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Hesekiel - Kapitel 26

Das Gericht über Tyrus

1 Und es begab sich im elften Jahr, am ersten Tage des ersten Monats, geschah des HERRN Wort zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, darum daß Tyrus spricht über Jerusalem: "Ha! die Pforte der Völker ist zerbrochen; es ist zu mir gewandt; ich werde nun voll werden, weil sie wüst ist!", (Hesekiel 25.3)
3 darum spricht der Herr, HERR also: Siehe, ich will an dich, Tyrus, und will viele Heiden über dich heraufbringen, gleich wie sich ein Meer erhebt mit seinen Wellen. (Jesaja 23.1) 4 Die sollen die Mauern zu Tyrus verderben und ihre Türme abbrechen; ja ich will auch ihren Staub von ihr wegfegen und will einen bloßen Fels aus ihr machen 5 und einen Ort am Meer, darauf man die Fischgarne aufspannt; denn ich habe es geredet, spricht der Herr, HERR, und sie soll den Heiden zum Raub werden. 6 Und ihre Töchter, so auf dem Felde liegen, sollen durchs Schwert erwürgt werden und sollen erfahren, daß ich der HERR bin. 7 Denn so spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will über Tyrus kommen lassen Nebukadnezar, den König zu Babel, von Mitternacht her, der ein König aller Könige ist, mit Rossen, Wagen, Reitern und mit großem Haufen Volks. (Daniel 2.37)
8 Der soll deine Töchter, so auf dem Felde liegen, mit dem Schwert erwürgen; aber wider dich wird er Bollwerke aufschlagen und einen Wall aufschütten und Schilde wider dich rüsten. (Hesekiel 26.6) 9 Er wird mit Sturmböcken deine Mauern zerstoßen und deine Türme mit seinen Werkzeugen umreißen. 10 Der Staub von der Menge seiner Pferde wird dich bedecken; so werden auch deine Mauern erbeben vor dem Getümmel seiner Rosse, Räder und Reiter, wenn er zu deinen Toren einziehen wird, wie man pflegt in eine zerrissene Stadt einzuziehen. 11 Er wird mit den Füßen seiner Rosse alle deine Gassen zertreten. Dein Volk wird er mit dem Schwert erwürgen und deine starken Säulen zu Boden reißen. 12 Sie werden dein Gut rauben und deinen Handel plündern. Deine Mauern werden sie abbrechen und deine feinen Häuser umreißen und werden deine Steine, Holz und Staub ins Wasser werfen. 13 Also will ich mit Getön deines Gesanges ein Ende machen, daß man den Klang deiner Harfen nicht mehr hören soll. (Jesaja 14.11) 14 Und ich will einen bloßen Fels aus dir machen und einen Ort, darauf man Fischgarne aufspannt, daß du nicht mehr gebaut wirst; denn ich bin der HERR, der solches redet, spricht der Herr, HERR. 15 So spricht der Herr, HERR wider Tyrus: was gilt's? die Inseln werden erbeben, wenn du so greulich zerfallen wirst und deine Verwundeten seufzen werden, so in dir sollen ermordet werden.
16 Alle Fürsten am Meer werden herab von ihren Stühlen steigen und ihre Röcke von sich tun und ihre gestickten Kleider ausziehen und werden in Trauerkleidern gehen und auf der Erde sitzen und werden erschrecken und sich entsetzen über deinen plötzlichen Fall. 17 Sie werden über dich wehklagen und von dir sagen: Ach, wie bist du so gar wüst geworden, du berühmte Stadt, die du am Meer lagst und so mächtig warst auf dem Meer samt deinen Einwohnern, daß sich das ganze Land vor dir fürchten mußte! 18 Ach, wie entsetzen sich die Inseln über deinen Fall! ja die Inseln im Meer erschrecken über deinen Untergang. 19 Denn so spricht der Herr, HERR: Ich will dich zu einer wüsten Stadt machen wie andere Städte, darin niemand wohnt, und eine große Flut über dich kommen lassen, daß dich große Wasser bedecken,
20 und will dich hinunterstoßen zu denen, die in die Grube gefahren sind, zu dem Volk der Toten. Ich will dich unter die Erde hinabstoßen in die ewigen Wüsten zu denen, die in die Grube gefahren sind, auf daß niemand in dir wohne. Ich will dich, du Prächtige im Lande der Lebendigen, 21 ja, zum Schrecken will ich dich machen, daß du nichts mehr seist; und wenn man nach dir fragt, daß man dich ewiglich nimmer finden könne, spricht der Herr, HERR.

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4. Mose - Kapitel 5

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.

Bußgeld für Veruntreuung

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 6 Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt; 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind. 8 Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird. 9 Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören; (4. Mose 18.8) 10 und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe, 13 und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden; 14 und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist) 15 so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft. 16 Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen. 17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun, (2. Mose 30.18) 18 und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; 19 und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben; 20 bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann; 21 so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! 22 So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen. 24 Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei. 25 Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen. 26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein. 28 Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann. 29 Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz. 31 Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.