zurückEinzelansichtvor

Ester - Kapitel 5

Ester geht zum König und lädt ihn und Haman zum Mahle

1 Und am dritten Tage zog sich Esther königlich an und trat in den inneren Hof am Hause des Königs gegenüber dem Hause des Königs. Und der König saß auf seinem königlichen Stuhl im königlichen Hause, gegenüber der Tür des Hauses. 2 Und da der König sah Esther, die Königin, stehen im Hofe, fand sie Gnade vor seinen Augen. Und der König reckte das goldene Zepter in seiner Hand gegen Esther. Da trat Esther herzu und rührte die Spitze des Zepters an. (Ester 4.11) (Ester 8.4) 3 Da sprach der König zu ihr: Was ist dir, Esther, Königin? und was forderst du? Auch die Hälfte des Königreichs soll dir gegeben werden.
4 Esther sprach: Gefällt es dem König, so komme der König und Haman heute zu dem Mahl, das ich zugerichtet habe. (Ester 1.19) 5 Der König sprach: Eilet, daß Haman tue, was Esther gesagt hat! Da nun der König und Haman zu dem Mahl kamen, das Esther zugerichtet hatte, 6 sprach der König zu Esther, da er Wein getrunken hatte: Was bittest du, Esther? Es soll dir gegeben werden. Und was forderst du? Auch die Hälfte des Königreichs, es soll geschehen. (Ester 9.12) 7 Da antwortete Esther und sprach: Meine Bitte und Begehr ist: 8 Habe ich Gnade gefunden vor dem König, und so es dem König gefällt mir zu geben eine Bitte und zu tun mein Begehren, so komme der König und Haman zu dem Mahl, das ich für sie zurichten will; so will ich morgen Tun, was der König gesagt hat.

Haman beschließt, sich an Mordechai zu rächen

9 Da ging Haman des Tages hinaus fröhlich und gutes Muts. Und da er sah Mardochai im Tor des Königs, daß er nicht aufstand noch sich vor ihm bewegte, ward er voll Zorns über Mardochai.
10 Aber er hielt an sich. Und da er heimkam, sandte er hin und ließ holen seine Freunde und sein Weib Seres 11 und zählte ihnen auf die Herrlichkeit seines Reichtums und die Menge seiner Kinder und alles, wie ihn der König so groß gemacht hätte und daß er über die Fürsten und Knechte des Königs erhoben wäre. 12 Auch sprach Haman: Und die Königin Esther hat niemand kommen lassen mit dem König zum Mahl, das sie zugerichtet hat, als mich; und ich bin morgen auch zu ihr geladen mit dem König. 13 Aber an dem allem habe ich keine Genüge, solange ich sehe den Juden Mardochai am Königstor sitzen. 14 Da sprachen zu ihm sein Weib Seres und alle Freunde: Man mache einen Baum, fünfzig Ellen hoch, und morgen sage dem König, daß man Mardochai daran hänge; so kommst du mit dem König fröhlich zum Mahl. Das gefiel Haman wohl, und er ließ einen Baum zurichten.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)