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Hesekiel - Kapitel 13

Gegen die falschen Propheten

1 Und des HERRN Wort geschah zu mir und sprach: 2 Du Menschenkind, weissage wider die Propheten Israels und sprich zu denen, so aus ihrem eigenen Herzen weissagen: Höret des HERRN Wort! 3 So spricht der Herr, HERR: Weh den tollen Propheten, die ihrem eigenen Geist folgen und haben keine Gesichte! (Jeremia 23.21) (Jeremia 23.31) 4 O Israel, deine Propheten sind wie die Füchse in den Wüsten!
5 Sie treten nicht vor die Lücken und machen sich nicht zur Hürde um das Haus Israel und stehen nicht im Streit am Tage des HERRN. (Hesekiel 22.30) 6 Ihr Gesicht ist nichts, und ihr Weissagen ist eitel Lügen. Sie sprechen: "Der HERR hat's gesagt", so sie doch der HERR nicht gesandt hat, und warten, daß ihr Wort bestehe. (Jeremia 23.32) (Hesekiel 22.28) 7 Ist's nicht also, daß euer Gesicht ist nichts und euer Weissagen ist eitel Lügen? und ihr sprecht doch: "Der HERR hat's geredet", so ich's doch nicht geredet habe. 8 Darum spricht der Herr, HERR also: Weil ihr das predigt, woraus nichts wird, und Lügen weissagt, so will ich an euch, spricht der Herr, HERR.
9 Und meine Hand soll kommen über die Propheten, so das predigen, woraus nichts wird, und Lügen weissagen. Sie sollen in der Versammlung meines Volkes nicht sein und in der Zahl des Hauses Israel nicht geschrieben werden noch ins Land Israels kommen; und ihr sollt erfahren, daß ich der Herr, HERR bin. (Hesekiel 14.9) 10 Darum daß sie mein Volk verführen und sagen: "Friede!", so doch kein Friede ist. Das Volk baut die Wand, so tünchen sie dieselbe mit losem Kalk. (Jeremia 6.14)
11 Sprich zu den Tünchern, die mit losem Kalk tünchen, daß es abfallen wird; denn es wird ein Platzregen kommen und werden große Hagel fallen und ein Windwirbel wird es zerreißen. 12 Siehe, so wird die Wand einfallen. Was gilt's? dann wird man zu euch sagen: Wo ist nun das Getünchte, das ihr getüncht habt? 13 So spricht der Herr, HERR: Ich will einen Windwirbel reißen lassen in meinem Grimm und einen Platzregen in meinem Zorn und große Hagelsteine im Grimm, die sollen alles umstoßen.
14 Also will ich die Wand umwerfen; die ihr mit losem Kalk getüncht habt, und will sie zu Boden stoßen, daß man ihren Grund sehen soll; so fällt sie, und ihr sollt darin auch umkommen und erfahren, daß ich der HERR sei. 15 Also will ich meinen Grimm vollenden an der Wand und an denen, die sie mit losem Kalk tünchen, und will zu euch sagen: Hier ist weder Wand noch Tüncher. 16 Das sind die Propheten Israels, die Jerusalem weissagen und predigen von Frieden, so doch kein Friede ist, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 13.10)

Gegen falsche Prophetinnen

17 Und du, Menschenkind, richte dein Angesicht wider die Töchter in deinem Volk, welche weissagen aus ihrem Herzen, und weissage wider sie
18 und sprich: So spricht der Herr, HERR: Wehe euch, die ihr Kissen macht den Leuten unter die Arme und Pfühle zu den Häuptern, beide, Jungen und Alten, die Seelen zu fangen. Wenn ihr nun die Seelen gefangen habt unter meinem Volk, verheißt ihr ihnen das Leben 19 und entheiligt mich in meinem Volk um eine Handvoll Gerste und einen Bissen Brot, damit daß ihr die Seelen zum Tode verurteilt, die doch nicht sollten sterben, und verurteilt zum Leben, die doch nicht leben sollten, durch eure Lügen unter meinem Volk, welches gerne Lügen hört. (Jesaja 5.23) (Sprüche 17.15) 20 Darum spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will an eure Kissen, womit ihr Seelen fangt und vertröstet, und will sie von euren Armen wegreißen und die Seelen, so ihr fangt und vertröstet, losmachen.
21 Und ich will eure Pfühle zerreißen und mein Volk aus eurer Hand erretten, daß ihr sie nicht mehr fangen sollt; und ihr sollt erfahren, daß ich der HERR sei. 22 Darum daß ihr das Herz der Gerechten fälschlich betrübet, die ich nicht betrübt habe, und habt gestärkt die Hände der Gottlosen, daß sie sich von ihrem bösen Wesen nicht bekehren, damit sie lebendig möchten bleiben: (Jeremia 23.14) 23 darum sollt ihr nicht mehr unnütze Lehre predigen noch weissagen; sondern ich will mein Volk aus ihren Händen erretten, und ihr sollt erfahren, daß ich der HERR bin.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.