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Hesekiel - Kapitel 24

Das Gleichnis vom rostigen Topf

1 Und es geschah das Wort des HERRN zu mir im neunten Jahr, am zehnten Tage des zehnten Monats, und sprach: (2. Könige 25.1) (Jeremia 52.4) 2 Du Menschenkind, schreib diesen Tag an, ja, eben diesen Tag; denn der König zu Babel hat sich eben an diesem Tage wider Jerusalem gelagert. 3 Und gib dem ungehorsamen Volk ein Gleichnis und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Setze einen Topf zu, setze zu und gieß Wasser hinein; 4 tue die Stücke zusammen darein, die hinein sollen, alle besten Stücke, die Lenden und Schultern, und fülle ihn mit den besten Knochenstücken; 5 nimm das Beste von der Herde und mache ein Feuer darunter, Knochenstücke zu kochen, und laß es getrost sieden und die Knochenstücke darin wohl kochen. 6 Darum spricht der Herr, HERR: O der mörderischen Stadt, die ein solcher Topf ist, da der Rost daran klebt und nicht abgehen will! Tue ein Stück nach dem andern heraus; und du darfst nicht darum losen, welches zuerst heraus soll. (Hesekiel 24.9)
7 Denn ihr Blut ist darin, das sie auf einen bloßen Felsen und nicht auf die Erde verschüttet hat, da man's doch hätte mit Erde können zuscharren. 8 Und ich habe auch darum sie lassen das Blut auf einen bloßen Felsen schütten, daß es nicht zugescharrt würde, auf daß der Grimm über sie käme und es gerächt würde. 9 Darum spricht der Herr, HERR also: O du mörderische Stadt, welche ich will zu einem großen Feuer machen! (Nahum 3.1)
10 Trage nur viel Holz her, zünde das Feuer an, daß das Fleisch gar werde, und würze es wohl, und die Knochenstücke sollen anbrennen.
11 Lege auch den Topf leer auf die Glut, auf das er heiß werde und sein Erz entbrenne, ob seine Unreinigkeit zerschmelzen und sein Rost abgehen wolle. 12 Aber wie sehr er brennt, will sein Rost doch nicht abgehen, denn es ist zuviel des Rosts; er muß im Feuer zerschmelzen. 13 Deine Unreinigkeit ist so verhärtet, daß, ob ich dich gleich reinigen wollte, dennoch du nicht willst dich reinigen lassen von deiner Unreinigkeit. Darum kannst du hinfort nicht wieder rein werden, bis mein Grimm sich an dir gekühlt habe. (Hesekiel 5.13)
14 Ich, der HERR, habe es geredet! Es soll kommen, ich will's tun und nicht säumen; ich will nicht schonen noch mich's reuen lassen; sondern sie sollen dich richten, wie du gelebt und getan hast, spricht der Herr, HERR.

Das Verhalten des Propheten beim Tod seiner Frau - ein Zeichen

15 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
16 Du Menschenkind, siehe, ich will dir deiner Augen Lust nehmen durch eine Plage, aber du sollst nicht klagen noch weinen noch eine Träne lassen. (Hesekiel 24.18) 17 Heimlich magst du seufzen, aber keine Totenklage führen; sondern du sollst deinen Schmuck anlegen und deine Schuhe anziehen. Du sollst deinen Mund nicht verhüllen und nicht das Trauerbrot essen. 18 Und da ich des Morgens früh zum Volk geredet hatte, starb mir am Abend mein Weib. Und ich tat des andern Morgens, wie mir befohlen war.
19 Und das Volk sprach zu mir: Willst du uns nicht anzeigen, was uns das bedeutet, was du tust? 20 Und ich sprach zu ihnen: Der HERR hat mir geredet und gesagt: 21 Sage dem Hause Israel, daß der Herr, HERR spricht also: Siehe, ich will mein Heiligtum, euren höchsten Trost, die Lust eurer Augen und eures Herzens Wunsch entheiligen; und euer Söhne und Töchter, die ihr verlassen mußtet, werden durchs Schwert fallen. 22 Und müßt tun, wie ich getan habe: euren Mund sollt ihr nicht verhüllen und das Trauerbrot nicht essen, 23 sondern sollt euren Schmuck auf euer Haupt setzen und eure Schuhe anziehen. Ihr werdet nicht klagen noch weinen, sondern über eure Sünden verschmachten und untereinander seufzen. 24 Und soll also Hesekiel euch ein Wunderzeichen sein, daß ihr tun müßt, wie er getan hat, wenn es nun kommen wird, damit ihr erfahrt, daß ich der Herr, HERR bin. (Hesekiel 12.11) (Hesekiel 24.27) 25 Und du, Menschenkind, zu der Zeit, wann ich wegnehmen werde von ihnen ihre Macht und ihren Trost, die Lust ihrer Augen und des Herzens Wunsch, ihre Söhne und Töchter,
26 ja, zur selben Zeit wird einer, so entronnen ist, zu dir kommen und dir's kundtun. (Hesekiel 33.21) 27 Zur selben Zeit wird dein Mund aufgetan werden samt dem, der entronnen ist, daß du reden sollst und nicht mehr schweigen; denn du mußt ihr Wunderzeichen sein, daß sie erfahren, ich sei der HERR.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)