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Hesekiel - Kapitel 30

Der Sturz Ägyptens

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, weissage und sprich: So spricht der Herr, HERR: Heult: "O weh des Tages!" 3 Denn der Tag ist nahe, ja, des HERRN Tag ist nahe, ein finsterer Tag; die Zeit der Heiden kommt. 1 4 Und das Schwert soll über Ägypten kommen; und Mohrenland muß erschrecken, wenn die Erschlagenen in Ägypten fallen werden und sein Volk weggeführt und seine Grundfesten umgerissen werden. 5 Mohrenland und Libyen und Lud mit allerlei Volk und Chub und die aus dem Lande des Bundes sind, sollen samt ihnen durchs Schwert fallen. 6 So spricht der HERR: Die Schutzherren Ägyptens müssen fallen, und die Hoffart seiner Macht muß herunter; von Migdol bis gen Syene sollen sie durchs Schwert fallen, spricht der Herr, HERR.
7 Und sie sollen wie andere wüste Länder wüst werden, und ihre Städte unter andren wüsten Städten wüst liegen, 8 daß sie erfahren, daß ich der HERR sei, wenn ich ein Feuer in Ägypten mache, daß alle, die ihnen helfen, verstört werden. 9 Zur selben Zeit werden Boten von mir ausziehen in Schiffen, Mohrenland zu schrecken, das jetzt so sicher ist; und wird ein Schrecken unter ihnen sein, gleich wie es Ägypten ging, da seine Zeit kam; denn siehe, es kommt gewiß. 2, 3 
10 So spricht der Herr, HERR: Ich will die Menge in Ägypten wegräumen durch Nebukadnezar, den König zu Babel.
11 Denn er und sein Volk mit ihm, die Tyrannen der Heiden, sind herzugebracht, das Land zu verderben, und werden ihre Schwerter ausziehen wider Ägypten, daß das Land allenthalben voll Erschlagener liege. 12 Und ich will die Wasserströme trocken machen und das Land bösen Leuten verkaufen, und will das Land und was darin ist, durch Fremde verwüsten. Ich, der HERR, habe es geredet. 13 So spricht der Herr, HERR: Ich will die Götzen zu Noph ausrotten und die Abgötter vertilgen, und Ägypten soll keinen Fürsten mehr haben, und ich will einen Schrecken in Ägyptenland schicken.
14 Ich will Pathros wüst machen und ein Feuer zu Zoan anzünden und das Recht über No gehen lassen 15 und will meinen Grimm ausschütten über Sin, die Festung Ägyptens, und will die Menge zu No ausrotten. 16 Ich will ein Feuer in Ägypten anzünden, und Sin soll angst und bange werden, und No soll zerrissen und Noph täglich geängstet werden. 17 Die junge Mannschaft zu On und Bubastus sollen durchs Schwert fallen und die Weiber gefangen weggeführt werden. 18 Thachphanhes wird einen finstern Tag haben, wenn ich das Joch Ägyptens daselbst zerbrechen werde, daß die Hoffart seiner Macht darin ein Ende habe; sie wird mit Wolken bedeckt werden, und ihre Töchter werden gefangen weggeführt werden. 19 Und ich will das Recht über Ägypten gehen lassen, daß sie erfahren, daß ich der HERR sei.

Der Arm des Pharao und der Arm Nebukadnezars

20 Und es begab sich im elften Jahr, am siebenten Tage des elften Monats, geschah des HERRN Wort zu mir und sprach:
21 Du Menschenkind, ich habe den Arm Pharaos, des Königs von Ägypten, zerbrochen; und siehe, er soll nicht verbunden werden, daß er heilen möge, noch mit Binden zugebunden werden, daß er stark werde und ein Schwert fassen könne. 22 Darum spricht der Herr, HERR also: Siehe, ich will an Pharao, den König von Ägypten, und will seine Arme zerbrechen, beide, den starken und den zerbrochenen, daß ihm das Schwert aus seiner Hand entfallen muß;
23 und ich will die Ägypter unter die Heiden zerstreuen und in die Länder verjagen. 24 Aber die Arme des Königs zu Babel will ich stärken und ihm mein Schwert in seine Hand geben, und will die Arme Pharaos zerbrechen, daß er vor ihm winseln soll wie ein tödlich Verwundeter. 4 25 Ja, ich will die Arme des Königs zu Babel stärken, daß die Arme Pharaos dahinfallen, auf daß sie erfahren, daß ich der HERR sei, wenn ich mein Schwert dem König zu Babel in die Hand gebe, daß er's über Ägyptenland zücke, 26 und ich die Ägypter unter die Heiden zerstreue und in die Länder verjage, daß sie erfahren, daß ich der HERR bin.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 5, 6, 7 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 8, 9, 10 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 11 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 12, 13, 14 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 15, 16 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 17, 18 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 19, 20 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 21, 22, 23 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 24, 25, 26 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 27 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 28 

Querverweise

1 Joel 1.15: O weh des Tages! denn der Tag des HERRN ist nahe und kommt wie ein Verderben vom Allmächtigen.

2 Jesaja 18.2: das Botschafter auf dem Meer sendet und in Rohrschiffen auf den Wassern fährt! Gehet hin, ihr schnellen Boten, zum Volk, das hochgewachsen und glatt ist, zum Volk, das schrecklicher ist denn sonst irgend eins, zum Volk, das gebeut und zertritt, welchem die Wasserströme sein Land einnehmen.

3 Jesaja 20.2-3: zu derselben Zeit redete der HERR durch Jesaja, den Sohn des Amoz, und sprach: Gehe hin und zieh ab den Sack von deinen Lenden und zieh deine Schuhe aus von deinen Füßen. Und er tut also, ging nackt und barfuß.

4 Hesekiel 29.20: Zum Lohn für seine Arbeit, die er getan hat, will ich ihm das Land Ägypten geben; denn sie haben mir gedient, spricht der Herr, HERR.

5 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

6 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

7 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

8 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

9 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

10 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

11 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

13 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

14 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

15 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

16 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

17 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

18 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

19 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

20 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

21 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

22 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

23 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

24 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

25 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

26 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

27 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

28 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.