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Hesekiel - Kapitel 21

Das Gleichnis vom Waldbrand

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, richte dein Angesicht gegen den Südwind zu und predige gegen den Mittag und weissage wider den Wald im Felde gegen Mittag. 3 Und sprich zum Walde gegen Mittag: Höre des HERRN Wort! So spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will in dir ein Feuer anzünden, das soll beide, grüne und dürre Bäume, verzehren, daß man seine Flamme nicht wird löschen können; sondern es soll verbrannt werden alles, was vom Mittag gegen Mitternacht steht. 4 Und alles Fleisch soll sehen, daß ich, der HERR, es angezündet habe und niemand löschen kann. 5 Und ich sprach: Ach Herr, HERR, sie sagen von mir: Dieser redet eitel Rätselworte.

Das Schwert ist bereit

6 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
7 Du Menschenkind, richte dein Angesicht wider Jerusalem und predige wider die Heiligtümer und weissage wider das Land Israel 8 und sprich zum Lande Israel: So spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will an dich; ich will mein Schwert aus der Scheide ziehen und will in dir ausrotten beide, Gerechte und Ungerechte. 9 Weil ich denn in dir Gerechte und Ungerechte ausrotte, so wird mein Schwert aus der Scheide fahren über alles Fleisch, von Mittag her bis gen Mitternacht. 10 Und soll alles Fleisch erfahren, daß ich, der HERR, mein Schwert habe aus der Scheide gezogen; und es soll nicht wieder eingesteckt werden. 11 Und du, Menschenkind, sollst seufzen, bis dir die Lenden weh tun, ja, bitterlich sollst du seufzen, daß sie es sehen.
12 Und wenn sie zu dir sagen werden: Warum seufzest du? sollst du sagen: Um des Geschreis willen, das da kommt, vor welchem alle Herzen verzagen, und alle Hände sinken, aller Mut fallen und alle Kniee so ungewiß stehen werden wie Wasser. Siehe, es kommt und wird geschehen, spricht der Herr, HERR. 13 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
14 Du Menschenkind, weissage und sprich: So spricht der HERR: Sprich: Das Schwert, ja, das Schwert ist geschärft und gefegt. (Hesekiel 32.20) 15 Es ist geschärft, daß es schlachten soll; es ist gefegt, daß es blinken soll. O wie froh wollten wir sein, wenn er gleich alle Bäume zu Ruten machte über die bösen Kinder! 16 Aber er hat ein Schwert zu fegen gegeben, daß man es fassen soll; es ist geschärft und gefegt, daß man's dem Totschläger in die Hand gebe. 17 Schreie und heule, du Menschenkind; denn es geht über mein Volk und über alle Regenten in Israel, die dem Schwert samt meinem Volk verfallen sind. Darum schlage auf deine Lenden. 18 Denn er hat sie oft gezüchtigt; was hat's geholfen? Es will der bösen Kinder Rute nicht helfen, spricht der Herr, HERR. (Jesaja 1.5) 19 Und du, Menschenkind, weissage und schlage deine Hände zusammen. Denn das Schwert wird zweifach, ja dreifach kommen, ein Würgeschwert, ein Schwert großer Schlacht, das sie auch treffen wird in den Kammern, dahin sie fliehen.
20 Ich will das Schwert lassen klingen, daß die Herzen verzagen und viele fallen sollen an allen ihren Toren. Ach, wie glänzt es und haut daher zur Schlacht! 21 Haue drein, zur Rechten und Linken, was vor dir ist! 22 Da will ich dann mit meinen Händen darob frohlocken und meinen Zorn gehen lassen. Ich, der HERR, habe es gesagt.

Das Schwert des Königs von Babel

23 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach:
24 Du Menschenkind, mache zwei Wege, durch welche kommen soll das Schwert des Königs zu Babel; sie sollen aber alle beide aus einem Lande gehen. (Hesekiel 4.1) 25 Und stelle ein Zeichen vorn an den Weg zur Stadt, dahin es weisen soll; und mache den Weg, daß das Schwert komme gen Rabba der Kinder Ammon und nach Juda, zu der festen Stadt Jerusalem. 26 Denn der König zu Babel wird sich an die Wegscheide stellen, vorn an den zwei Wegen, daß er sich wahrsagen lasse, mit den Pfeilen das Los werfe, seinen Abgott frage und schaue die Leber an. 27 Und die Wahrsagung wird auf die rechte Seite gen Jerusalem deuten, daß er solle Sturmböcke hinanführen lassen und Löcher machen und mit großem Geschrei sie überfalle und morde, und daß er Böcke führen soll wider die Tore und da Wall aufschütte und Bollwerk baue. 28 Aber es wird sie solches Wahrsagen falsch dünken, er schwöre, wie teuer er will. Er aber wird denken an die Missetat, daß er sie gewinne. 29 Darum spricht der Herr, HERR also: Darum daß euer gedacht wird um eure Missetat und euer Ungehorsam offenbart ist, daß man eure Sünden sieht in allem eurem Tun, ja, darum daß euer gedacht wird, werdet ihr mit Gewalt gefangen werden.
30 Und du, Fürst in Israel, der du verdammt und verurteilt bist, dessen Tag daherkommen wird, wenn die Missetat zum Ende gekommen ist, 31 so spricht der Herr, HERR: Tue weg den Hut und hebe ab die Krone! Denn es wird weder Hut noch die Krone bleiben; sondern der sich erhöht hat, der soll erniedrigt werden, und der sich erniedrigt, soll erhöht werden. (2. Mose 28.4) (Hesekiel 17.24) (Lukas 18.14) 32 Ich will die Krone zunichte, zunichte, zunichte machen, bis der komme, der sie haben soll; dem will ich sie geben. (1. Mose 49.10)

Das Schwert über Ammon

33 Und du, Menschenkind, weissage und sprich: So spricht der Herr, HERR von den Kindern Ammon und von ihrem Schmähen; und sprich: Das Schwert, das Schwert ist gezückt, daß es schlachten soll; es ist gefegt, daß es würgen soll und soll blinken, (Hesekiel 25.2)
34 darum daß du falsche Gesichte dir sagen läßt und Lügen weissagen, damit du auch hingegeben wirst unter die erschlagenen Gottlosen, welchen ihr Tag kam, da die Missetat zum Ende gekommen war. 35 Und ob's schon wieder in die Scheide gesteckt würde, so will ich dich doch richten an dem Ort, da du geschaffen, und in dem Lande, da du geboren bist, 36 und will meinen Zorn über dich schütten; ich will das Feuer meines Grimmes über dich aufblasen und will dich Leuten, die brennen und verderben können, überantworten. 37 Du mußt dem Feuer zur Speise werden, und dein Blut muß im Lande vergossen werden, und man wird dein nicht mehr gedenken; denn ich, der HERR, habe es geredet.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.