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Hesekiel - Kapitel 22

Jerusalems Blutschuld und Schandtaten

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, willst du nicht strafen die mörderische Stadt und ihr anzeigen alle ihre Greuel? (Hesekiel 24.6) 3 Sprich: So spricht der Herr, HERR: O Stadt, die du der Deinen Blut vergießest, auf daß deine Zeit komme, und die du Götzen bei dir machst, dadurch du dich verunreinigst! 4 Du verschuldest dich an dem Blut, das du vergießt, und verunreinigst dich an den Götzen, die du machst; damit bringst du deine Tage herzu und machst, daß deine Jahre kommen müssen. Darum will ich dich zum Spott unter den Heiden und zum Hohn in allen Ländern machen. 5 In der Nähe und in der Ferne sollen sie dein spotten, daß du ein schändlich Gerücht haben und großen Jammer leiden müssest. 6 Siehe, die Fürsten in Israel, ein jeglicher ist mächtig bei dir, Blut zu vergießen.
7 Vater und Mutter verachten sie, den Fremdlingen tun sie Gewalt und Unrecht, die Witwen und die Waisen schinden sie. (2. Mose 22.20-21) 8 Du verachtest meine Heiligtümer und entheiligst meine Sabbate. 9 Verräter sind in dir, auf daß sie Blut vergießen. Sie essen auf den Bergen und handeln mutwillig in dir; 10 sie decken auf die Blöße der Väter und nötigen die Weiber in ihrer Krankheit (3. Mose 18.7) (3. Mose 18.19) 11 und treiben untereinander, Freund mit Freundes Weibe, Greuel; sie schänden ihre eigene Schwiegertochter mit allem Mutwillen; sie notzüchtigen ihre eigenen Schwestern, ihres Vaters Töchter; (3. Mose 18.9) (3. Mose 18.15) (3. Mose 18.20) 12 sie nehmen Geschenke, auf daß sie Blut vergießen; sie wuchern und nehmen Zins voneinander und treiben ihren Geiz wider ihren Nächsten und tun einander Gewalt und vergessen mein also, spricht der Herr, HERR. (2. Mose 22.24) 13 Siehe, ich schlage meine Hände zusammen über den Geiz, den du treibst, und über das Blut, so in dir vergossen ist.
14 Meinst du aber, dein Herz möge es erleiden, oder werden es deine Hände ertragen zu der Zeit, wann ich mit dir handeln werde? Ich, der HERR, habe es geredet und will's auch tun 15 und will dich zerstreuen unter die Heiden und dich verstoßen in die Länder und will deinem Unflat ein Ende machen, 16 daß du bei den Heiden mußt verflucht geachtet werden und erfahren, daß ich der HERR sei.

Das Gleichnis vom Schmelzofen

17 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
18 Du Menschenkind, das Haus Israel ist mir zu Schlacken geworden und sind alle Erz, Zinn, Eisen und Blei im Ofen; ja, zu Silberschlacken sind sie geworden. (Jesaja 1.22) (Jeremia 6.28) 19 Darum spricht der Herr, HERR also: Weil ihr denn alle Schlacken geworden seid, siehe, so will ich euch alle gen Jerusalem zusammentun. 20 Wie man Silber, Erz, Eisen, Blei und Zinn zusammentut im Ofen, daß man ein Feuer darunter aufblase und zerschmelze es, also will ich euch auch in meinem Zorn und Grimm zusammentun, einlegen und schmelzen. 21 Ja ich will euch sammeln und das Feuer meines Zorns unter euch aufblasen, daß ihr darin zerschmelzen müsset. 22 Wie das Silber zerschmilzt im Ofen, so sollt ihr auch darin zerschmelzen und erfahren, daß ich, der HERR, meinen Grimm über euch ausgeschüttet habe.

Die Schuld aller Stände im Lande

23 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
24 Du Menschenkind, sprich zu ihnen: Du bist ein Land, das nicht zu reinigen ist, wie eines, das nicht beregnet wird zur Zeit des Zorns. 25 Die Propheten, so darin sind, haben sich gerottet, die Seelen zu fressen wie ein brüllender Löwe, wenn er raubt; sie reißen Gut und Geld an sich und machen der Witwen viel darin. (Psalm 14.4) (Hesekiel 34.3) (Hesekiel 34.8) (Matthäus 23.14) 26 Ihre Priester verkehren mein Gesetz freventlich und entheiligen mein Heiligtum; sie halten unter dem Heiligen und Unheiligen keinen Unterschied und lehren nicht, was rein oder unrein sei, und warten meiner Sabbate nicht, und ich werde unter ihnen entheiligt. (Hesekiel 44.23) (Zephanja 3.4) 27 Ihre Fürsten sind darin wie die reißenden Wölfe, Blut zu vergießen und Seelen umzubringen um ihres Geizes willen. 28 Und ihre Propheten tünchen ihnen mit losem Kalk, predigen loses Gerede und weissagen ihnen Lügen und sagen: "So spricht der Herr, HERR", so es doch der HERR nicht geredet hat. (Hesekiel 13.6) 29 Das Volk im Lande übt Gewalt; sie rauben getrost und schinden die Armen und Elenden und tun den Fremdlingen Gewalt und Unrecht. (Hesekiel 22.7) 30 Ich suchte unter ihnen, ob jemand sich zur Mauer machte und wider den Riß stünde vor mir für das Land, daß ich's nicht verderbte; aber ich fand keinen. (Hesekiel 13.5)
31 Darum schüttete ich meinen Zorn über sie, und mit dem Feuer meines Grimmes machte ich ihnen ein Ende und gab ihnen also ihren Verdienst auf ihren Kopf, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 21.36)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.