zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 29

Das Schicksal Ägyptens

1 Im zehnten Jahr, am zwölften Tage des zehnten Monats, geschah des HERRN Wort zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, richte dein Angesicht wider Pharao, den König in Ägypten, und weissage wider ihn und wider ganz Ägyptenland. (Jesaja 19.1) (Jeremia 46.1) 3 Predige und sprich: So spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will an dich, Pharao, du König in Ägypten, du großer Drache, der du in deinem Wasser liegst und sprichst: Der Strom ist mein, und ich habe ihn mir gemacht. (Hesekiel 32.2) 4 Aber ich will dir ein Gebiß ins Maul legen, und die Fische in deinen Wassern an deine Schuppen hängen und will dich aus deinem Strom herausziehen samt allen Fischen in deinen Wassern, die an deinen Schuppen hangen. (2. Könige 19.28) (Hesekiel 38.4) 5 Ich will dich mit den Fischen aus deinen Wassern in die Wüste wegwerfen; du wirst aufs Land fallen und nicht wieder aufgelesen noch gesammelt werden, sondern den Tieren auf dem Lande und den Vögeln des Himmels zur Speise werden. 6 Und alle, die in Ägypten wohnen, sollen erfahren, daß ich der HERR bin; darum daß sie dem Hause Israel ein Rohrstab gewesen sind. (2. Könige 18.21) 7 Wenn sie ihn in die Hand faßten, so brach er und stach sie in die Seite; wenn sie sich darauf lehnten, so zerbrach er und stach sie in die Lenden. 8 Darum spricht der Herr, HERR also: Siehe, ich will das Schwert über dich kommen lassen und Leute und Vieh in dir ausrotten. 9 Und Ägyptenland soll zur Wüste und Öde werden, und sie sollen erfahren, daß ich der HERR sei, darum daß du sprichst: Der Wasserstrom ist mein, und ich bin's, der's tut. 10 Darum, siehe, ich will an dich und an deine Wasserströme und will Ägyptenland wüst und öde machen von Migdol bis gen Syene und bis an die Grenze des Mohrenlandes, 11 daß weder Vieh noch Leute darin gehen oder da wohnen sollen vierzig Jahre lang. 12 Denn ich will Ägyptenland wüst machen wie andere wüste Länder und ihre Städte wüst liegen lassen wie andere wüste Städte vierzig Jahre lang; und will die Ägypter zerstreuen unter die Heiden, und in die Länder will ich sie verjagen. 13 Doch so spricht der Herr, HERR: Wenn die vierzig Jahre aus sein werden, will ich die Ägypter wieder sammeln aus den Völkern, darunter sie zerstreut sollen werden,
14 und will das Gefängnis Ägyptens wenden und sie wiederum ins Land Pathros bringen, welches ihr Vaterland ist; und sie sollen daselbst ein kleines Königreich sein. 15 Denn sie sollen klein sein gegen andere Königreiche und nicht mehr sich erheben über die Heiden; und ich will sie gering machen, damit sie nicht über die Heiden herrschen sollen, 16 daß sich das Haus Israel nicht mehr auf sie verlasse und sich damit versündige, wenn sie sich an sie hängen; und sie sollen erfahren, daß ich der Herr, HERR bin.

Ägypten als Lohn für Nebukadnezar

17 Und es begab sich im siebenundzwanzigsten Jahr, am ersten Tage des ersten Monats, geschah des HERRN Wort zu mir und sprach:
18 Du Menschenkind, Nebukadnezar, der König zu Babel, hat sein Heer mit großer Mühe vor Tyrus arbeiten lassen, daß alle Häupter kahl und alle Schultern wund gerieben waren; und ist doch weder ihm noch seinem Heer seine Arbeit vor Tyrus belohnt worden. 19 Darum spricht der Herr, HERR also: Siehe, ich will Nebukadnezar, dem König zu Babel, Ägyptenland geben, daß er all ihr Gut wegnehmen und sie berauben und plündern soll, daß er seinem Heer den Sold gebe. 20 Zum Lohn für seine Arbeit, die er getan hat, will ich ihm das Land Ägypten geben; denn sie haben mir gedient, spricht der Herr, HERR. (Jesaja 10.5) (Hesekiel 30.24) 21 Zur selben Zeit will ich das Horn des Hauses Israel wachsen lassen und will deinen Mund unter ihnen auftun, daß sie erfahren, daß ich der HERR bin.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.