen mein Volk lehren, daß sie wissen Unterschied zu halten zwischen Heiligem und Unheiligem und zwischen Reinem und Unreinem. (3. Mose 10.10)
24 Und wo eine Sache vor sie kommt, sollen sie stehen und richten und nach meinen Rechten sprechen und sollen meine Gebote und Sitten halten und alle meine Feste halten und meine Sabbate heiligen.
25 Und sollen zu keinem Toten gehen und sich verunreinigen, nur allein zu Vater und Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, die noch keinen Mann gehabt hat; über denen mögen sie sich verunreinigen. (3. Mose 21.1-4)
26 Und nach seiner Reinigung soll man zählen sieben Tage. 27 Und wenn er wieder hinein zum Heiligtum geht in den innern Vorhof, daß er im Heiligtum diene, so soll er sein Sündopfer opfern, spricht der Herr, HERR. 28 Aber das Erbteil, das sie haben sollen, das will ich selbst sein. Darum sollt ihr ihnen kein eigen Land geben in Israel; denn ich bin ihr Erbteil. (4. Mose 18.20)
29 Sie sollen ihre Nahrung haben vom Speisopfer, Sündopfer und Schuldopfer, und alles Verbannte in Israel soll ihnen gehören. 30 Und alle ersten Früchte und alle Hebopfer von allem, davon ihr Hebopfer bringt, sollen den Priestern gehören. Ihr sollt auch den Priestern die Erstlinge eures Teiges geben, damit der Segen in deinem Hause bleibe. 31 Was aber ein Aas oder zerrissen ist, es sei von Vögeln oder Tieren, das sollen die Priester nicht essen. (3. Mose 22.8)

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4. Mose - Kapitel 5

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.

Bußgeld für Veruntreuung

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 6 Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt; 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind. 8 Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird. 9 Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören; (4. Mose 18.8) 10 und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe, 13 und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden; 14 und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist) 15 so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft. 16 Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen. 17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun, (2. Mose 30.18) 18 und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; 19 und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben; 20 bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann; 21 so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! 22 So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen. 24 Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei. 25 Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen. 26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein. 28 Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann. 29 Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz. 31 Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.