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Hesekiel - Kapitel 38

Weissagung gegen Gog aus Magog

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, wende dich gegen Gog, der im Lande Magog ist und der oberste Fürst in Mesech und Thubal, und weissage von ihm (Hesekiel 32.26) (Hesekiel 39.1) (Offenbarung 20.8) 3 und sprich: So spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will an dich Gog! der du der oberste Fürst bist in Mesech und Thubal. 4 Siehe, ich will dich herumlenken und will dir einen Zaum ins Maul legen und will dich herausführen mit allem deinem Heer, Roß und Mann, die alle wohl gekleidet sind; und ihrer ist ein großer Haufe, die alle Tartsche (großer Schild) und Schild und Schwert führen. 5 Du führst mit dir Perser, Mohren und Libyer, die alle Schild und Helm führen, 6 dazu Gomer und all sein Heer samt dem Hause Thogarma, so gegen Mitternacht liegt, mit all seinem Heer; ja, du führst ein großes Volk mit dir. 7 Wohlan, rüste dich wohl, du und alle deine Haufen, so bei dir sind, und sei du ihr Hauptmann! 8 Nach langer Zeit sollst du heimgesucht werden. Zur letzten Zeit wirst du kommen in das Land, das vom Schwert wiedergebracht und aus vielen Völkern zusammengekommen ist, nämlich auf die Berge Israels, welche lange Zeit wüst gewesen sind; und nun ist es ausgeführt aus den Völkern, und wohnen alle sicher. 9 Du wirst heraufziehen und daherkommen mit großem Ungestüm; und wirst sein wie eine Wolke, das Land zu bedecken, du und all dein Heer und das große Volk mit dir. 10 So spricht der Herr, HERR: Zu der Zeit wirst du solches vornehmen und wirst Böses im Sinn haben
11 und gedenken: "Ich will das Land ohne Mauern überfallen und über sie kommen, so still und sicher wohnen, als die alle ohne Mauern dasitzen und haben weder Riegel noch Tore", (Sacharja 2.8) 12 auf daß du rauben und plündern mögest und dein Hand lassen gehen über die verstörten Örter, so wieder bewohnt sind, und über das Volk, so aus den Heiden zusammengerafft ist und sich in die Nahrung und Güter geschickt hat und mitten auf der Erde wohnt. (Hesekiel 5.5) 13 Das reiche Arabien, Dedan und die Kaufleute von Tharsis und alle Gewaltigen, die daselbst sind, werden dir sagen: Ich meine ja, du seist recht gekommen, zu rauben, und hast deine Haufen versammelt, zu plündern, auf daß du wegnimmst Silber und Gold und sammelst Vieh und Güter, und großen Raub treibest. 14 Darum so weissage, du Menschenkind, und sprich zu Gog: So spricht der Herr, HERR: Ist's nicht also, daß du wirst merken, wenn mein Volk Israel sicher wohnen wird?
15 So wirst du kommen aus deinem Ort, von den Enden gegen Mitternacht, du und großes Volk mit dir, alle zu Rosse, ein großer Haufe und ein mächtiges Heer, 16 und wirst heraufziehen über mein Volk Israel wie eine Wolke, das Land zu bedecken. Solches wird zur letzten Zeit geschehen. Ich will dich aber darum in mein Land kommen lassen, auf daß die Heiden mich erkennen, wie ich an dir, o Gog, geheiligt werde vor ihren Augen.

Gottes Gericht über Gog

17 So spricht der Herr, HERR: Du bist's, von dem ich vorzeiten gesagt habe durch meine Diener, die Propheten in Israel, die zur selben Zeit weissagten, daß ich dich über sie kommen lassen wollte. (Jesaja 24.21) (Jesaja 63.6) (Zephanja 3.8) (Joel 4.2) (Joel 4.12)
18 Und es wird geschehen zu der Zeit, wann Gog kommen wird über das Land Israel, spricht der Herr, HERR, wird heraufziehen mein Zorn in meinem Grimm.
19 Und ich rede solches in meinem Eifer und im Feuer meines Zorns. Denn zur selben Zeit wird großes Zittern sein im Lande Israel, 20 daß vor meinem Angesicht zittern sollen die Fische im Meer, die Vögel unter dem Himmel, die Tiere auf dem Felde und alles, was sich regt und bewegt auf dem Lande, und alle Menschen, so auf der Erde sind; und sollen die Berge umgekehrt werden und die Felswände und alle Mauern zu Boden fallen. 21 Ich will aber wider ihn herbeirufen das Schwert auf allen meinen Bergen, spricht der Herr, HERR, daß eines jeglichen Schwert soll wider den andern sein. 22 Und ich will ihn richten mit Pestilenz und Blut und will regnen lassen Platzregen mit Schloßen, Feuer und Schwefel über ihn und sein Heer und über das große Volk, das mit ihm ist. (Offenbarung 20.9) 23 Also will ich denn herrlich, heilig und bekannt werden vor vielen Heiden, daß sie erfahren sollen, daß ich der HERR bin. (Hesekiel 29.6)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.