Ester - Kapitel 9
Die Juden rächen sich an ihren Feinden
1 Im zwölften Monat, das ist der Monat Adar, am dreizehnten Tag, den des Königs Wort und Gebot bestimmt hatte, daß man's tun sollte, ebendesselben Tages, da die Feinde der Juden hofften, sie zu überwältigen, wandte sich's, daß die Juden ihre Feinde überwältigen sollten. 2 Da versammelten sich die Juden in ihren Städten in allen Landen des Königs Ahasveros, daß sie die Hand legten an die, so ihnen übel wollten. Und niemand konnte ihnen widerstehen; denn ihre Furcht war über alle Völker gekommen. 1 3 Auch alle Obersten in den Landen und Fürsten und Landpfleger und Amtleute des Königs halfen den Juden; denn die Furcht vor Mardochai war über sie gekommen. 4 Denn Mardochai war groß im Hause des Königs, und sein Gerücht erscholl in allen Ländern, wie er zunähme und groß würde. 5 Also schlugen die Juden an allen ihren Feinden eine Schwertschlacht und würgten und raubten und brachten um und taten nach ihrem Willen an denen, die ihnen feind waren.6 Und zu Schloß Susan erwürgten die Juden und brachten um fünfhundert Mann; 7 dazu erwürgten sie Parsandatha, Dalphon, Aspatha, 8 Poratha, Adalja, Aridatha, 9 Parmastha, Arisai, Aridai, Vajesatha, 10 die zehn Söhne Hamans, des Sohne Hammedathas, des Judenfeindes. Aber an die Güter legten sie ihre Hände nicht. 11 Zu derselben Zeit kam die Zahl der Erwürgten zu Schloß Susan vor den König.
12 Und der König sprach zu der Königin Esther: Die Juden haben zu Schloß Susan fünfhundert Mann erwürgt und umgebracht und die zehn Söhne Hamans; was werden sie tun in den andern Ländern des Königs? was bittest du, daß man dir gebe? und was forderst du mehr, daß man tue? 2, 3 13 Esther sprach: Gefällt's dem König, so lasse er auch morgen die Juden tun nach dem heutigen Gebot, und die zehn Söhne Hamans soll man an den Baum hängen. 14 Und der König hieß also tun. Und das Gebot ward zu Susan angeschlagen, und die zehn Söhne Haman wurden gehängt. 15 Und die Juden zu Susan versammelten sich auch am vierzehnten Tage des Monats Adar und erwürgten zu Susan dreihundert Mann; aber an ihre Güter legten sie ihre Hände nicht.
16 Aber die andern Juden in den Ländern des Königs kamen zusammen und standen für ihr Leben, daß sie Ruhe schafften vor ihren Feinden, und erwürgten ihrer Feinde fünfundsiebzigtausend; aber an ihre Güter legten sie ihre Hände nicht.
Die Stiftung des Purimfestes
17 Das geschah am dreizehnten Tage des Monats Adar, und sie ruhten am vierzehnten Tage desselben Monats; den machte man zum Tage des Wohllebens und der Freude.18 Aber die Juden zu Susan waren zusammengekommen am dreizehnten und am vierzehnten Tage und ruhten am fünfzehnten Tag; und den Tag machte man zum Tage des Wohllebens und der Freude. 19 Darum machten die Juden, die auf den Dörfern und Flecken wohnten, den vierzehnten Tag des Monats Adar zum Tag des Wohllebens und der Freude, und sandte einer dem andern Geschenke. 20 Und Mardochai schrieb diese Geschichten auf und sandte Briefe an alle Juden, die in den Landen des Königs Ahasveros waren, nahen und fernen,
21 daß sie annähmen und hielten den vierzehnten und fünfzehnten Tag des Monats Adar jährlich, 22 nach den Tagen, darin die Juden zur Ruhe gekommen waren von ihren Feinden und nach dem Monat, darin ihre Schmerzen in Freude und ihr Leid in gute Tage verkehrt war; daß sie dieselben halten sollten als Tage des Wohllebens und der Freude und einer dem andern Geschenke schicken und den Armen mitteilen. 23 Und die Juden nahmen's an, was sie angefangen hatten zu tun und was Mardochai an sie schrieb:
24 wie Haman, der Sohn Hammedathas, der Agagiter, aller Juden Feind, gedacht hatte, alle Juden umzubringen, und das Pur, das ist das Los, werfen lassen, sie zu erschrecken und umzubringen; 4 25 und wie Esther zum König gegangen war und derselbe durch Briefe geboten hatte, daß seine bösen Anschläge, die er wider die Juden gedacht, auf seinen Kopf gekehrt würden; und wie man ihn und seine Söhne an den Baum gehängt hatte. 5, 6 26 Daher sie diese Tage Purim nannten nach dem Namen des Loses. Und nach allen Worten dieses Briefes und dem, was sie selbst gesehen hatten und was an sie gelangt war, 27 richteten die Juden es auf und nahmen's auf sich und auf ihre Nachkommen und auf alle, die sich zu ihnen taten, daß sie nicht unterlassen wollten, zu halten diese zwei Tage jährlich, wie die vorgeschrieben und bestimmt waren; 28 daß diese Tage nicht vergessen, sondern zu halten seien bei Kindeskindern, bei allen Geschlechtern, in allen Ländern und Städten. Es sind die Tage Purim, welche nicht sollen übergangen werden unter den Juden, und ihr Gedächtnis soll nicht umkommen bei ihren Nachkommen. 29 Und die Königin Esther, die Tochter Abihails, und Mardochai, der Jude, schrieben mit ganzem Ernst, um es zu bestätigen, diesen zweiten Brief von Purim;
30 und er sandte die Briefe zu allen Juden in den hundert und siebenundzwanzig Ländern des Königreichs des Ahasveros mit freundlichen und treuen Worten: 31 daß sie annähmen die Tage Purim auf die bestimmte Zeit, wie Mardochai, der Jude, über sie bestätigt hatte und die Königin Esther, und wie sie für sich selbst und ihre Nachkommen bestätigt hatten die Geschichte der Fasten und ihres Schreiens. 32 Und Esther befahl, die Geschichte dieser Purim zu bestätigen. Und es ward in ein Buch geschrieben.
2. Mose - Kapitel 21
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:Das Recht des hebräischen Sklaven
2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 7, 8, 9 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 10, 11, 12 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 13 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 14, 15, 16 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 17, 18 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 19, 20 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 21, 22 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 23, 24, 25 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 26, 27, 28 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 29 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.Schaden und Schadenersatz
33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.Querverweise
1 Ester 8.17: Und in allen Landen und Städten, an welchen Ort des Königs Wort und Gebot gelangte, da war Freude und Wonne unter den Juden, Wohlleben und gute Tage, daß viele aus den Völkern im Lande Juden wurden; denn die Furcht vor den Juden war über sie gekommen.
2 Ester 5.6: sprach der König zu Esther, da er Wein getrunken hatte: Was bittest du, Esther? Es soll dir gegeben werden. Und was forderst du? Auch die Hälfte des Königreichs, es soll geschehen.
3 Ester 7.2: sprach der König zu Esther auch des andern Tages, da er Wein getrunken hatte: Was bittest du, Königin Esther, daß man's dir gebe? Und was forderst du? Auch das halbe Königreich, es soll geschehen.
4 Ester 3.7: Im ersten Monat, das ist der Monat Nisan, im zwölften Jahr des Königs Ahasveros, ward das Pur, das ist das Los, geworfen vor Haman, von einem Tage auf den andern und von Monat zu Monat bis auf den zwölften, das ist der Monat Adar.
5 Ester 7.10: Also hängte man Haman an den Baum, den er Mardochai gemacht hatte. Da legte sich des Königs Zorn.
6 Ester 9.14: Und der König hieß also tun. Und das Gebot ward zu Susan angeschlagen, und die zehn Söhne Haman wurden gehängt.
7 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;
8 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
9 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
10 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
11 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.
12 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.
13 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
14 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
15 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.
16 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."
17 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,
18 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
19 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!
20 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;
21 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
22 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,
23 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
24 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.
25 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."
26 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,
27 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
28 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."
29 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.