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Hesekiel - Kapitel 32

Klagelieder über den Pharao und über Ägypten

1 Und es begab sich im zwölften Jahr, am ersten Tage des zwölften Monats, geschah des HERRN Wort zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, mache eine Wehklage über Pharao, den König von Ägypten, und sprich zu ihm: Du bist gleich wie ein Löwe unter den Heiden und wie ein Meerdrache und springst in deinen Strömen und rührst das Wasser auf mit deinen Füßen und machst seine Ströme trüb. (Hesekiel 27.2) (Hesekiel 29.3) 3 So spricht der Herr, HERR: Ich will mein Netz über dich auswerfen durch einen großen Haufen Volks, die dich sollen in mein Garn jagen; (Hesekiel 17.20)
4 und will dich aufs Land ziehen und aufs Feld werfen, daß alle Vögel des Himmels auf dir sitzen sollen und alle Tiere auf Erden von dir satt werden. 5 Und will dein Aas auf die Berge werfen und mit deiner Höhe die Täler ausfüllen. 6 Das Land, darin du schwimmst, will ich von deinem Blut rot machen bis an die Berge hinan, daß die Bäche von dir voll werden. 7 Und wenn du nun ganz dahin bist, so will ich den Himmel verhüllen und seine Sterne verfinstern und die Sonne mit Wolken überziehen, und der Mond soll nicht scheinen. (Jesaja 13.10) 8 Alle Lichter am Himmel will ich über dir lassen dunkel werden, und will eine Finsternis in deinem Lande machen, spricht der Herr, HERR. 9 Dazu will ich vieler Völker Herz erschreckt machen, wenn ich die Heiden deine Plage erfahren lasse und viele Länder, die du nicht kennst. 10 Viele Völker sollen sich über dich entsetzen, und ihren Königen soll vor dir grauen, wenn ich mein Schwert vor ihnen blinken lasse, und sollen plötzlich erschrecken, daß ihnen das Herz entfallen wird über deinen Fall. 11 Denn so spricht der Herr, HERR: Das Schwert des Königs zu Babel soll dich treffen.
12 Und ich will dein Volk fällen durch das Schwert der Helden, durch allerlei Tyrannen der Heiden; die sollen die Herrlichkeit Ägyptens verheeren, daß all ihr Volk vertilgt werde. 13 Und ich will alle Tiere umbringen an den großen Wassern, daß sie keines Menschen Fuß und keines Tieres Klaue mehr trüb machen soll. 14 Alsdann will ich ihre Wasser lauter machen, daß ihre Ströme fließen wie Öl, spricht der Herr, HERR, 15 wenn ich das Land Ägypten verwüstet und alles, was im Lande ist, öde gemacht und alle, so darin wohnen, erschlagen habe, daß sie erfahren, daß ich der HERR sei. 16 Das wird der Jammer sein, den man wohl mag klagen; ja, die Töchter der Heiden werden solche Klage führen; über Ägypten und all ihr Volk wird man klagen, spricht der Herr, HERR.
17 Und im zwölften Jahr, am fünfzehnten Tage desselben Monats, geschah des HERRN Wort zu mir und sprach:
18 Du Menschenkind, beweine das Volk in Ägypten und stoße es mit den Töchtern der starken Heiden hinab unter die Erde zu denen, die in die Grube gefahren sind. (Hesekiel 31.16) 19 Wo ist nun deine Wollust? Hinunter, und lege dich zu den Unbeschnittenen! (Jesaja 14.11) 20 Sie werden fallen unter denen, die mit dem Schwert erschlagen sind. Das Schwert ist schon gefaßt und gezückt über ihr ganzes Volk. (Hesekiel 21.14) 21 Von ihm werden sagen in der Hölle die starken Helden mit ihren Gehilfen, die alle hinuntergefahren sind und liegen da unter den Unbeschnittenen und mit dem Schwert Erschlagenen. (Jesaja 14.9) 22 Daselbst liegt Assur mit allem seinem Volk umher begraben, die alle erschlagen und durchs Schwert gefallen sind;
23 ihre Gräber sind tief in der Grube, und sein Volk liegt allenthalben umher begraben, die alle erschlagen und durchs Schwert gefallen sind, vor denen sich die ganze Welt fürchtete. (Jesaja 14.15) 24 Da liegt auch Elam mit allem seinem Haufen umher begraben, die alle erschlagen und durchs Schwert gefallen sind und hinuntergefahren als die Unbeschnittenen unter die Erde, vor denen sich auch alle Welt fürchtete; und müssen ihre Schande tragen mit denen, die in die Grube gefahren sind.
25 Man hat sie unter die Erschlagenen gelegt samt allem ihrem Haufen, und liegen umher begraben; und sind alle, wie die Unbeschnittenen und mit dem Schwert Erschlagenen, vor denen sich auch alle Welt fürchten mußte; und müssen ihre Schande tragen mit denen, die in die Grube gefahren sind, und unter den Erschlagenen bleiben. 26 Da liegt Mesech und Thubal mit allem ihrem Haufen umher begraben, die alle unbeschnitten sind, vor denen sich auch die ganze Welt fürchten mußte; (Hesekiel 38.2)
27 und alle andern Helden, die unter den Unbeschnittenen gefallen und mit ihrer Kriegswehr zur Hölle gefahren sind und ihre Schwerter unter ihre Häupter haben müssen legen und deren Missetat über ihre Gebeine gekommen ist, die doch auch gefürchtete Helden waren in der ganzen Welt; also müssen sie liegen. 28 So mußt du freilich auch unter den Unbeschnittenen zerschmettert werden und unter denen, die mit dem Schwert erschlagen sind, liegen. 29 Da liegt Edom mit seinen Königen und alle seine Fürsten unter den Unbeschnittenen und mit dem Schwert Erschlagenen samt andern, so in die Grube gefahren sind, die doch mächtig waren. (Hesekiel 25.12-14)
30 Da sind alle Fürsten von Mitternacht und alle Sidonier, die mit den Erschlagenen hinabgefahren sind; und ihre schreckliche Gewalt ist zu Schanden geworden, und müssen liegen unter den Unbeschnittenen und denen, so mit dem Schwert erschlagen sind, und ihre Schande tragen samt denen, die in die Grube gefahren sind. (Hesekiel 28.21-23) (Hesekiel 38.6)
31 Diese wird Pharao sehen und sich trösten über all sein Volk, die unter ihm mit dem Schwert erschlagen sind, und über sein ganzes Heer, spricht der Herr, HERR. (Jesaja 14.10)
32 Denn es soll sich auch einmal alle Welt vor mir fürchten, daß Pharao und alle seine Menge liegen unter den Unbeschnittenen und mit dem Schwert Erschlagenen, spricht der Herr, HERR.

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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.