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Hesekiel - Kapitel 25

Gottes Gericht über die Nachbarn Judas

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, richte dein Angesicht gegen die Kinder Ammon und weissage wider sie (Jeremia 49.1) (Hesekiel 21.33-37) 3 und sprich zu den Kindern Ammon: Höret des Herrn HERRN Wort! So spricht der Herr, HERR: Darum daß ihr über mein Heiligtum sprecht: "Ha! es ist entheiligt!" und über das Land Israel: "Es ist verwüstet!" und über das Haus Juda: "Es ist gefangen weggeführt!", (Klagelieder 2.16) (Hesekiel 36.2) 4 darum siehe, ich will dich den Kindern des Morgenlandes übergeben, daß sie ihre Zeltdörfer in dir bauen und ihre Wohnungen in dir machen sollen; sie sollen deine Früchte essen und deine Milch trinken. 5 Und will Rabba zum Kamelstall machen und das Land der Kinder Ammon zu Schafhürden machen; und ihr sollt erfahren, daß ich der HERR bin. 6 Denn so spricht der Herr, HERR: Darum daß du mit deinen Händen geklatscht und mit den Füßen gescharrt und über das Land Israel von ganzem Herzen so höhnisch dich gefreut hast, 7 darum siehe, ich will meine Hand über dich ausstrecken und dich den Heiden zur Beute geben und dich aus den Völkern ausrotten und aus den Ländern umbringen und dich vertilgen; und sollst erfahren, daß ich der HERR bin. 8 So spricht der Herr, HERR: Darum daß Moab und Seir sprechen: Siehe das Haus Juda ist eben wie alle Heiden! (Jesaja 15.1) (Jeremia 48.1)
9 siehe, so will ich Moab zur Seite öffnen in seinen Städten und in seinen Grenzen, das edle Land von Beth-Jesimoth, Baal-Meon und Kirjathaim, 10 und will es den Kindern des Morgenlandes zum Erbe geben samt dem Lande der Kinder Ammon, daß man der Kinder Ammon nicht mehr gedenken soll unter den Heiden. 11 Und will das Recht gehen lassen über Moab; und sie sollen erfahren, daß ich der HERR bin. 12 So spricht der Herr, HERR: Darum daß sich Edom am Hause Juda gerächt hat und sich verschuldet mit seinem Rächen, (Psalm 137.7) (Jeremia 49.7) (Obadja 1.1)
13 darum spricht der Herr, HERR also: Ich will meine Hand ausstrecken über Edom und will ausrotten von ihm Menschen und Vieh und will es wüst machen von Theman bis gen Dedan und durchs Schwert fällen; 14 und will mich an Edom rächen durch mein Volk Israel, und sie sollen mit Edom umgehen nach meinem Zorn und Grimm, daß sie meine Rache erfahren sollen, spricht der Herr, HERR.

Drohrede wider die Philister

15 So spricht der Herr, HERR: Darum daß die Philister sich gerächt haben und den alten Haß gebüßt nach allem ihrem Willen am Schaden meines Volkes, (Jesaja 14.29) (Jeremia 47.1) (Zephanja 2.5)
16 darum spricht der Herr, HERR also: Siehe, ich will meine Hand ausstrecken über die Philister und die Krether ausrotten und will die übrigen am Ufer des Meeres umbringen; (1. Samuel 30.14) 17 und will große Rache an ihnen üben und mit Grimm sie strafen, daß sie erfahren sollen, ich sei der HERR, wenn ich meine Rache an ihnen geübt habe.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)