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Hesekiel - Kapitel 16

Jerusalem - eine treulose Frau

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind offenbare der Stadt Jerusalem ihre Greuel und sprich: 3 So spricht der Herr, HERR zu Jerusalem: Dein Geschlecht und deine Geburt ist aus der Kanaaniter Lande, dein Vater aus den Amoritern und deine Mutter aus den Hethitern. 4 Deine Geburt ist also gewesen: Dein Nabel, da du geboren wurdest, ist nicht verschnitten; so hat man dich auch nicht in Wasser gebadet, daß du sauber würdest, noch mit Salz abgerieben noch in Windeln gewickelt. 5 Denn niemand jammerte dein, daß er sich über dich hätte erbarmt und der Stücke eins dir erzeigt, sondern du wurdest aufs Feld geworfen. Also verachtet war deine Seele, da du geboren warst. 6 Ich aber ging vor dir vorüber und sah dich in deinem Blut liegen und sprach zu dir, da du so in deinem Blut lagst: Du sollst leben!
7 Und habe dich erzogen und lassen groß werden wie ein Gewächs auf dem Felde; und warst nun gewachsen und groß und schön geworden. Deine Brüste waren gewachsen und hattest schon lange Haare; aber du warst noch nackt und bloß. 8 Und ich ging vor dir vorüber und sah dich an; und siehe, es war die Zeit, um dich zu werben. Da breitete ich meinen Mantel über dich und bedeckte deine Blöße. Und ich gelobte dir's und begab mich mit dir in einen Bund, spricht der Herr, HERR, daß du solltest mein sein. (2. Mose 19.5) (Rut 3.9) 9 Und ich badete dich im Wasser und wusch dich von all deinem Blut und salbte dich mit Balsam 10 und kleidete dich mit gestickten Kleidern und zog dir Schuhe von feinem Leder an; ich gab dir köstliche leinene Kleider und seidene Schleier 11 und zierte dich mit Kleinoden und legte dir Geschmeide an deine Arme und Kettlein an deinen Hals 12 und gab dir ein Haarband an deine Stirn und Ohrenringe an deine Ohren und eine schöne Krone auf dein Haupt. 13 So warst du geziert mit eitel Gold und Silber und gekleidet mit eitel Leinwand, Seide und Gesticktem. Du aßest auch eitel Semmel, Honig und Öl und warst überaus schön und bekamst das Königreich. 14 Und dein Ruhm erscholl unter die Heiden deiner Schöne halben, welche ganz vollkommen war durch den Schmuck, so ich an dich gehängt hatte, spricht der Herr, HERR. (Klagelieder 2.15) 15 Aber du verließest dich auf deine Schöne; und weil du so gerühmt warst, triebst du Hurerei, also daß du dich einem jeglichen, wer vorüberging, gemein machtest und tatest seinen Willen. (2. Mose 34.16)
16 Und nahmst von deinen Kleidern und machtest dir bunte Altäre daraus und triebst deine Hurerei darauf, wie nie geschehen ist noch geschehen wird. 17 Du nahmst auch dein schönes Gerät, das ich dir von meinem Gold und Silber gegeben hatte, und machtest dir Mannsbilder daraus und triebst deine Hurerei mit ihnen. 18 Und nahmst deine bestickten Kleider und bedecktest sie damit und mein Öl und Räuchwerk legtest du ihnen vor. 19 Meine Speise, die ich dir zu essen gab, Semmel, Öl, Honig, legtest du ihnen vor zum süßen Geruch. Ja es kam dahin, spricht der Herr, HERR, 20 daß du nahmst deine Söhne und Töchter, die du mir geboren hattest, und opfertest sie denselben zu fressen. Meinst du denn, daß es eine Geringes sei um deine Hurerei, (2. Könige 16.3) (Jeremia 7.31) 21 daß du meine Kinder schlachtest und läßt sie denselben verbrennen? 22 Und in allen deinen Greueln und Hurerei hast du nie gedacht an die Zeit deiner Jugend, wie bloß und nackt du warst und in deinem Blut lagst. (Hesekiel 16.6-7) 23 Über alle diese deine Bosheit (ach weh dir, weh dir! spricht der Herr, HERR)
24 bautest du dir Götzenkapellen und machtest dir Altäre auf allen Gassen; 25 und vornan auf allen Straßen bautest du deine Altäre und machtest deine Schöne zu eitel Greuel; du spreiztest deine Beine gegen alle, so vorübergingen, und triebst große Hurerei. 26 Erstlich triebst du Hurerei mit den Kindern Ägyptens, deinen Nachbarn, die großes Fleisch hatten, und triebst große Hurerei, mich zu reizen. 27 Ich aber streckte meine Hand aus wider dich und brach dir an deiner Nahrung ab und übergab dich in den Willen deiner Feinde, der Töchter der Philister, welche sich schämten vor deinem verruchten Wesen. 28 Darnach triebst du Hurerei mit den Kindern Assur und konntest des nicht satt werden; ja, da du mit ihnen Hurerei getrieben hattest und des nicht satt werden konntest,
29 machtest du der Hurerei noch mehr bis ins Krämerland Chaldäa; doch konntest du damit auch nicht satt werden. 30 Wie soll ich dir doch dein Herz beschneiden, spricht der Herr, HERR, weil du solche Werke tust einer großen Erzhure, 31 damit daß du deine Götzenkapellen bautest vornan auf allen Straßen und deine Altäre machtest auf allen Gassen? Dazu warst du nicht wie eine andere Hure, die man muß mit Geld kaufen. (Hesekiel 16.24-25) 32 Du Ehebrecherin, die anstatt ihres Mannes andere zuläßt! 33 Denn allen andern Huren gibt man Geld; du aber gibst allen deinen Buhlern Geld zu und schenkst ihnen, daß sie zu dir kommen allenthalben und mit dir Hurerei treiben. 34 Und findet sich an dir das Widerspiel vor andern Weibern mit deiner Hurerei, weil man dir nicht nachläuft, sondern du Geld zugibst, und man dir nicht Geld zugibt; also treibst du das Widerspiel. 35 Darum, du Hure, höre des HERRN Wort!
36 So spricht der Herr, HERR: Weil du denn so milde Geld zugibst und deine Blöße durch deine Hurerei gegen deine Buhlen aufdeckst und gegen alle Götzen deiner Greuel und vergießt das Blut deiner Kinder, welche du ihnen opferst: 37 darum, siehe, will ich sammeln alle deine Buhlen, welchen du wohl gefielst, samt allen, die du für deine Freunde hältst, zu deinen Feinden und will sie beide wider dich sammeln allenthalben und will ihnen deine Blöße aufdecken, daß sie deine Blöße ganz sehen sollen. (Jeremia 13.22) (Jeremia 13.26) 38 Und will das Recht der Ehebrecherinnen und Blutvergießerinnen über dich gehen und dein Blut vergießen lassen mit Grimm und Eifer. 39 Und will dich in ihre Hände geben, daß sie deine Kapellen abbrechen und deine Altäre umreißen und dir deine Kleider ausziehen und dein schönes Gerät dir nehmen und dich nackt und bloß sitzen lassen. 40 Und sie sollen Haufen Leute über dich bringen, die dich steinigen und mit ihren Schwertern zerhauen 41 und deine Häuser mit Feuer verbrennen und dir dein Recht tun vor den Augen vieler Weiber. Also will ich deiner Hurerei ein Ende machen, daß du nicht mehr sollst Geld noch zugeben, 42 und will meinen Mut an dir kühlen und meinen Eifer an dir sättigen, daß ich ruhe und nicht mehr zürnen müsse. (Hesekiel 5.13) 43 Darum daß du nicht gedacht hast an die Zeit deiner Jugend, sondern mich mit diesem allem gereizt, darum will ich auch dir all dein Tun auf den Kopf legen, spricht der Herr, HERR, wiewohl ich damit nicht getan habe nach dem Laster in deinen Greueln. 44 Siehe, alle die, so Sprichwort pflegen zu üben, werden von dir dies Sprichwort sagen: "Die Tochter ist wie die Mutter."
45 Du bist deiner Mutter Tochter, welche Mann und Kinder von sich stößt, und bist eine Schwester deiner Schwestern, die ihre Männer und Kinder von sich stoßen. Eure Mutter ist eine von den Hethitern und euer Vater ein Amoriter. (Hesekiel 16.3) 46 Samaria ist dein große Schwester mit ihren Töchtern, die dir zur Linken wohnt; und Sodom ist deine kleine Schwester mit ihren Töchtern, die dir zur Rechten wohnt; (Hesekiel 23.4) 47 wiewohl du dennoch nicht gelebt hast nach ihrem Wesen noch getan nach ihren Greueln. Es fehlt nicht viel, daß du es ärger gemacht hast denn sie in allem deinem Wesen. 48 So wahr ich lebe, spricht der Herr, HERR, Sodom, deine Schwester, samt ihren Töchtern hat nicht so getan wie du und deine Töchter. 49 Siehe, das war deiner Schwester Sodom Missetat: Hoffart und alles vollauf und guter Friede, den sie und ihre Töchter hatten; aber den Armen und Dürftigen halfen sie nicht, 50 sondern waren stolz und taten Greuel vor mir; darum ich sie auch weggetan habe, da ich begann dareinzusehen. (1. Mose 18.20) 51 So hat auch Samaria nicht die Hälfte deiner Sünden getan; sondern du hast deiner Greuel so viel mehr als sie getan, daß du deine Schwester fromm gemacht hast gegen alle deine Greuel die du getan hast. 52 So trage auch nun deine Schande, die du deiner Schwester zuerkannt hast. Durch deine Sünden, in welchen du größere Greuel denn sie getan hast, machst du sie frömmer, denn du bist. So sei nun auch du schamrot und trage deine Schande, daß du deine Schwester fromm gemacht hast. 53 Ich will aber ihr Gefängnis wenden, nämlich das Gefängnis dieser Sodom und ihrer Töchter und das Gefängnis dieser Samaria und ihrer Töchter und das Gefängnis deiner Gefangenen samt ihnen, (Hesekiel 11.17)
54 daß du tragen mußt deine Schande und dich schämst alles dessen, was du getan hast ihnen zum Troste. 55 Und deine Schwestern, diese Sodom und ihre Töchter, sollen wieder werden, wie sie zuvor gewesen sind, und Samaria und ihre Töchter sollen wieder werden, wie sie zuvor gewesen sind; dazu auch du und deine Töchter sollt wieder werden, wie ihr zuvor gewesen seid. 56 Und wirst nicht mehr die Sodom, deine Schwester rühmen wie zur Zeit deines Hochmuts, 57 da deine Bosheit noch nicht aufgedeckt war wie zur Zeit, da dich die Töchter Syriens und die Töchter der Philister allenthalben schändeten und verachteten dich um und um, 58 da ihr mußtet eure Laster tragen, spricht der HERR. 59 Denn also spricht der Herr, HERR: Ich will dir tun wie du getan hast, daß du den Eid verachtest und brichst den Bund.
60 Ich will aber gedenken an meinen Bund, den ich mit dir gemacht habe zur Zeit deiner Jugend, und will mit dir einen ewigen Bund aufrichten. (3. Mose 26.45) (Jeremia 31.31) (Jeremia 31.34) (Hesekiel 37.26) (Hosea 2.17) 61 Da wirst du an deine Wege gedenken und dich schämen, wenn du deine großen und kleinen Schwestern zu dir nehmen wirst, die ich dir zu Töchtern geben werde, aber nicht aus deinem Bund. (Hesekiel 20.43) 62 Sondern ich will meinen Bund mit dir aufrichten, daß du erfahren sollst, daß ich der HERR sei, 63 auf daß du daran gedenkst und dich schämst und vor Schande nicht mehr deinen Mund auftun dürfest, wenn ich dir alles vergeben werde, was du getan hast, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 36.31-32)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.