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Hesekiel - Kapitel 20

Israels ständiger Ungehorsam - Gottes Ehre in Gnade und Gericht

1 Und es begab sich im siebenten Jahr, am zehnten Tage des fünften Monats, kamen etliche aus den Ältesten Israels, den HERRN zu fragen, und setzten sich vor mir nieder. (Hesekiel 14.1) 2 Da geschah des HERRN Wort zu mir und sprach: 3 Du Menschenkind, sage den Ältesten Israels und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Seid ihr gekommen, mich zu fragen? So wahr ich lebe, ich will von euch ungefragt sein, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 14.3) 4 Aber willst du sie strafen, du Menschenkind, so magst du sie also strafen: zeige ihnen an die Greuel ihrer Väter 5 und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Zu der Zeit, da ich Israel erwählte, erhob ich meine Hand zu dem Samen des Hauses Jakob und gab mich ihnen zu erkennen in Ägyptenland. Ja, ich erhob meine Hand zu ihnen und sprach: Ich bin der HERR, euer Gott. (2. Mose 6.7-8) 6 Ich erhob aber zur selben Zeit meine Hand, daß ich sie führte aus Ägyptenland in ein Land, das ich ihnen ersehen hatte, das mit Milch und Honig fließt, ein edles Land vor allen Ländern, 7 und sprach zu ihnen: Ein jeglicher werfe weg die Greuel vor seinen Augen, und verunreinigt euch nicht an den Götzen Ägyptens! denn ich bin der HERR, euer Gott. (Josua 24.14) (Josua 24.23) 8 Sie aber waren mir ungehorsam und wollten nicht gehorchen und warf ihrer keiner weg die Greuel vor seinen Augen und verließen die Götzen Ägyptens nicht. Da dachte ich meinem Grimm über sie auszuschütten und all mein Zorn über sie gehen zu lassen noch in Ägyptenland. 9 Aber ich ließ es um meines Namens willen, daß er nicht entheiligt würde vor den Heiden, unter denen sie waren und vor denen ich mich ihnen hatte zu erkennen gegeben, daß ich sie aus Ägyptenland führen wollte. (2. Mose 32.12) (Hesekiel 36.21-22) 10 Und da ich sie aus Ägyptenland geführt hatte und in die Wüste gebracht,
11 gab ich ihnen meine Gebote und lehrte sie meine Rechte, durch welche lebt der Mensch, der sie hält. (3. Mose 18.5) 12 Ich gab ihnen auch meine Sabbate zum Zeichen zwischen mir und ihnen, damit sie lernten, daß ich der HERR sei, der sie heiligt. (2. Mose 31.13) (2. Mose 31.17) 13 Aber das Haus Israel war mir ungehorsam auch in der Wüste und lebten nicht nach meinen Geboten und verachteten meine Rechte, durch welche der Mensch lebt, der sie hält, und entheiligten meine Sabbate sehr. Da gedachte ich meinem Grimm über sie auszuschütten in der Wüste und sie ganz umzubringen. 14 Aber ich ließ es um meines Namens willen, auf daß er nicht entheiligt würde vor den Heiden, vor welchen ich sie hatte ausgeführt. (Hesekiel 20.9) 15 Und ich hob auch meine Hand auf wider sie in der Wüste, daß ich sie nicht wollte bringen in das Land, so ich ihnen gegeben hatte, das mit Milch und Honig fließt, ein edles Land vor allen Ländern, (4. Mose 14.12) 16 darum daß sie meine Rechte verachtet und nach meinen Geboten nicht gelebt und meine Sabbate entheiligt hatten; denn sie wandelten nach den Götzen ihres Herzens. 17 Aber mein Auge verschonte sie, daß ich sie nicht verderbte noch ganz umbrächte in der Wüste. 18 Und ich sprach zu ihren Kindern in der Wüste: Ihr sollt nach eurer Väter Geboten nicht leben und ihre Rechte nicht halten und an ihren Götzen euch nicht verunreinigen.
19 Denn ich bin der HERR, euer Gott; nach meinen Geboten sollt ihr leben, und meine Rechte sollt ihr halten und darnach tun; 20 und meine Sabbate sollt ihr heiligen, daß sie seien ein Zeichen zwischen mir und euch, damit ihr wisset, das ich der HERR, euer Gott bin. (Hesekiel 20.12) 21 Aber die Kinder waren mir auch ungehorsam, lebten nach meinen Geboten nicht, hielten auch meine Rechte nicht, daß sie darnach täten, durch welche der Mensch lebt, der sie hält, und entheiligten meine Sabbate. Da gedachte ich, meinen Grimm über sie auszuschütten und allen meinen Zorn über sie gehen lassen in der Wüste. 22 Ich wandte aber meine Hand und ließ es um meines Namens willen, auf daß er nicht entheiligt würde vor den Heiden, vor welchen ich sie hatte ausgeführt. (Hesekiel 20.9) 23 Ich hob auch meine Hand auf wider sie in der Wüste, daß ich sie zerstreute unter die Heiden und zerstäubte in die Länder, 24 darum daß sie meine Gebote nicht gehalten und meine Rechte verachtet und meine Sabbate entheiligt hatten und nach den Götzen ihrer Väter sahen. 25 Darum übergab ich sie in die Lehre, die nicht gut ist, und in Rechte, darin sie kein Leben konnten haben, 26 und ließ sie unrein werden durch ihre Opfer, da sie alle Erstgeburt durchs Feuer gehen ließen, damit ich sie verstörte und sie lernen mußten, daß ich der HERR sei. (2. Chronik 33.6) (Hesekiel 20.31) 27 Darum rede, du Menschenkind, mit dem Hause Israel und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, HERR: Eure Väter haben mich noch weiter gelästert und mir getrotzt.
28 Denn da ich sie in das Land gebracht hatte, über welches ich meine Hand aufgehoben hatte, daß ich's ihnen gäbe: wo sie einen hohen Hügel oder dichten Baum ersahen, daselbst opferten sie ihre Opfer und brachten dahin ihre verdrießlichen Gaben und räucherten daselbst ihren süßen Geruch und gossen daselbst ihre Trankopfer. 29 Ich aber sprach zu ihnen: Was soll doch die Höhe, dahin ihr geht? Und also heißt sie bis auf diesen Tag "die Höhe".

Gericht und Verheißung

30 Darum sprich zum Hause Israel: So spricht der Herr, HERR: Ihr verunreinigt euch in dem Wesen eurer Väter und treibt Abgötterei mit ihren Greueln
31 und verunreinigt euch an euren Götzen, welchen ihr eure Gaben opfert und eure Söhne und Töchter durchs Feuer gehen laßt, bis auf den heutigen Tag; und ich sollte mich von euch, Haus Israel, fragen lassen? So wahr ich lebe, spricht der Herr, HERR, ich will von euch ungefragt sein. (2. Könige 16.3) (2. Könige 17.17) (Hesekiel 20.26) 32 Dazu, was ihr gedenkt: "Wir wollen tun wie die Heiden und wie andere Leute in den Ländern: Holz und Stein anbeten", das soll euch fehlschlagen. 33 So wahr ich lebe, spricht der Herr, HERR, ich will über euch herrschen mit starker Hand und ausgestrecktem Arm und mit ausgeschüttetem Grimm 34 und will euch aus den Völkern führen und aus den Ländern, dahin ihr verstreut seid, sammeln mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit ausgeschütteten Grimm, 35 und will euch bringen in die Wüste der Völker und daselbst mit euch rechten von Angesicht zu Angesicht. (Hosea 2.16) 36 Wie ich mit euren Vätern in der Wüste bei Ägypten gerechtet habe, ebenso will ich auch mit euch rechten, spricht der Herr, HERR. (4. Mose 14.22-23) 37 Ich will euch wohl unter die Rute bringen und euch in die Bande des Bundes zwingen 38 und will die Abtrünnigen und so wider mich übertreten, unter euch ausfegen; ja, aus dem Lande, da ihr jetzt wohnt, will ich sie führen und ins Land Israel nicht kommen lassen, daß ihr lernen sollt, ich sei der HERR. 39 Darum, ihr vom Hause Israel, so spricht der Herr, HERR: Weil ihr denn mir ja nicht wollt gehorchen, so fahrt hin und diene ein jeglicher seinen Götzen; aber meinen heiligen Namen laßt hinfort ungeschändet mit euren Opfern und Götzen.
40 Denn so spricht der Herr, HERR: Auf meinem heiligen Berge, auf dem hohen Berge Israel, daselbst wird mir das ganze Haus Israel, alle die im Lande sind, dienen; daselbst werden sie mir angenehm sein, und daselbst will ich eure Hebopfer und Erstlinge eurer Opfer fordern mit allem, was ihr mir heiligt. (Hesekiel 17.23) 41 Ihr werdet mir angenehm sein mit dem süßen Geruch, wenn ich euch aus den Völkern bringen und aus den Ländern sammeln werde, dahin ihr verstreut seid, und werde in euch geheiligt werden vor den Heiden. 42 Und ihr werdet erfahren, daß ich der HERR bin, wenn ich euch ins Land Israel gebracht habe, in das Land, darüber ich meine Hand aufhob, daß ich's euren Vätern gäbe. 43 Daselbst werdet ihr gedenken an euer Wesen und an all euer Tun, darin ihr verunreinigt seid, und werdet Mißfallen haben über eure eigene Bosheit, die ihr getan habt. (Hesekiel 36.31-32) 44 Und werdet erfahren, daß ich der HERR bin, wenn ich mit euch tue um meines Namens willen und nicht nach eurem bösen Wesen und schädlichen Tun, du Haus Israel, spricht der Herr, HERR.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.