zurückEinzelansichtvor

Ester - Kapitel 4

Mordechai bestimmt Ester, beim König für die Juden einzutreten

1 Da Mardochai erfuhr alles, was geschehen war, zerriß er seine Kleider und legte einen Sack an und Asche und ging hinaus mitten in die Stadt und schrie laut und kläglich. 2 Und kam bis vor das Tor des Königs; denn es durfte niemand zu des Königs Tor eingehen, der einen Sack anhatte. 3 Und in allen Ländern, an welchen Ort des Königs Wort und Gebot gelangte, war ein großes Klagen unter den Juden, und viele fasteten, weinten trugen Leid und lagen in Säcken und in der Asche. 4 Da kamen die Dirnen Esthers und ihre Kämmerer und sagten's ihr an. Da erschrak die Königin sehr. Und sie sandte Kleider, daß Mardochai sie anzöge und den Sack von sich legte; aber er nahm sie nicht. 5 Da rief Esther Hathach unter des Königs Kämmerern, der vor ihr stand, und gab ihm Befehl an Mardochai, daß sie erführe, was das wäre und warum er so täte.
6 Da ging Hathach hinaus zu Mardochai in die Gasse der Stadt, die vor dem Tor des Königs war. 7 Und Mardochai sagte ihm alles, was ihm begegnet wäre, und die Summe des Silbers, das Haman versprochen hatte in des Königs Kammer darzuwägen um der Juden willen, sie zu vertilgen, (Ester 3.9) 8 und gab ihm die Abschrift des Gebots, das zu Susan angeschlagen war, sie zu vertilgen, daß er's Esther zeigte und ihr ansagte und geböte ihr, daß sie zum König hineinginge und flehte zu ihm und täte eine Bitte an ihn um ihr Volk.

Mardochai fordert Ester zur Hilfe auf

9 Und da Hathach hineinkam und sagte Esther die Worte Mardochais,
10 sprach Esther zu Hathach und gebot ihm an Mardochai: 11 Es wissen alle Knechte des Königs und das Volk in den Landen des Königs, daß, wer zum König hineingeht inwendig in den Hof, er sei Mann oder Weib, der nicht gerufen ist, der soll stracks nach dem Gebot sterben; es sei denn, daß der König das goldene Zepter gegen ihn recke, damit er lebendig bleibe. Ich aber bin nun in dreißig Tagen nicht gerufen, zum König hineinzukommen. (Ester 5.2) (Ester 8.4) 12 Und da die Worte Esthers wurden Mardochai angesagt,
13 hieß Mardochai Esther wieder sagen: Gedenke nicht, daß du dein Leben errettest, weil du im Hause des Königs bist, vor allen Juden; 14 denn wo du wirst zu dieser Zeit schweigen, so wird eine Hilfe und Errettung von einem andern Ort her den Juden entstehen, und du und deines Vaters Haus werdet umkommen. Und wer weiß, ob du nicht um dieser Zeit willen zur königlichen Würde gekommen bist? (1. Mose 45.7) 15 Esther hieß Mardochai antworten: 16 So gehe hin und versammle alle Juden, die zu Susan vorhanden sind, und fastet für mich, daß ihr nicht esset und trinket in drei Tagen, weder Tag noch Nacht; ich und meine Dirnen wollen auch also fasten. Und ich will zum König hineingehen wider das Gebot; komme ich um, so komme ich um. (2. Könige 7.4) 17 Mardochai ging hin und tat alles, was ihm Esther geboten hatte.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 23

1 Ein Mann darf nicht eine Frau seines Vaters heiraten, denn damit entehrt er seinen Vater. (3. Mose 18.8) 2 Es darf keiner in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden, dessen Hoden zerquetscht oder dessen Glied abgeschnitten ist. 3 Es darf auch kein Mischling aufgenommen werden, selbst in der zehnten Generation darf kein Nachkomme von ihm in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. 4 Dasselbe gilt für einen Ammoniter oder Moabiter. Sie sind für immer von der Gemeinde Jahwes ausgeschlossen, selbst noch in der zehnten Generation. 5 Denn sie haben sich geweigert, euch Brot und Wasser zu geben, als ihr von Ägypten kamt, und haben sogar Bileam Ben-Beor aus Petor in Mesopotamien gerufen, um dich zu verfluchen. (4. Mose 22.5-6) 6 Doch Jahwe, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören und verwandelte den Fluch in Segen für dich, denn er hatte dich lieb. 7 Darum sollst du niemals ihr Wohl und Glück zu fördern suchen. 8 Edomiter oder Ägypter aber sollst du nicht verabscheuen, denn ein Edomiter ist dein Bruder, und in Ägypten hast du einmal als Fremder gelebt. (1. Mose 25.25-26) 9 Ihre Kinder aus der dritten Generation dürfen in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und ein Feldlager aufschlägst, dann hüte dich vor allem Bösen. 11 Wenn jemand infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein ist, muss er das Lager verlassen und sich draußen aufhalten. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Gegen Abend soll er sich dann mit Wasser übergießen, und beim Untergang der Sonne darf er wieder ins Lager kommen. 13 Außerhalb vom Lager sollst du einen Platz haben, wo du austreten kannst. 14 Und bei deinem Gepäck musst du einen kleinen Spaten haben, damit du ein Loch graben kannst und deine Ausscheidung wieder bedeckst, wenn du dich draußen hingehockt hast. 15 Denn Jahwe, dein Gott, hält sich mitten in deinem Lager auf, um dich zu retten und dir deine Feinde preiszugeben. Darum muss dein Lager heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich von dir abwendet. (3. Mose 26.12) 16 Wenn sich ein ausländischer Sklave zu dir flüchtet, sollst du ihn seinem Herrn nicht ausliefern. 17 Er soll in Freiheit bei dir an einem Ort wohnen dürfen, wo es ihm gefällt. Du darfst ihn nicht unterdrücken. (2. Mose 22.20) 18 Unter den Frauen und Männern Israels darfst du keine Hurerei im Dienst irgendeines Gottes dulden. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Auch ins Haus deines Gottes Jahwe darfst du keinen Hurenlohn und kein Hundegeld bringen, auch nicht, um ein Gelübde damit zu erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut so etwas. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Getreide oder sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Von einem Ausländer magst du Zinsen nehmen, nicht aber von deinem Bruder, damit Jahwe, dein Gott, dich in dem Land segnet, das du in Besitz nehmen wirst, und er deine Arbeit gelingen lässt. 22 Wenn du Jahwe, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, dann sollst du es ohne Verzögerung erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, wird es sonst von dir einfordern und es wird dir als Sünde angelastet. (4. Mose 30.3) 23 Wenn du es unterlässt, etwas zu geloben, wird dir keine Sünde angelastet. 24 Was über deine Lippen gegangen ist, musst du halten und tun, wie du es Jahwe, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund ausgesprochen hast. 25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, kannst du so viel Trauben essen, wie du willst, bis du satt bist. Aber du darfst nichts in ein Gefäß sammeln. 26 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, du darfst aber keine Sichel dabei benutzen. (Matthäus 12.1)