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Hesekiel - Kapitel 40

Der Beginn der Visionen

1 Im fünfundzwanzigsten Jahr unserer Gefangenschaft, im Anfang des Jahres, am zehnten Tage des Monats, im vierzehnten Jahr, nachdem die Stadt geschlagen war, eben an diesem Tage kam des HERRN Hand über mich und führte mich dahin. 2 Durch göttliche Gesichte führte er mich ins Land Israel und stellte mich auf einen hohen Berg, darauf war's wie eine gebaute Stadt gegen Mittag. 3 Und da er mich hingebracht hatte, siehe, da war ein Mann, des Ansehen war wie Erz; der hatte eine lange leinene Schnur und eine Meßrute in seiner Hand und stand unter dem Tor. (Hesekiel 47.3) (Sacharja 2.5) (Offenbarung 21.15)

Die Umfassungsmauer des Tempelbezirks

4 Und er sprach zu mir: Du Menschenkind, siehe und höre fleißig zu und merke auf alles, was ich dir zeigen will. Denn darum bist du hergebracht, daß ich dir solches zeige, auf daß du solches alles, was du hier siehst, verkündigst dem Hause Israel. (Hesekiel 44.5) 5 Und siehe, es ging eine Mauer auswendig um das Haus ringsumher. Und der Mann hatte die Meßrute in der Hand, die war sechs Ellen lang; eine jegliche Elle war eine Handbreit länger denn eine gemeine Elle. Und er maß das Gebäude in die Breite eine Rute und in die Höhe auch eine Rute.

Der äußere Vorhof und seine Torbauten

6 Und er ging ein zum Tor, das gegen Morgen lag, und ging hinauf auf seinen Stufen und maß die Schwelle, eine Rute breit.
7 Und die Gemächer, so beiderseits neben dem Tor waren, maß er auch nach der Länge eine Rute und nach der Breite eine Rute; und der Raum zwischen den Gemächern war fünf Ellen weit. Und er maß auch die Schwelle am Tor neben der Halle, die nach dem Hause zu war, eine Rute. 8 Und er maß die Halle am Tor, die nach dem Hause zu war, eine Rute. 9 Und maß die Halle am Tor acht Ellen und ihre Pfeiler zwei Ellen, und die Halle am Tor war nach dem Hause zu. 10 Und der Gemächer waren auf jeglicher Seite drei am Tor gegen Morgen, je eins so weit wie das andere, und die Pfeiler auf beiden Seiten waren gleich groß. 11 Darnach maß er die Weite der Tür im Tor zehn Ellen und die Länge des Tors dreizehn Ellen. 12 Und vorn an den Gemächern war Raum abgegrenzt auf beiden Seiten, je eine Elle; aber die Gemächer waren je sechs Ellen auf beiden Seiten. 13 Dazu maß er das Tor vom Dach der Gemächer auf der einen Seite bis zum Dach der Gemächer auf der andern Seite fünfundzwanzig Ellen breit; und eine Tür stand gegenüber der andern. 14 Und er machte die Pfeiler sechzig Ellen, und an den Pfeilern war der Vorhof, am Tor ringsherum. 15 Und vom Tor, da man hineingeht, bis außen an die Halle an der innern Seite des Tors waren fünfzig Ellen. 16 Und es waren enge Fensterlein an den Gemächern und an den Pfeilern hineinwärts am Tor ringsumher. Also waren auch Fenster inwendig an der Halle herum, und an den Pfeilern war Palmlaubwerk. 17 Und er führte mich weiter zum äußern Vorhof, und siehe, da waren Kammern und ein Pflaster gemacht am Vorhofe herum; dreißig Kammern waren auf dem Pflaster.
18 Und es war das Pflaster zur Seite der Tore, solang die Tore waren, nämlich das untere Pflaster. 19 Und er maß die Breite von dem untern Tor an bis vor den innern Hof auswendig hundert Ellen, gegen Morgen und gegen Mitternacht. 20 Er maß auch das Tor, so gegen Mitternacht lag, am äußern Vorhof, nach der Länge und Breite.
21 Das hatte auch auf jeder Seite drei Gemächer und hatte auch seine Pfeiler und Halle, gleich so groß wie am vorigen Tor, fünfzig Ellen die Länge und fünfundzwanzig Ellen die Breite. 22 Und hatte auch seine Fenster und seine Halle und sein Palmlaubwerk, gleich wie das Tor gegen Morgen; und hatte seine Halle davor. 23 Und es waren Tore am innern Vorhof gegenüber den Toren, so gegen Mitternacht und Morgen standen; und er maß hundert Ellen von einem Tor zum andern. 24 Darnach führte er mich gegen Mittag, und siehe, da war auch ein Tor gegen Mittag; und er maß seine Pfeiler und Halle gleich wie die andern.
25 Und es waren auch Fenster an ihm und an seiner Halle umher, gleich wie jene Fenster; und es war fünfzig Ellen lang und fünfundzwanzig Ellen breit. 26 Und waren auch sieben Stufen hinauf und eine Halle davor und Palmlaubwerk an ihren Pfeilern auf jeglicher Seite. 27 Und es war auch ein Tor am innern Vorhof gegen Mittag, und er maß hundert Ellen von dem einen Mittagstor zum andern.

Der innere Vorhof und seine Torbauten

28 Und er führte mich weiter durchs Mittagstor in den innern Vorhof und maß dasselbe Tor gleich so groß wie die andern,
29 mit seinen Gemächern, Pfeilern und Halle und mit Fenstern an ihm und an seiner Halle, ebenso groß wie jene, ringsumher; und es waren fünfzig Ellen lang und fünfundzwanzig Ellen breit. 30 Und es ging eine Halle herum, fünfundzwanzig Ellen lang und fünf Ellen breit. 31 Und die Halle, so gegen den äußeren Vorhof stand, hatte auch Palmlaubwerk an den Pfeilern; es waren aber acht Stufen hinaufzugehen. 32 Darnach führte er mich zum innern Vorhof gegen Morgen und maß das Tor gleich so groß wie die andern,
33 mit seinen Gemächern, Pfeilern und Halle, gleich so groß wie die andern, und mit Fenstern an ihm und an seiner Halle ringsumher; und es war fünfzig Ellen lang und fünfundzwanzig Ellen breit. 34 Und seine Halle stand auch gegen den äußern Vorhof und Palmlaubwerk an ihren Pfeilern zu beiden Seiten und acht Stufen hinauf. 35 Darnach führte er mich zum Tor gegen Mitternacht; das maß er gleich so groß wie die andern,
36 mit seinen Gemächern, Pfeilern und Halle und ihren Fenstern ringsumher, fünfzig Ellen lang und fünfundzwanzig Ellen breit. 37 Und seine Halle stand auch gegen den äußern Vorhof und Palmlaubwerk an den Pfeilern zu beiden Seiten und acht Stufen hinauf.

Die Tische für die Opfer und die Kammern für die Priester

38 Und unten an den Pfeilern an jedem Tor war eine Kammer mit einer Tür, darin man das Brandopfer wusch.
39 Aber in der Halle des Tors standen auf jeglicher Seite zwei Tische, darauf man die Brandopfer, Sündopfer und Schuldopfer schlachten sollte. 40 Und herauswärts zur Seite, da man hinaufgeht zum Tor gegen Mitternacht, standen auch zwei Tische und an der andern Seite unter der Halle des Tors auch zwei Tische. 41 Also standen auf jeder Seite des Tors vier Tische; das sind zusammen acht Tische, darauf man schlachtete. 42 Und noch vier Tische, zum Brandopfer gemacht, die waren aus gehauenen Steinen, je anderthalb Ellen lang und breit und eine Elle hoch, darauf man legte allerlei Geräte, womit man Brandopfer und andere Opfer schlachtete. 43 Und es gingen Leisten herum, hineinwärts gebogen, eine quere Hand hoch. Und auf die Tische sollte man das Opferfleisch legen. 44 Und außen vor dem innern Tor waren zwei Kammern im innern Vorhofe: eine an der Seite neben dem Tor zur Mitternacht, die sah gegen Mittag; die andere zur Seite des Tors gegen Mittag, die sah gegen Mitternacht.
45 Und er sprach zu mir: Die Kammer gegen Mittag gehört den Priestern, die im Hause dienen sollen; 46 aber die Kammer gegen Mitternacht gehört den Priestern, die auf dem Altar dienen. Dies sind die Kinder Zadok, welche allein unter den Kindern Levi vor den HERRN treten sollen, ihm zu dienen. (1. Könige 1.8) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 5.34) 47 Und er maß den Vorhof, nämlich hundert Ellen lang und hundert Ellen breit ins Gevierte; und der Altar stand vorn vor dem Tempel. (Hesekiel 43.13)

Der Tempel und seine Nebengebäude

48 Und er führte mich hinein zur Halle des Tempels und maß die Pfeiler der Halle fünf Ellen auf jeder Seite und das Tor vierzehn Ellen, und die Wände zu beiden Seiten an der Tür drei Ellen auf jeder Seite. (1. Könige 6.3)
49 Aber die Halle war zwanzig Ellen lang und elf Ellen weit und hatte Stufen, da man hinaufging; und Säulen standen an den Pfeilern, auf jeder Seite eine. (1. Könige 7.21)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.