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Hesekiel - Kapitel 41

1 Und er führte mich hinein in den Tempel und maß die Pfeiler an den Wänden; die waren zu jeder Seite sechs Ellen breit, soweit das Haus war. 2 Und die Tür war zehn Ellen weit; aber die Wände zu beiden Seiten an der Tür waren jede fünf Ellen breit. Und er maß den Raum im Tempel; der hatte vierzig Ellen in die Länge und zwanzig Ellen in die Breite. 3 Und er ging inwendig hinein und maß die Pfeiler der Tür zwei Ellen; und die Tür hatte sechs Ellen, und die Breite zu beiden Seiten an der Tür je sieben Ellen. 4 Und er maß zwanzig Ellen in die Breite am Tempel. Und er sprach zu mir: Dies ist das Allerheiligste. 1 5 Und er maß die Wand des Hauses sechs Ellen dick. Daran waren Gänge allenthalben herum, geteilt in Gemächer, die waren allenthalben vier Ellen weit.
6 Und derselben Gemächer waren je dreißig, dreimal übereinander, und reichten bis auf die Wand des Hauses, an der die Gänge waren allenthalben herum, und wurden also festgehalten, daß sie in des Hauses Wand nicht eingriffen. 7 Und die Gänge rings um das Haus her mit ihren Gemächern waren umso weiter, je höher sie lagen; und aus dem untern ging man in den mittleren und aus dem mittleren in den obersten. 8 Und ich sah am Hause eine Erhöhung ringsumher als Grundlage der Gänge, die hatte eine volle Rute von sechs Ellen bis an den Rand. 9 Und die Breite der Wand außen an den Gängen war fünf Ellen; und es war ein freigelassener Raum an den Gemächern am Hause. 10 Und die Breite bis zu den Kammern war zwanzig Ellen um das Haus herum. 2 11 Und es waren zwei Türen an den Gängen nach dem freigelassenen Raum, eine gegen Mitternacht, die andere gegen Mittag; und der freigelassene Raum war fünf Ellen weit ringsumher. 12 Und das Gebäude am Hofraum gegen Abend war siebzig Ellen weit und die Mauer des Gebäudes war fünf Ellen breit allenthalben umher, und es war neunzig Ellen lang.
13 Und er maß die Länge des Hauses, die hatte hundert Ellen; und der Hofraum samt dem Gebäude und seinen Mauern war auch hundert Ellen lang. 14 Und die Weite der vordern Seite des Hauses samt dem Hofraum gegen Morgen war auch hundert Ellen. 15 Und er maß die Länge des Gebäudes am Hofraum, welches hinter ihm liegt, mit seinen Umgängen von der Seite bis zur andern hundert Ellen, und den innern Tempel und die Hallen im Vorhofe 16 samt den Schwellen, den engen Fenstern und den drei Umgängen ringsumher; und es war Tafelwerk allenthalben herum. 17 Er maß auch, wie hoch von der Erde bis zu den Fenstern war und wie breit die Fenster sein sollten; und maß vom Tor bis zum Allerheiligsten auswendig und inwendig herum. 18 Und am ganzen Hause herum waren Cherubim und Palmlaubwerk zwischen die Cherubim gemacht. 19 Und ein jeder Cherub hatte zwei Angesichter: auf einer Seite wie ein Menschenkopf, auf der andern Seite wie ein Löwenkopf. 20 Vom Boden an bis hinauf über die Tür waren die Cherubim und die Palmen geschnitzt, desgleichen an der Wand des Tempels. 21 Und die Türpfosten im Tempel waren viereckig, und war alles artig aneinander gefügt.
22 Und der hölzerne Altar war drei Ellen hoch und zwei Ellen lang und breit, und seine Ecken und alle seine Seiten waren hölzern. und er sprach zu mir: Das ist der Tisch, der vor dem HERRN stehen soll. 3 23 Und die Türen am Tempel und am Allerheiligsten
24 hatten zwei Türflügel, und ein jeder derselben hatte zwei Blätter, die man auf und zu tat. 25 Und waren auch Cherubim und Palmlaubwerk daran wie an den Wänden. Und ein hölzerner Aufgang war außen vor der Halle. 26 Und es waren enge Fenster und viel Palmlaubwerk herum an der Halle und an den Wänden.

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3. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. 4 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. 5 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. 6 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. 7 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 8 15 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. 9, 10 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. 11 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27 versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen." 33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' 12 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, 13 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. 14 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. 15 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. 16 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."

Querverweise

1 Hesekiel 43.12: Das soll aber das Gesetz des Hauses sein: Auf der Höhe des Berges, soweit ihr Umfang ist, soll das Allerheiligste sein; das ist das Gesetz des Hauses.

2 Hesekiel 42.1-3: Und er führte mich hinaus zum äußeren Vorhof gegen Mitternacht und brachte mich zu den Kammern, so gegenüber dem Hofraum und gegenüber dem Gebäude nach Mitternacht zu lagen,

3 2. Mose 30.1: Du sollst auch einen Räuchaltar machen, zu räuchern, von Akazienholz,

4 Matthäus 8.4: Und Jesus sprach zu ihm: Siehe zu, sage es niemand; sondern gehe hin und zeige dich dem Priester und opfere die Gabe, die Mose befohlen hat, zu einem Zeugnis über sie.

5 3. Mose 16.22: daß also der Bock alle ihre Missetat auf sich in eine Wildnis trage; und er lasse ihn in die Wüste.

6 4. Mose 8.7: Also sollst du aber mit ihnen tun, daß du sie reinigst: du sollst Sündwasser auf sie sprengen, und sie sollen alle ihre Haare rein abscheren und ihre Kleider waschen, so sind sie rein.

7 3. Mose 7.7: Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.

8 3. Mose 8.23: Da schlachtete er ihn. Und Mose nahm von seinem Blut und tat's Aaron auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

9 3. Mose 4.6: und soll seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal sprengen vor dem HERRN, vor dem Vorhang im Heiligen.

10 3. Mose 4.17: und mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN vor dem Vorhang.

11 3. Mose 5.7: Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,

12 3. Mose 13.2: Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.

13 3. Mose 13.3: Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.

14 3. Mose 11.24: und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.

15 3. Mose 14.5-6: Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.

16 3. Mose 14.7: und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.