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Ester - Kapitel 7

Haman wird an den Galgen gehängt

1 Und da der König mit Haman kam zum Mahl, das die Königin Esther zugerichtet hatte, (Ester 5.8) (Ester 6.14) 2 sprach der König zu Esther auch des andern Tages, da er Wein getrunken hatte: Was bittest du, Königin Esther, daß man's dir gebe? Und was forderst du? Auch das halbe Königreich, es soll geschehen. 3 Esther, die Königin, antwortete und sprach: Habe ich Gnade vor dir gefunden, o König, und gefällt es dem König, so gib mir mein Leben um meiner Bitte willen und mein Volk um meines Begehrens willen. 4 Denn wir sind verkauft, ich und mein Volk, daß wir vertilgt, erwürgt und umgebracht werden. Und wären wir doch nur zu Knechten und Mägden verkauft, so wollte ich schweigen; so würde der Feind doch dem König nicht schaden. 5 Der König Ahasveros redete und sprach zu der Königin Esther: Wer ist der, oder wo ist der, der solches in seinen Sinn nehmen dürfe, also zu tun? 6 Esther sprach: Der Feind und Widersacher ist dieser böse Haman. Haman entsetzte sich vor dem König und der Königin. 7 Und der König stand auf vom Mahl und vom Wein in seinem Grimm und ging in den Garten am Hause. Und Haman stand auf und bat die Königin Esther um sein Leben; denn er sah, daß ihm ein Unglück vom König schon bereitet war.
8 Und da der König wieder aus dem Garten am Hause in den Saal, da man gegessen hatte, kam, lag Haman an der Bank, darauf Esther saß. Da sprach der König: Will er auch der Königin Gewalt tun bei mir im Hause? Da das Wort aus des Königs Munde ging, verhüllten sie Haman das Antlitz. 9 Und Harbona, der Kämmerer einer vor dem König, sprach: Siehe, es steht ein Baum im Hause Haman, fünfzig Ellen hoch, den er Mardochai gemacht hatte, der Gutes für den König geredet hat. Der König sprach: Laßt ihn daran hängen! 10 Also hängte man Haman an den Baum, den er Mardochai gemacht hatte. Da legte sich des Königs Zorn.

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Jesaja - Kapitel 62

Die zukünftige Herrlichkeit Zions

1 Um Zions willen will ich nicht schweigen, und um Jerusalems willen will ich nicht innehalten, bis daß ihre Gerechtigkeit aufgehe wie ein Glanz und ihr Heil entbrenne wie eine Fackel, 2 daß die Heiden sehen deine Gerechtigkeit und alle Könige deine Herrlichkeit; und du sollst mit einem neuen Namen genannt werden, welchen des HERRN Mund nennen wird. (Jesaja 65.15) (Offenbarung 2.17) 3 Und du wirst sein eine schöne Krone in der Hand des HERRN und ein königlicher Hut in der Hand deines Gottes. 4 Man soll dich nicht mehr die Verlassene noch dein Land eine Verwüstung heißen; sondern du sollst "Meine Lust an ihr" und dein Land "Liebes Weib" heißen: denn der HERR hat Lust an dir und dein Land hat einen lieben Mann. (Jesaja 60.15) (Hosea 2.21) 5 Denn wie ein Mann ein Weib liebhat, so werden dich deine Kinder liebhaben; und wie sich ein Bräutigam freut über die Braut, so wird sich dein Gott über dich freuen. (Zephanja 3.17) 6 O Jerusalem, ich will Wächter auf deine Mauern bestellen, die den ganzen Tag und die ganze Nacht nimmer stillschweigen sollen und die des HERRN gedenken sollen, auf daß bei euch kein Schweigen sei (Jesaja 52.8)
7 und ihr von ihm nicht schweiget, bis daß Jerusalem zugerichtet und gesetzt werde zum Lobe auf Erden. 8 Der HERR hat geschworen bei seiner Rechten und bei dem Arm seiner Macht: Ich will dein Getreide nicht mehr deinen Feinden zu essen geben, noch deinen Most, daran du gearbeitet hast, die Fremden trinken lassen; (Jesaja 65.21-22)
9 sondern die, so es einsammeln, sollen's auch essen und den HERRN rühmen, und die ihn einbringen, sollen ihn trinken in den Vorhöfen meines Heiligtums. 10 Gehet hin, gehet hin durch die Tore! bereitet dem Volk den Weg! machet Bahn, machet Bahn! räumet die Steine hinweg! werft ein Panier auf über die Völker! (Jesaja 57.14)
11 Siehe, der HERR läßt sich hören bis an der Welt Ende: Saget der Tochter Zion: Siehe, dein Heil kommt! siehe, sein Lohn ist bei ihm, und seine Vergeltung ist vor ihm! (Jesaja 40.10) (Sacharja 9.9) (Offenbarung 22.12) 12 Man wird sie nennen das heilige Volk, die Erlösten des HERRN, und dich wird man heißen die besuchte und unverlassene Stadt. (Jesaja 35.10)