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Hesekiel - Kapitel 31

Der Pharao - ein gestürzter Zedernbaum

1 Und es begab sich im elften jahr, am ersten Tage des dritten Monats, geschah des HERRN Wort zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, sage zu Pharao, dem König von Ägypten, und zu allem seinem Volk: Wem meinst du denn, daß du gleich seist in deiner Herrlichkeit? 3 Siehe, Assur war wie ein Zedernbaum auf dem Libanon, von schönen Ästen und dick von Laub und sehr hoch, daß sein Wipfel hoch stand unter großen, dichten Zweigen. (Daniel 4.7-11) 4 Die Wasser machten, daß er groß ward, und die Tiefe, daß er hoch wuchs. Ihre Ströme gingen rings um seinen Stamm her und ihre Bäche zu allen Bäumen im Felde. 5 Darum ist er höher geworden als alle Bäume im Felde und kriegte viel Äste und lange Zweige; denn er hatte Wasser genug, sich auszubreiten. 6 Alle Vögel des Himmels nisteten auf seinen Ästen, und alle Tiere im Felde hatten Junge unter seinen Zweigen; und unter seinem Schatten wohnten alle großen Völker. 7 Er hatte schöne, große und lange Äste; denn seine Wurzeln hatten viel Wasser. 8 Und war ihm kein Zedernbaum gleich in Gottes Garten, und die Tannenbäume waren seinen Ästen nicht zu vergleichen, und die Kastanienbäume waren nichts gegen seine Zweige. Ja, er war so schön wie kein Baum im Garten Gottes. 9 Ich hatte ihn so schön gemacht, daß er so viel Äste kriegte, daß ihn alle lustigen Bäume im Garten Gottes neideten. 10 Darum spricht der Herr, HERR also: Weil er so hoch geworden ist, daß sein Wipfel stand unter großen, hohen, dichten Zweigen, und sein Herz sich erhob, daß er so hoch geworden war, (Hesekiel 28.2)
11 darum gab ich ihn dem Mächtigen unter den Heiden in die Hände, daß der mit ihm umginge und ihn vertriebe, wie er verdient hat mit seinem gottlosen Wesen, 12 daß Fremde ihn ausrotten sollten, nämlich die Tyrannen der Heiden, und ihn zerstreuen, und seine Äste auf den Bergen und in allen Tälern liegen mußten und seine Zweige zerbrachen an allen Bächen im Lande; daß alle Völker auf Erden von seinem Schatten wegziehen mußten und ihn verlassen; 13 und alle Vögel des Himmels auf seinem umgefallenen Stamm saßen und alle Tiere im Felde sich legten auf seine Äste; 14 auf daß sich forthin kein Baum am Wasser seiner Höhe überhebe, daß sein Wipfel unter großen, dichten Zweigen stehe, und kein Baum am Wasser sich erhebe über die andern; denn sie müssen alle unter die Erde und dem Tod übergeben werden wie andere Menschen, die in die Grube fahren. 15 So spricht der Herr, HERR: Zu der Zeit, da er hinunter in die Hölle fuhr, da machte ich ein Trauern, daß ihn die Tiefe bedeckte und seine Ströme stillstehen mußten und die großen Wasser nicht laufen konnten; und machte, daß der Libanon um ihn trauerte und alle Feldbäume verdorrten über ihm.
16 Ich erschreckte die Heiden, da sie ihn hörten fallen, da ich ihn hinunterließ zur Hölle, zu denen, so in die Grube gefahren sind. Und alle lustigen Bäume unter der Erde, die edelsten und besten auf dem Libanon, und alle, die am Wasser gestanden hatten, gönnten's ihm wohl. (Hesekiel 31.14) 17 Denn sie mußten auch mit ihm hinunter zur Hölle, zu den Erschlagenen mit dem Schwert, weil sie unter dem Schatten seines Arms gewohnt hatten unter den Heiden. 18 Wie groß meinst du denn, Pharao, daß du seist mit deiner Pracht und Herrlichkeit unter den lustigen Bäumen? Denn du mußt mit den lustigen Bäumen unter die Erde hinabfahren und unter den Unbeschnittenen liegen, so mit dem Schwert erschlagen sind. Also soll es Pharao gehen samt allem seinem Volk, spricht der Herr, HERR.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.