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Hesekiel - Kapitel 30

Der Sturz Ägyptens

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, weissage und sprich: So spricht der Herr, HERR: Heult: "O weh des Tages!" 3 Denn der Tag ist nahe, ja, des HERRN Tag ist nahe, ein finsterer Tag; die Zeit der Heiden kommt. (Joel 1.15) 4 Und das Schwert soll über Ägypten kommen; und Mohrenland muß erschrecken, wenn die Erschlagenen in Ägypten fallen werden und sein Volk weggeführt und seine Grundfesten umgerissen werden. 5 Mohrenland und Libyen und Lud mit allerlei Volk und Chub und die aus dem Lande des Bundes sind, sollen samt ihnen durchs Schwert fallen. 6 So spricht der HERR: Die Schutzherren Ägyptens müssen fallen, und die Hoffart seiner Macht muß herunter; von Migdol bis gen Syene sollen sie durchs Schwert fallen, spricht der Herr, HERR.
7 Und sie sollen wie andere wüste Länder wüst werden, und ihre Städte unter andren wüsten Städten wüst liegen, 8 daß sie erfahren, daß ich der HERR sei, wenn ich ein Feuer in Ägypten mache, daß alle, die ihnen helfen, verstört werden. 9 Zur selben Zeit werden Boten von mir ausziehen in Schiffen, Mohrenland zu schrecken, das jetzt so sicher ist; und wird ein Schrecken unter ihnen sein, gleich wie es Ägypten ging, da seine Zeit kam; denn siehe, es kommt gewiß. (Jesaja 18.2) (Jesaja 20.2-3)
10 So spricht der Herr, HERR: Ich will die Menge in Ägypten wegräumen durch Nebukadnezar, den König zu Babel.
11 Denn er und sein Volk mit ihm, die Tyrannen der Heiden, sind herzugebracht, das Land zu verderben, und werden ihre Schwerter ausziehen wider Ägypten, daß das Land allenthalben voll Erschlagener liege. 12 Und ich will die Wasserströme trocken machen und das Land bösen Leuten verkaufen, und will das Land und was darin ist, durch Fremde verwüsten. Ich, der HERR, habe es geredet. 13 So spricht der Herr, HERR: Ich will die Götzen zu Noph ausrotten und die Abgötter vertilgen, und Ägypten soll keinen Fürsten mehr haben, und ich will einen Schrecken in Ägyptenland schicken.
14 Ich will Pathros wüst machen und ein Feuer zu Zoan anzünden und das Recht über No gehen lassen 15 und will meinen Grimm ausschütten über Sin, die Festung Ägyptens, und will die Menge zu No ausrotten. 16 Ich will ein Feuer in Ägypten anzünden, und Sin soll angst und bange werden, und No soll zerrissen und Noph täglich geängstet werden. 17 Die junge Mannschaft zu On und Bubastus sollen durchs Schwert fallen und die Weiber gefangen weggeführt werden. 18 Thachphanhes wird einen finstern Tag haben, wenn ich das Joch Ägyptens daselbst zerbrechen werde, daß die Hoffart seiner Macht darin ein Ende habe; sie wird mit Wolken bedeckt werden, und ihre Töchter werden gefangen weggeführt werden. 19 Und ich will das Recht über Ägypten gehen lassen, daß sie erfahren, daß ich der HERR sei.

Der Arm des Pharao und der Arm Nebukadnezars

20 Und es begab sich im elften Jahr, am siebenten Tage des elften Monats, geschah des HERRN Wort zu mir und sprach:
21 Du Menschenkind, ich habe den Arm Pharaos, des Königs von Ägypten, zerbrochen; und siehe, er soll nicht verbunden werden, daß er heilen möge, noch mit Binden zugebunden werden, daß er stark werde und ein Schwert fassen könne. 22 Darum spricht der Herr, HERR also: Siehe, ich will an Pharao, den König von Ägypten, und will seine Arme zerbrechen, beide, den starken und den zerbrochenen, daß ihm das Schwert aus seiner Hand entfallen muß;
23 und ich will die Ägypter unter die Heiden zerstreuen und in die Länder verjagen. 24 Aber die Arme des Königs zu Babel will ich stärken und ihm mein Schwert in seine Hand geben, und will die Arme Pharaos zerbrechen, daß er vor ihm winseln soll wie ein tödlich Verwundeter. (Hesekiel 29.20) 25 Ja, ich will die Arme des Königs zu Babel stärken, daß die Arme Pharaos dahinfallen, auf daß sie erfahren, daß ich der HERR sei, wenn ich mein Schwert dem König zu Babel in die Hand gebe, daß er's über Ägyptenland zücke, 26 und ich die Ägypter unter die Heiden zerstreue und in die Länder verjage, daß sie erfahren, daß ich der HERR bin.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)