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Hesekiel - Kapitel 26

Das Gericht über Tyrus

1 Und es begab sich im elften Jahr, am ersten Tage des ersten Monats, geschah des HERRN Wort zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, darum daß Tyrus spricht über Jerusalem: "Ha! die Pforte der Völker ist zerbrochen; es ist zu mir gewandt; ich werde nun voll werden, weil sie wüst ist!", (Hesekiel 25.3)
3 darum spricht der Herr, HERR also: Siehe, ich will an dich, Tyrus, und will viele Heiden über dich heraufbringen, gleich wie sich ein Meer erhebt mit seinen Wellen. (Jesaja 23.1) 4 Die sollen die Mauern zu Tyrus verderben und ihre Türme abbrechen; ja ich will auch ihren Staub von ihr wegfegen und will einen bloßen Fels aus ihr machen 5 und einen Ort am Meer, darauf man die Fischgarne aufspannt; denn ich habe es geredet, spricht der Herr, HERR, und sie soll den Heiden zum Raub werden. 6 Und ihre Töchter, so auf dem Felde liegen, sollen durchs Schwert erwürgt werden und sollen erfahren, daß ich der HERR bin. 7 Denn so spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will über Tyrus kommen lassen Nebukadnezar, den König zu Babel, von Mitternacht her, der ein König aller Könige ist, mit Rossen, Wagen, Reitern und mit großem Haufen Volks. (Daniel 2.37)
8 Der soll deine Töchter, so auf dem Felde liegen, mit dem Schwert erwürgen; aber wider dich wird er Bollwerke aufschlagen und einen Wall aufschütten und Schilde wider dich rüsten. (Hesekiel 26.6) 9 Er wird mit Sturmböcken deine Mauern zerstoßen und deine Türme mit seinen Werkzeugen umreißen. 10 Der Staub von der Menge seiner Pferde wird dich bedecken; so werden auch deine Mauern erbeben vor dem Getümmel seiner Rosse, Räder und Reiter, wenn er zu deinen Toren einziehen wird, wie man pflegt in eine zerrissene Stadt einzuziehen. 11 Er wird mit den Füßen seiner Rosse alle deine Gassen zertreten. Dein Volk wird er mit dem Schwert erwürgen und deine starken Säulen zu Boden reißen. 12 Sie werden dein Gut rauben und deinen Handel plündern. Deine Mauern werden sie abbrechen und deine feinen Häuser umreißen und werden deine Steine, Holz und Staub ins Wasser werfen. 13 Also will ich mit Getön deines Gesanges ein Ende machen, daß man den Klang deiner Harfen nicht mehr hören soll. (Jesaja 14.11) 14 Und ich will einen bloßen Fels aus dir machen und einen Ort, darauf man Fischgarne aufspannt, daß du nicht mehr gebaut wirst; denn ich bin der HERR, der solches redet, spricht der Herr, HERR. 15 So spricht der Herr, HERR wider Tyrus: was gilt's? die Inseln werden erbeben, wenn du so greulich zerfallen wirst und deine Verwundeten seufzen werden, so in dir sollen ermordet werden.
16 Alle Fürsten am Meer werden herab von ihren Stühlen steigen und ihre Röcke von sich tun und ihre gestickten Kleider ausziehen und werden in Trauerkleidern gehen und auf der Erde sitzen und werden erschrecken und sich entsetzen über deinen plötzlichen Fall. 17 Sie werden über dich wehklagen und von dir sagen: Ach, wie bist du so gar wüst geworden, du berühmte Stadt, die du am Meer lagst und so mächtig warst auf dem Meer samt deinen Einwohnern, daß sich das ganze Land vor dir fürchten mußte! 18 Ach, wie entsetzen sich die Inseln über deinen Fall! ja die Inseln im Meer erschrecken über deinen Untergang. 19 Denn so spricht der Herr, HERR: Ich will dich zu einer wüsten Stadt machen wie andere Städte, darin niemand wohnt, und eine große Flut über dich kommen lassen, daß dich große Wasser bedecken,
20 und will dich hinunterstoßen zu denen, die in die Grube gefahren sind, zu dem Volk der Toten. Ich will dich unter die Erde hinabstoßen in die ewigen Wüsten zu denen, die in die Grube gefahren sind, auf daß niemand in dir wohne. Ich will dich, du Prächtige im Lande der Lebendigen, 21 ja, zum Schrecken will ich dich machen, daß du nichts mehr seist; und wenn man nach dir fragt, daß man dich ewiglich nimmer finden könne, spricht der Herr, HERR.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)