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Hesekiel - Kapitel 24

Das Gleichnis vom rostigen Topf

1 Und es geschah das Wort des HERRN zu mir im neunten Jahr, am zehnten Tage des zehnten Monats, und sprach: (2. Könige 25.1) (Jeremia 52.4) 2 Du Menschenkind, schreib diesen Tag an, ja, eben diesen Tag; denn der König zu Babel hat sich eben an diesem Tage wider Jerusalem gelagert. 3 Und gib dem ungehorsamen Volk ein Gleichnis und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Setze einen Topf zu, setze zu und gieß Wasser hinein; 4 tue die Stücke zusammen darein, die hinein sollen, alle besten Stücke, die Lenden und Schultern, und fülle ihn mit den besten Knochenstücken; 5 nimm das Beste von der Herde und mache ein Feuer darunter, Knochenstücke zu kochen, und laß es getrost sieden und die Knochenstücke darin wohl kochen. 6 Darum spricht der Herr, HERR: O der mörderischen Stadt, die ein solcher Topf ist, da der Rost daran klebt und nicht abgehen will! Tue ein Stück nach dem andern heraus; und du darfst nicht darum losen, welches zuerst heraus soll. (Hesekiel 24.9)
7 Denn ihr Blut ist darin, das sie auf einen bloßen Felsen und nicht auf die Erde verschüttet hat, da man's doch hätte mit Erde können zuscharren. 8 Und ich habe auch darum sie lassen das Blut auf einen bloßen Felsen schütten, daß es nicht zugescharrt würde, auf daß der Grimm über sie käme und es gerächt würde. 9 Darum spricht der Herr, HERR also: O du mörderische Stadt, welche ich will zu einem großen Feuer machen! (Nahum 3.1)
10 Trage nur viel Holz her, zünde das Feuer an, daß das Fleisch gar werde, und würze es wohl, und die Knochenstücke sollen anbrennen.
11 Lege auch den Topf leer auf die Glut, auf das er heiß werde und sein Erz entbrenne, ob seine Unreinigkeit zerschmelzen und sein Rost abgehen wolle. 12 Aber wie sehr er brennt, will sein Rost doch nicht abgehen, denn es ist zuviel des Rosts; er muß im Feuer zerschmelzen. 13 Deine Unreinigkeit ist so verhärtet, daß, ob ich dich gleich reinigen wollte, dennoch du nicht willst dich reinigen lassen von deiner Unreinigkeit. Darum kannst du hinfort nicht wieder rein werden, bis mein Grimm sich an dir gekühlt habe. (Hesekiel 5.13)
14 Ich, der HERR, habe es geredet! Es soll kommen, ich will's tun und nicht säumen; ich will nicht schonen noch mich's reuen lassen; sondern sie sollen dich richten, wie du gelebt und getan hast, spricht der Herr, HERR.

Das Verhalten des Propheten beim Tod seiner Frau - ein Zeichen

15 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
16 Du Menschenkind, siehe, ich will dir deiner Augen Lust nehmen durch eine Plage, aber du sollst nicht klagen noch weinen noch eine Träne lassen. (Hesekiel 24.18) 17 Heimlich magst du seufzen, aber keine Totenklage führen; sondern du sollst deinen Schmuck anlegen und deine Schuhe anziehen. Du sollst deinen Mund nicht verhüllen und nicht das Trauerbrot essen. 18 Und da ich des Morgens früh zum Volk geredet hatte, starb mir am Abend mein Weib. Und ich tat des andern Morgens, wie mir befohlen war.
19 Und das Volk sprach zu mir: Willst du uns nicht anzeigen, was uns das bedeutet, was du tust? 20 Und ich sprach zu ihnen: Der HERR hat mir geredet und gesagt: 21 Sage dem Hause Israel, daß der Herr, HERR spricht also: Siehe, ich will mein Heiligtum, euren höchsten Trost, die Lust eurer Augen und eures Herzens Wunsch entheiligen; und euer Söhne und Töchter, die ihr verlassen mußtet, werden durchs Schwert fallen. 22 Und müßt tun, wie ich getan habe: euren Mund sollt ihr nicht verhüllen und das Trauerbrot nicht essen, 23 sondern sollt euren Schmuck auf euer Haupt setzen und eure Schuhe anziehen. Ihr werdet nicht klagen noch weinen, sondern über eure Sünden verschmachten und untereinander seufzen. 24 Und soll also Hesekiel euch ein Wunderzeichen sein, daß ihr tun müßt, wie er getan hat, wenn es nun kommen wird, damit ihr erfahrt, daß ich der Herr, HERR bin. (Hesekiel 12.11) (Hesekiel 24.27) 25 Und du, Menschenkind, zu der Zeit, wann ich wegnehmen werde von ihnen ihre Macht und ihren Trost, die Lust ihrer Augen und des Herzens Wunsch, ihre Söhne und Töchter,
26 ja, zur selben Zeit wird einer, so entronnen ist, zu dir kommen und dir's kundtun. (Hesekiel 33.21) 27 Zur selben Zeit wird dein Mund aufgetan werden samt dem, der entronnen ist, daß du reden sollst und nicht mehr schweigen; denn du mußt ihr Wunderzeichen sein, daß sie erfahren, ich sei der HERR.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.