Haggai - Kapitel 1
Aufruf zum Tempelbau
1 Im zweiten Jahr des Königs Darius, im sechsten Monat, am ersten Tage des Monats, geschah des HERRN Wort durch den Propheten Haggai zu Serubabel, dem Sohn Sealthiels, dem Fürsten Juda's, und zu Josua, dem Sohn Jozadaks, dem Hohenpriester, und sprach: 1, 2 2 So spricht der HERR Zebaoth: Dies Volk spricht: Die Zeit ist noch nicht da, daß man des HERRN Haus baue.3 Und des HERRN Wort geschah durch den Propheten Haggai: 4 Aber eure Zeit ist da, daß ihr in getäfelten Häusern wohnt, und dies Haus muß wüst stehen? 3 5 Nun, so spricht der HERR Zebaoth: Schauet, wie es euch geht!
6 Ihr säet viel, und bringet wenig ein; ihr esset, und werdet doch nicht satt; ihr trinket, und werdet doch nicht trunken; ihr kleidet euch, und könnt euch doch nicht erwärmen; und wer Geld verdient, der legt's in einen löchrigen Beutel. 4, 5 7 So spricht der HERR Zebaoth: Schauet, wie es euch geht!
8 Gehet hin auf das Gebirge und holet Holz und bauet das Haus; das soll mir angenehm sein, und ich will meine Ehre erzeigen, spricht der HERR. 9 Denn ihr wartet wohl auf viel, und siehe, es wird wenig; und ob ihr's schon heimbringt, so zerstäube ich's doch. Warum das? spricht der HERR Zebaoth. Darum daß mein Haus so wüst steht und ein jeglicher eilt auf sein Haus. 10 Darum hat der Himmel über euch den Tau verhalten und das Erdreich sein Gewächs. 6 11 Und ich habe die Dürre gerufen über Land und Berge, über Korn, Most, Öl und über alles, was aus der Erde kommt, auch über Leute und Vieh und über alle Arbeit der Hände. 7, 8
Der Erfolg
12 Da gehorchte Serubabel, der Sohn Sealthiels, und Josua, der Sohn Jozadaks, der Hohepriester, und alle übrigen des Volkes solcher Stimme des HERRN, ihres Gottes, und den Worten des Propheten Haggai, wie ihn der HERR, ihr Gott, gesandt hatte; und das Volk fürchtete sich vor dem HERRN.13 Da sprach Haggai, der Engel des HERRN, der die Botschaft des HERRN hatte an das Volk: Ich bin mit euch, spricht der HERR. 9 14 Und der HERR erweckte den Geist Serubabels, des Sohnes Sealthiels, des Fürsten Juda's, und den Geist Josuas, des Sohnes Jozadaks, des Hohenpriesters, und den Geist des ganzen übrigen Volkes, daß sie kamen und arbeiteten am Hause des HERRN Zebaoth, ihres Gottes,
15 am vierundzwanzigsten Tage des sechsten Monats, im zweiten Jahr des Königs Darius.
3. Mose - Kapitel 27
1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 10 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 11 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 12 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 13, 14 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 15, 16 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 17 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 18Querverweise
1 Esra 4.24: Da hörte auf das Werk am Hause Gottes zu Jerusalem und blieb nach bis ins zweite Jahr des Darius, des Königs in Persien.
2 Esra 5.1-2: Es weissagten aber die Propheten Haggai und Sacharja, der Sohn Iddos, den Juden, die in Juda und Jerusalem waren, im Namen des Gottes Israels.
3 2. Samuel 7.2: sprach er zu dem Propheten Nathan: Siehe, ich wohne in einem Zedernhause, und die Lade Gottes wohnt unter den Teppichen.
4 5. Mose 28.38: Du wirst viel Samen ausführen auf das Feld, und wenig einsammeln; denn die Heuschrecken werden's abfressen.
5 Haggai 2.16: daß, wenn einer zum Kornhaufen kam, der zwanzig Maß haben sollte, so waren kaum zehn da; kam er zur Kelter und meinte fünfzig Eimer zu schöpfen, so waren kaum zwanzig da.
6 1. Könige 17.1: Und es sprach Elia, der Thisbiter, aus den Bürgern Gileads, zu Ahab: So wahr der HERR, der Gott Israels, lebt, vor dem ich stehe, es soll diese Jahre weder Tau noch Regen kommen, ich sage es denn.
7 Amos 4.9: Ich plagte euch mit dürrer Zeit und mit Brandkorn; so fraßen auch die Raupen alles, was in euren Gärten und Weinbergen, auf euren Feigenbäumen und Ölbäumen wuchs; doch bekehrtet ihr euch nicht zu mir, spricht der HERR.
8 Haggai 2.17: Denn ich plagte euch mit Dürre, Brandkorn und Hagel in all eurer Arbeit; dennoch kehrtet ihr euch nicht zu mir, spricht der HERR.
9 Maleachi 2.7: Denn des Priesters Lippen sollen die Lehre bewahren, daß man aus seinem Munde das Gesetz suche; denn er ist ein Engel des HERRN Zebaoth.
10 4. Mose 30.1: Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.
11 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;
12 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt, die allerlei Mutter bricht bei den Kindern Israel, unter den Menschen und unter dem Vieh; denn sie sind mein.
13 4. Mose 18.14: Alles Verbannte in Israel soll dein sein.
14 4. Mose 21.2: Da gelobte Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dies Volk unter meine Hand gibst, so will ich ihre Städte verbannen.
15 1. Samuel 15.3: So zieh nun hin und schlage die Amalekiter und verbanne sie mit allem, was sie haben; schone ihrer nicht sondern töte Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
16 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten den Agag, und was gute Schafe und Rinder und gemästet war, und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten's nicht verbannen; was aber schnöde und untüchtig war, das verbannten sie.
17 4. Mose 18.21: Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel zum Erbgut für ihr Amt, das sie mir tun an der Hütte des Stifts.
18 3. Mose 26.46: Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen ihm selbst und den Kindern Israel gestellt hat auf dem Berge Sinai durch die Hand Mose's.