zurückEinzelansichtvor

Ester - Kapitel 8

Die Wendung zugunsten der Juden

1 An dem Tage gab der König Ahasveros der Königin Esther das Haus Hamans, des Judenfeindes. Und Mardochai kam vor den König; denn Esther sagte an, wie er ihr zugehörte. 2 Und der König tat ab von seinem Fingerreif, den er von Haman hatte genommen, und gab ihn Mardochai. Und Esther setzte Mardochai über das Haus Hamans. (Ester 3.10) 3 Und Esther redete weiter vor dem König und fiel ihm zu den Füßen und weinte und flehte ihn an, daß er zunichte machte die Bosheit Hamans, des Agagiters, und seine Anschläge, die er wider die Juden erdacht hatte.
4 Und der König reckte das goldene Zepter gegen Esther. Da stand Esther auf und trat vor den König (Ester 5.2) 5 und sprach: Gefällt es dem König und habe ich Gnade gefunden vor ihm und ist's gelegen dem König und ich gefalle ihm, so schreibe man, daß die Briefe Hamans, des Sohnes Hammedathas, des Agagiters, widerrufen werden, die er geschrieben hat, die Juden umzubringen in allen Landen des Königs. 6 Denn wie kann ich zusehen dem Übel, das mein Volk treffen würde? Und wie kann ich zusehen, daß mein Geschlecht umkomme? 7 Da sprach der König Ahasveros zur Königin Esther und zu Mardochai, dem Juden: Siehe, ich habe Esther das Haus Hamans gegeben, und ihn hat man an einen Baum gehängt, darum daß er seine Hand hat an die Juden gelegt;
8 so schreibt ihr nun für die Juden, wie es euch gefällt, in des Königs Namen und versiegelt's mit des Königs Ringe. Denn die Schriften, die in des Königs Namen geschrieben und mit des Königs Ring versiegelt wurden, durfte niemand widerrufen. 9 Da wurden berufen des Königs Schreiber zu der Zeit im dritten Monat, das ist der Monat Sivan Mai, Juni, am dreiundzwanzigsten Tage, und wurde geschrieben, wie Mardochai gebot, an die Juden und an die Fürsten, Landpfleger und Hauptleute in den Landen von Indien bis an das Mohrenland, nämlich hundert und siebenundzwanzig Länder, einem jeglichen Lande nach seiner Schrift, einem jeglichen Volk nach seiner Sprache, und den Juden nach ihrer Schrift und Sprache.
10 Und es war geschrieben in des Königs Ahasveros Namen und mit des Königs Ring versiegelt. Und er sandte die Briefe durch die reitenden Boten auf jungen Maultieren, 11 darin der König den Juden Macht gab, in welchen Städten sie auch waren, sich zu versammeln und zu stehen für ihr Leben und zu vertilgen, zu erwürgen und umzubringen alle Macht des Volkes und Landes, die sie ängsteten, samt den Kindern und Weibern, und ihr Gut zu rauben
12 auf einen Tag in allen Ländern des Königs Ahasveros, nämlich am dreizehnten Tage des zwölften Monats, das ist der Monat Adar. 13 Der Inhalt aber der Schrift war, daß ein Gebot gegeben wäre in allen Landen, zu eröffnen allen Völkern, daß die Juden bereit sein sollten, sich zu rächen an ihren Feinden. 14 Und die reitenden Boten auf den Maultieren ritten aus schnell und eilend nach dem Wort des Königs, und das Gebot ward zu Schloß Susan angeschlagen.
15 Mardochai aber ging aus von dem König in königlichen Kleidern, blau und weiß, und mit einer großen goldenen Krone, angetan mit einem Leinen- und Purpurmantel; und die Stadt Susan jauchzte und war fröhlich.
16 Den Juden aber war Licht und Freude und Wonne und Ehre gekommen. 17 Und in allen Landen und Städten, an welchen Ort des Königs Wort und Gebot gelangte, da war Freude und Wonne unter den Juden, Wohlleben und gute Tage, daß viele aus den Völkern im Lande Juden wurden; denn die Furcht vor den Juden war über sie gekommen. (2. Mose 15.14-16)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe befahl Mose, 2 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau das besondere Gelübde eines Nasiräers ablegt, um sich Jahwe zu weihen, (1. Samuel 1.11) 3 dann soll er sich von Wein und Bier enthalten. Er soll nichts trinken, was aus Wein oder Bier zubereitet wurde, auch keinen Traubensaft. Er darf weder frische noch getrocknete Weintrauben essen. (Lukas 1.15) 4 Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt, nicht einmal Kerne oder Schalen. 5 Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern. 7 Nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester darf er sich verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm. (3. Mose 21.11) 8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist der Nasiräer Jahwe geweiht. 9 Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden. (4. Mose 19.11) 10 Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. (3. Mose 5.7) 11 Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen. 12 Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist. 13 So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 14 Dort soll er Jahwe seine Gabe übergeben: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer und einen Schafbock als Freudenopfer. Alle Tiere müssen ohne Fehler sein. 15 Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote von Feinmehl sein, das vor dem Backen mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer. 16 Das alles soll der Priester zu Jahwe bringen und sowohl das Sünd- als auch das Brandopfer vollziehen. 17 Den Schafbock soll er Jahwe als Freudenopfer darbringen, samt dem Korb mit den ungesäuerten Broten. Dann soll er das Speis- und Trankopfer darbringen. 18 Der Nasiräer soll am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung sein geweihtes Haar abschneiden und in das Feuer werfen, das unter dem Freudenopfer brennt. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde. 20 Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester, samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, für seine Opfergabe, die er Jahwe bringt, abgesehen von dem, was er sonst noch aufbringen kann. Seinem Gelübde gemäß soll er handeln. So entspricht es dem Gesetz seiner Weihe." 22 Jahwe befahl Mose, 23 Aaron und seinen Söhnen zu sagen: "So sollt ihr die Israeliten segnen. Sagt: (3. Mose 9.22-23) 24 Jahwe segne dich / und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Möge sein Angesicht über dir leuchten / und er dir gnädig sein! (Psalm 80.4) 26 Jahwe blicke dich freundlich an / und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen."