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Haggai - Kapitel 2

Weissagung von der künftigen Herrlichkeit des Tempels

1 Am einundzwanzigsten Tage des siebenten Monats geschah des HERRN Wort durch den Propheten Haggai und sprach: 2 Sage zu Serubabel, dem Sohn Sealthiels, dem Fürsten Juda's, und zu Josua, dem Sohn Jozadaks, dem Hohenpriester, und zum übrigen Volk und sprich:
3 Wer ist unter euch übriggeblieben, der dies Haus in seiner vorigen Herrlichkeit gesehen hat? und wie seht ihr's nun an? Ist's nicht also, es dünkt euch nichts zu sein? 4 Und nun Serubabel, sei getrost! spricht der HERR; sei getrost, Josua, du Sohn Jozadaks, du Hoherpriester! sei getrost alles Volk im Lande! spricht der HERR, und arbeitet! denn ich bin mit euch, spricht der HERR Zebaoth. 5 Nach dem Wort, da ich mit euch einen Bund machte, da ihr aus Ägypten zogt, soll mein Geist unter euch bleiben. Fürchtet euch nicht! (2. Mose 19.5) (Sacharja 4.6) 6 Denn so spricht der HERR Zebaoth: Es ist noch ein Kleines dahin, daß ich Himmel und Erde, das Meer und das Trockene bewegen werde. (Hebräer 12.26)
7 Ja, alle Heiden will ich bewegen. Da soll dann kommen aller Heiden Bestes; und ich will dies Haus voll Herrlichkeit machen, spricht der HERR Zebaoth. 8 Denn mein ist Silber und Gold, spricht der HERR Zebaoth. 9 Es soll die Herrlichkeit dieses letzten Hauses größer werden, denn des ersten gewesen ist, spricht der HERR Zebaoth; und ich will Frieden geben an diesem Ort, spricht der HERR Zebaoth.

Können unheilige Menschen den Tempel bauen?

10 Am vierundzwanzigsten Tage des neunten Monats, im zweiten Jahr des Darius, geschah des HERRN Wort zu dem Propheten Haggai und sprach:
11 So spricht der HERR Zebaoth: Frage die Priester um das Gesetz und sprich:
12 Wenn jemand heiliges Fleisch trüge in seines Kleides Zipfel und rührte darnach an mit seinem Zipfel Brot, Gemüse, Wein, Öl oder was es für Speise wäre: würde es auch heilig? und die Priester antworteten und sprachen: Nein. 13 Haggai sprach: Wo aber jemand von einem Toten unrein wäre und deren eines anrührte, würde es auch unrein? Die Priester antworteten und sprachen: Es würde unrein. (3. Mose 5.2) (4. Mose 19.22) 14 Da antwortete Haggai und sprach: Ebenalso sind dies Volk und diese Leute vor mir auch, spricht der HERR; und all ihrer Hände Werk und was sie opfern ist unrein.

Ermutigung zum Weiterbau des Tempels

15 Und nun schauet, wie es euch gegangen ist von diesem Tage an und zuvor, ehe denn ein Stein auf den andern gelegt ward am Tempel des HERRN:
16 daß, wenn einer zum Kornhaufen kam, der zwanzig Maß haben sollte, so waren kaum zehn da; kam er zur Kelter und meinte fünfzig Eimer zu schöpfen, so waren kaum zwanzig da. (Haggai 1.6) 17 Denn ich plagte euch mit Dürre, Brandkorn und Hagel in all eurer Arbeit; dennoch kehrtet ihr euch nicht zu mir, spricht der HERR. (Haggai 1.11) 18 So schauet nun darauf von diesem Tage an und zuvor, nämlich von dem vierundzwanzigsten Tage des neunten Monats bis an den Tag, da der Tempel gegründet ist; schauet darauf!
19 Denn kein Same liegt mehr in der Scheuer, so hat auch weder Weinstock, Feigenbaum, Granatbaum noch Ölbaum getragen; aber von diesem Tage an will ich Segen geben.

Serubbabel - ein Siegelring Gottes

20 Und des HERRN Wort geschah zum andernmal zu Haggai am vierundzwanzigsten Tage des Monats und sprach:
21 Sage Serubabel, dem Fürsten Juda's, und sprich: Ich will Himmel und Erde bewegen (Haggai 2.6)
22 und will die Stühle der Königreiche umkehren und die mächtigen Königreiche der Heiden vertilgen und will die Wagen mit ihren Reitern umkehren, daß Roß und Mann fallen sollen, ein jeglicher durch des andern Schwert. 23 Zur selben Zeit, spricht der HERR Zebaoth, will ich dich, Serubabel, du Sohn Sealthiels, meinen Knecht, nehmen, spricht der HERR, und will dich wie einen Siegelring halten; denn ich habe dich erwählt, spricht der HERR Zebaoth. (Sacharja 4.6-7)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)