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Hesekiel - Kapitel 38

Weissagung gegen Gog aus Magog

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, wende dich gegen Gog, der im Lande Magog ist und der oberste Fürst in Mesech und Thubal, und weissage von ihm (Hesekiel 32.26) (Hesekiel 39.1) (Offenbarung 20.8) 3 und sprich: So spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will an dich Gog! der du der oberste Fürst bist in Mesech und Thubal. 4 Siehe, ich will dich herumlenken und will dir einen Zaum ins Maul legen und will dich herausführen mit allem deinem Heer, Roß und Mann, die alle wohl gekleidet sind; und ihrer ist ein großer Haufe, die alle Tartsche (großer Schild) und Schild und Schwert führen. 5 Du führst mit dir Perser, Mohren und Libyer, die alle Schild und Helm führen, 6 dazu Gomer und all sein Heer samt dem Hause Thogarma, so gegen Mitternacht liegt, mit all seinem Heer; ja, du führst ein großes Volk mit dir. 7 Wohlan, rüste dich wohl, du und alle deine Haufen, so bei dir sind, und sei du ihr Hauptmann! 8 Nach langer Zeit sollst du heimgesucht werden. Zur letzten Zeit wirst du kommen in das Land, das vom Schwert wiedergebracht und aus vielen Völkern zusammengekommen ist, nämlich auf die Berge Israels, welche lange Zeit wüst gewesen sind; und nun ist es ausgeführt aus den Völkern, und wohnen alle sicher. 9 Du wirst heraufziehen und daherkommen mit großem Ungestüm; und wirst sein wie eine Wolke, das Land zu bedecken, du und all dein Heer und das große Volk mit dir. 10 So spricht der Herr, HERR: Zu der Zeit wirst du solches vornehmen und wirst Böses im Sinn haben
11 und gedenken: "Ich will das Land ohne Mauern überfallen und über sie kommen, so still und sicher wohnen, als die alle ohne Mauern dasitzen und haben weder Riegel noch Tore", (Sacharja 2.8) 12 auf daß du rauben und plündern mögest und dein Hand lassen gehen über die verstörten Örter, so wieder bewohnt sind, und über das Volk, so aus den Heiden zusammengerafft ist und sich in die Nahrung und Güter geschickt hat und mitten auf der Erde wohnt. (Hesekiel 5.5) 13 Das reiche Arabien, Dedan und die Kaufleute von Tharsis und alle Gewaltigen, die daselbst sind, werden dir sagen: Ich meine ja, du seist recht gekommen, zu rauben, und hast deine Haufen versammelt, zu plündern, auf daß du wegnimmst Silber und Gold und sammelst Vieh und Güter, und großen Raub treibest. 14 Darum so weissage, du Menschenkind, und sprich zu Gog: So spricht der Herr, HERR: Ist's nicht also, daß du wirst merken, wenn mein Volk Israel sicher wohnen wird?
15 So wirst du kommen aus deinem Ort, von den Enden gegen Mitternacht, du und großes Volk mit dir, alle zu Rosse, ein großer Haufe und ein mächtiges Heer, 16 und wirst heraufziehen über mein Volk Israel wie eine Wolke, das Land zu bedecken. Solches wird zur letzten Zeit geschehen. Ich will dich aber darum in mein Land kommen lassen, auf daß die Heiden mich erkennen, wie ich an dir, o Gog, geheiligt werde vor ihren Augen.

Gottes Gericht über Gog

17 So spricht der Herr, HERR: Du bist's, von dem ich vorzeiten gesagt habe durch meine Diener, die Propheten in Israel, die zur selben Zeit weissagten, daß ich dich über sie kommen lassen wollte. (Jesaja 24.21) (Jesaja 63.6) (Zephanja 3.8) (Joel 4.2) (Joel 4.12)
18 Und es wird geschehen zu der Zeit, wann Gog kommen wird über das Land Israel, spricht der Herr, HERR, wird heraufziehen mein Zorn in meinem Grimm.
19 Und ich rede solches in meinem Eifer und im Feuer meines Zorns. Denn zur selben Zeit wird großes Zittern sein im Lande Israel, 20 daß vor meinem Angesicht zittern sollen die Fische im Meer, die Vögel unter dem Himmel, die Tiere auf dem Felde und alles, was sich regt und bewegt auf dem Lande, und alle Menschen, so auf der Erde sind; und sollen die Berge umgekehrt werden und die Felswände und alle Mauern zu Boden fallen. 21 Ich will aber wider ihn herbeirufen das Schwert auf allen meinen Bergen, spricht der Herr, HERR, daß eines jeglichen Schwert soll wider den andern sein. 22 Und ich will ihn richten mit Pestilenz und Blut und will regnen lassen Platzregen mit Schloßen, Feuer und Schwefel über ihn und sein Heer und über das große Volk, das mit ihm ist. (Offenbarung 20.9) 23 Also will ich denn herrlich, heilig und bekannt werden vor vielen Heiden, daß sie erfahren sollen, daß ich der HERR bin. (Hesekiel 29.6)

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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.