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Ester - Kapitel 9

Die Juden rächen sich an ihren Feinden

1 Im zwölften Monat, das ist der Monat Adar, am dreizehnten Tag, den des Königs Wort und Gebot bestimmt hatte, daß man's tun sollte, ebendesselben Tages, da die Feinde der Juden hofften, sie zu überwältigen, wandte sich's, daß die Juden ihre Feinde überwältigen sollten. 2 Da versammelten sich die Juden in ihren Städten in allen Landen des Königs Ahasveros, daß sie die Hand legten an die, so ihnen übel wollten. Und niemand konnte ihnen widerstehen; denn ihre Furcht war über alle Völker gekommen. (Ester 8.17) 3 Auch alle Obersten in den Landen und Fürsten und Landpfleger und Amtleute des Königs halfen den Juden; denn die Furcht vor Mardochai war über sie gekommen. 4 Denn Mardochai war groß im Hause des Königs, und sein Gerücht erscholl in allen Ländern, wie er zunähme und groß würde. 5 Also schlugen die Juden an allen ihren Feinden eine Schwertschlacht und würgten und raubten und brachten um und taten nach ihrem Willen an denen, die ihnen feind waren.
6 Und zu Schloß Susan erwürgten die Juden und brachten um fünfhundert Mann; 7 dazu erwürgten sie Parsandatha, Dalphon, Aspatha, 8 Poratha, Adalja, Aridatha, 9 Parmastha, Arisai, Aridai, Vajesatha, 10 die zehn Söhne Hamans, des Sohne Hammedathas, des Judenfeindes. Aber an die Güter legten sie ihre Hände nicht. 11 Zu derselben Zeit kam die Zahl der Erwürgten zu Schloß Susan vor den König.
12 Und der König sprach zu der Königin Esther: Die Juden haben zu Schloß Susan fünfhundert Mann erwürgt und umgebracht und die zehn Söhne Hamans; was werden sie tun in den andern Ländern des Königs? was bittest du, daß man dir gebe? und was forderst du mehr, daß man tue? (Ester 5.6) (Ester 7.2) 13 Esther sprach: Gefällt's dem König, so lasse er auch morgen die Juden tun nach dem heutigen Gebot, und die zehn Söhne Hamans soll man an den Baum hängen. 14 Und der König hieß also tun. Und das Gebot ward zu Susan angeschlagen, und die zehn Söhne Haman wurden gehängt. 15 Und die Juden zu Susan versammelten sich auch am vierzehnten Tage des Monats Adar und erwürgten zu Susan dreihundert Mann; aber an ihre Güter legten sie ihre Hände nicht.
16 Aber die andern Juden in den Ländern des Königs kamen zusammen und standen für ihr Leben, daß sie Ruhe schafften vor ihren Feinden, und erwürgten ihrer Feinde fünfundsiebzigtausend; aber an ihre Güter legten sie ihre Hände nicht.

Die Stiftung des Purimfestes

17 Das geschah am dreizehnten Tage des Monats Adar, und sie ruhten am vierzehnten Tage desselben Monats; den machte man zum Tage des Wohllebens und der Freude.
18 Aber die Juden zu Susan waren zusammengekommen am dreizehnten und am vierzehnten Tage und ruhten am fünfzehnten Tag; und den Tag machte man zum Tage des Wohllebens und der Freude. 19 Darum machten die Juden, die auf den Dörfern und Flecken wohnten, den vierzehnten Tag des Monats Adar zum Tag des Wohllebens und der Freude, und sandte einer dem andern Geschenke. 20 Und Mardochai schrieb diese Geschichten auf und sandte Briefe an alle Juden, die in den Landen des Königs Ahasveros waren, nahen und fernen,
21 daß sie annähmen und hielten den vierzehnten und fünfzehnten Tag des Monats Adar jährlich, 22 nach den Tagen, darin die Juden zur Ruhe gekommen waren von ihren Feinden und nach dem Monat, darin ihre Schmerzen in Freude und ihr Leid in gute Tage verkehrt war; daß sie dieselben halten sollten als Tage des Wohllebens und der Freude und einer dem andern Geschenke schicken und den Armen mitteilen. 23 Und die Juden nahmen's an, was sie angefangen hatten zu tun und was Mardochai an sie schrieb:
24 wie Haman, der Sohn Hammedathas, der Agagiter, aller Juden Feind, gedacht hatte, alle Juden umzubringen, und das Pur, das ist das Los, werfen lassen, sie zu erschrecken und umzubringen; (Ester 3.7) 25 und wie Esther zum König gegangen war und derselbe durch Briefe geboten hatte, daß seine bösen Anschläge, die er wider die Juden gedacht, auf seinen Kopf gekehrt würden; und wie man ihn und seine Söhne an den Baum gehängt hatte. (Ester 7.10) (Ester 9.14) 26 Daher sie diese Tage Purim nannten nach dem Namen des Loses. Und nach allen Worten dieses Briefes und dem, was sie selbst gesehen hatten und was an sie gelangt war, 27 richteten die Juden es auf und nahmen's auf sich und auf ihre Nachkommen und auf alle, die sich zu ihnen taten, daß sie nicht unterlassen wollten, zu halten diese zwei Tage jährlich, wie die vorgeschrieben und bestimmt waren; 28 daß diese Tage nicht vergessen, sondern zu halten seien bei Kindeskindern, bei allen Geschlechtern, in allen Ländern und Städten. Es sind die Tage Purim, welche nicht sollen übergangen werden unter den Juden, und ihr Gedächtnis soll nicht umkommen bei ihren Nachkommen. 29 Und die Königin Esther, die Tochter Abihails, und Mardochai, der Jude, schrieben mit ganzem Ernst, um es zu bestätigen, diesen zweiten Brief von Purim;
30 und er sandte die Briefe zu allen Juden in den hundert und siebenundzwanzig Ländern des Königreichs des Ahasveros mit freundlichen und treuen Worten: 31 daß sie annähmen die Tage Purim auf die bestimmte Zeit, wie Mardochai, der Jude, über sie bestätigt hatte und die Königin Esther, und wie sie für sich selbst und ihre Nachkommen bestätigt hatten die Geschichte der Fasten und ihres Schreiens. 32 Und Esther befahl, die Geschichte dieser Purim zu bestätigen. Und es ward in ein Buch geschrieben.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)