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Hesekiel - Kapitel 23

Das Gleichnis von den zuchtlosen Schwestern Ohola und Oholiba

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, es waren zwei Weiber, einer Mutter Töchter. 3 Die trieben Hurerei in Ägypten in ihrer Jugend; daselbst ließen sie ihre Brüste begreifen und den Busen ihrer Jungfrauschaft betasten. 4 Die große heißt Ohola und ihre Schwester Oholiba. Und ich nahm sie zur Ehe, und sie gebaren mir Söhne und Töchter. Und Ohola heißt Samaria und Oholiba Jerusalem. 5 Ohola trieb Hurerei, da ich sie genommen hatte, und brannte gegen ihre Buhlen, nämlich gegen die Assyrer, die zu ihr kamen,
6 gegen die Fürsten und Herren, die mit Purpur gekleidet waren, und alle junge, liebliche Gesellen, Reisige, so auf Rossen ritten. 7 Und sie buhlte mit allen schönen Gesellen in Assyrien und verunreinigte sich mit allen ihren Götzen, wo sie auf einen entbrannte. 8 Dazu ließ sie auch nicht die Hurerei mit Ägypten, die bei ihr gelegen hatten von ihrer Jugend auf und die Brüste ihrer Jungfrauschaft betastet und große Hurerei mit ihr getrieben hatten. 9 Da übergab ich sie in die Hand ihrer Buhlen, den Kindern Assur, gegen welche sie brannte vor Lust. 10 Die deckten ihre Blöße auf und nahmen ihre Söhne und Töchter weg; sie aber töteten sie mit dem Schwert. Und es kam aus unter den Weibern, wie sie gestraft wäre. (Hesekiel 23.29) 11 Da es aber ihre Schwester Oholiba sah, entbrannte sie noch viel ärger denn jene und trieb die Hurerei mehr denn ihre Schwester; (Hesekiel 16.51)
12 und entbrannte gegen die Kinder Assur, nämlich die Fürsten und Herren, die zu ihr kamen wohl gekleidet, Reisige, so auf Rossen ritten, und alle junge, liebliche Gesellen. 13 Da sah ich, daß sie alle beide gleichermaßen verunreinigt waren. 14 Aber diese treib ihre Hurerei mehr. Denn da sie sah gemalte Männer an der Wand in roter Farbe, die Bilder der Chaldäer, 15 um ihre Lenden gegürtet und bunte Mützen auf ihren Köpfen, und alle gleich anzusehen wie gewaltige Leute, wie denn die Kinder Babels, die Chaldäer, tragen in ihrem Vaterlande: 16 entbrannte sie gegen sie, sobald sie ihrer gewahr ward, und schickte Botschaft zu ihnen nach Chaldäa. 17 Als nun die Kinder Babels zu ihr kamen, bei ihr zu schlafen nach der Liebe, verunreinigten sie dieselbe mit ihrer Hurerei, und sie verunreinigte sich mit ihnen, bis sie ihrer müde ward. 18 Und da ihre Hurerei und Schande so gar offenbar war, ward ich ihrer überdrüssig, wie ich ihrer Schwester auch war müde geworden. 19 Sie aber trieb ihre Hurerei immer mehr und gedachte an die Zeit ihrer Jugend, da sie in Ägyptenland Hurerei getrieben hatte, 20 und entbrannte gegen ihre Buhlen, welcher Brunst war wie der Esel und der Hengste Brunst. 21 Und du bestelltest deine Unzucht wie in deiner Jugend, da die in Ägypten deine Brüste begriffen und deinen Busen betasteten.

Die Strafe der Untreue gegen Gott

22 Darum, Oholiba, so spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will deine Buhlen, deren du müde bist geworden, wider dich erwecken und will sie ringsumher wider dich bringen,
23 nämlich die Kinder Babels und alle Chaldäer mit Hauptleuten, Fürsten und Herren und alle Assyrer mit ihnen, die schöne junge Mannschaft, alle Fürsten und Herren, Ritter und Edle, die alle auf Rossen reiten. 24 Und sie werden über dich kommen, gerüstet mit Wagen und Rädern und mit großem Haufen Volks, und werden dich belagern mit Tartschen, Schilden und Helmen um und um. Denen will ich das Recht befehlen, daß sie dich richten sollen nach ihrem Recht. (Lukas 19.43) 25 Ich will meinen Eifer über dich gehen lassen, daß sie unbarmherzig mit dir handeln sollen. Sie sollen dir Nase und Ohren abschneiden; und was übrigbleibt, soll durchs Schwert fallen. Sie sollen deine Söhne und Töchter wegnehmen und das übrige mit Feuer verbrennen. 26 Sie sollen dir deine Kleider ausziehen und deinen Schmuck wegnehmen. 27 Also will ich deiner Unzucht und deiner Hurerei mit Ägyptenland ein Ende machen, daß du deine Augen nicht mehr nach ihnen aufheben und Ägyptens nicht mehr gedenken sollst. 28 Denn so spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will dich überantworten, denen du feind geworden und deren du müde bist.
29 Die sollen wie Feinde mit dir umgehen und alles nehmen, was du erworben hast, und dich nackt und bloß lassen, daß die Schande deiner Unzucht und Hurerei offenbar werde. 30 Solches wird dir geschehen um deiner Hurerei willen, so du mit den Heiden getrieben, an deren Götzen du dich verunreinigt hast. 31 Du bist auf dem Wege deiner Schwester gegangen; darum gebe ich dir auch deren Kelch in deine Hand. (Hesekiel 23.33) 32 So spricht der Herr, HERR: Du mußt den Kelch deiner Schwester trinken, so tief und weit er ist: du sollst zu so großem Spott und Hohn werden, daß es unerträglich sein wird.
33 Du mußt dich des starken Tranks und Jammers vollsaufen; denn der Kelch deiner Schwester Samaria ist ein Kelch des Jammers und Trauerns. (Jesaja 51.17) (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.18) 34 Denselben mußt du rein austrinken, darnach die Scherben zerwerfen und deine Brüste zerreißen; denn ich habe es geredet, spricht der Herr, HERR. 35 Darum so spricht der Herr, HERR: Darum, daß du mein vergessen und mich hinter deinen Rücken geworfen hast, so trage auch nun deine Unzucht und deine Hurerei. 36 Und der HERR sprach zu mir; Du Menschenkind, willst du nicht Ohola und Oholiba strafen und ihnen zeigen ihre Greuel?
37 Wie sie Ehebrecherei getrieben und Blut vergossen und die Ehe gebrochen haben mit den Götzen; dazu ihre Kinder, die sie mir geboren hatten, verbrannten sie denselben zum Opfer. (Jeremia 7.31) 38 Überdas haben sie mir das getan: sie haben meine Heiligtümer verunreinigt dazumal und meine Sabbate entheiligt. 39 Denn da sie ihre Kinder den Götzen geschlachtet hatten, gingen sie desselben Tages in mein Heiligtum, es zu entheiligen. Siehe, solches haben sie in meinem Hause begangen. 40 Sie haben auch Boten geschickt nach Leuten, die aus fernen Landen kommen sollten; und siehe, da sie kamen, badetest du dich und schminktest dich und schmücktest dich mit Geschmeide zu ihren Ehren
41 und saßest auf einem herrlichen Polster, vor welchem stand ein Tisch zugerichtet; darauf legtest du mein Räuchwerk und mein Öl. 42 Daselbst erhob sich ein großes Freudengeschrei; und es gaben ihnen die Leute, so allenthalben aus großem Volk und aus der Wüste gekommen waren, Geschmeide an ihre Arme und schöne Kronen auf ihre Häupter. 43 Ich aber gedachte: Sie ist der Ehebrecherei gewohnt von alters her; sie kann von der Hurerei nicht lassen. 44 Denn man geht zu ihr ein, wie man zu einer Hure eingeht; ebenso geht man zu Ohola und Oholiba, den unzüchtigen Weibern. 45 Darum werden sie die Männer strafen, die das Recht vollbringen, wie man die Ehebrecherinnen und Blutvergießerinnen strafen soll. Denn sie sind Ehebrecherinnen, und ihre Hände sind voll Blut. (3. Mose 20.10) 46 Also spricht der Herr, HERR: Führe einen großen Haufen über sie herauf und gib sie zu Raub und Beute,
47 daß die Leute sie steinigen und mit ihren Schwertern erstechen und ihre Söhne und Töchter erwürgen und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. 48 Also will ich der Unzucht im Lande ein Ende machen, daß alle Weiber sich warnen lassen und nicht nach solcher Unzucht tun. 49 Und man soll eure Unzucht auf euch legen, und ihr sollt eurer Götzen Sünden tragen, auf daß ihr erfahret, daß ich der Herr, HERR bin.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.