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Hebräer - Kapitel 4

Die verheißene Gottesruhe

1 So lasset uns nun fürchten, daß wir die Verheißung, einzukommen zu seiner Ruhe, nicht versäumen und unser keiner dahinten bleibe. 2 Denn es ist uns auch verkündigt gleichwie jenen; aber das Wort der Predigt half jenen nichts, da nicht glaubten die, so es hörten. 3 Denn wir, die wir glauben, gehen in die Ruhe, wie er spricht: "Daß ich schwur in meinem Zorn, sie sollten zu meiner Ruhe nicht kommen." Und zwar, da die Werke von Anbeginn der Welt gemacht waren, 4 sprach er an einem Ort von dem siebenten Tag also: "Und Gott ruhte am siebenten Tage von allen seinen Werken;" 5 und hier an diesem Ort abermals: "Sie sollen nicht kommen zu meiner Ruhe." 6 Nachdem es nun noch vorhanden ist, daß etliche sollen zu ihr kommen, und die, denen es zuerst verkündigt ist, sind nicht dazu gekommen um des Unglaubens willen,
7 bestimmt er abermals einen Tag nach solcher langen Zeit und sagt durch David: "Heute," wie gesagt ist, "so ihr seine Stimme hören werdet, so verstocket eure Herzen nicht." (Hebräer 3.7) 8 Denn so Josua hätte sie zur Ruhe gebracht, würde er nicht hernach von einem andern Tage gesagt haben. (5. Mose 31.7) (Josua 22.4) 9 Darum ist noch eine Ruhe vorhanden dem Volke Gottes. 10 Denn wer zu seiner Ruhe gekommen ist, der ruht auch von seinen Werken gleichwie Gott von seinen. (Offenbarung 14.13) 11 So lasset uns nun Fleiß tun, einzukommen zu dieser Ruhe, auf daß nicht jemand falle in dasselbe Beispiel des Unglaubens. (Hebräer 3.16-19) 12 Denn das Wort Gottes ist lebendig und kräftig und schärfer denn kein zweischneidig Schwert, und dringt durch, bis daß es scheidet Seele und Geist, auch Mark und Bein, und ist ein Richter der Gedanken und Sinne des Herzens. (Jeremia 23.29) (Offenbarung 2.12)
13 Und keine Kreatur ist vor ihm unsichtbar, es ist aber alles bloß und entdeckt vor seinen Augen. Von dem reden wir.

Christus der wahre Hohepriester

14 Dieweil wir denn einen großen Hohenpriester haben, Jesum, den Sohn Gottes, der gen Himmel gefahren ist, so lasset uns halten an dem Bekenntnis. (Hebräer 3.1) (Hebräer 9.11-12) (Hebräer 10.23) 15 Denn wir haben nicht einen Hohenpriester, der nicht könnte Mitleiden haben mit unsern Schwachheiten, sondern der versucht ist allenthalben gleichwie wir, doch ohne Sünde. (Johannes 8.46) (Hebräer 2.18) 16 Darum laßt uns hinzutreten mit Freudigkeit zu dem Gnadenstuhl, auf daß wir Barmherzigkeit empfangen und Gnade finden auf die Zeit, wenn uns Hilfe not sein wird. (Römer 3.25) (Römer 5.2)

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)