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Ester - Kapitel 2

Der König sucht eine neue Gemahlin

1 Nach diesen Geschichten, da der Grimm des Königs Ahasveros sich gelegt hatte, gedachte er an Vasthi, was sie getan hatte und was über sie beschlossen war. 2 Da sprachen die Diener des Königs, die ihm dienten: Man suche dem König junge, schöne Jungfrauen, 3 und der König bestellte Männer in allen Landen seines Königreichs, daß sie allerlei junge, schöne Jungfrauen zusammenbringen gen Schloß Susan ins Frauenhaus unter der Hand Hegais, des Königs Kämmerers, der der Weiber wartet, und man gebe ihnen ihren Schmuck; 4 und welche Dirne dem König gefällt, die werde Königin an Vasthis Statt. Das gefiel dem König, und er tat also. 5 Es war aber ein jüdischer Mann zu Schloß Susan, der hieß Mardochai, ein Sohn Jairs, des Sohnes Simeis, des Sohnes des Kis, ein Benjaminiter, (1. Samuel 14.51)
6 der mit weggeführt war von Jerusalem, da Jechonja, der König Juda's, weggeführt ward, welchen Nebukadnezar, der König zu Babel, wegführte. (2. Könige 24.15-16) 7 Und er war ein Vormund der Hadassa, das ist Esther, eine Tochter seines Oheims; denn sie hatte weder Vater noch Mutter. Und sie war eine schöne und feine Dirne. Und da ihr Vater und ihre Mutter starb, nahm sie Mardochai auf zur Tochter. (Ester 2.15) 8 Da nun das Gebot und Gesetz des Königs laut ward und viel Dirnen zuhaufe gebracht wurden gen Schloß Susan unter die Hand Hegais, ward Esther auch genommen zu des Königs Hause unter die Hand Hegais, des Hüters der Weiber.
9 Und die Dirne gefiel ihm, und sie fand Barmherzigkeit vor ihm. Und er eilte mit ihrem Schmuck, daß er ihr ihren Teil gäbe und sieben feine Dirnen von des Königs Hause dazu. Und er tat sie mit ihren Dirnen an den besten Ort im Frauenhaus. 10 Und Esther sagte ihm nicht an ihr Volk und ihre Freundschaft; denn Mardochai hatte ihr geboten, sie sollte es nicht ansagen. 11 Und Mardochai wandelte alle Tage vor dem Hofe am Frauenhaus, daß er erführe, ob's Esther wohl ginge und was ihr geschehen würde. 12 Wenn aber die bestimmte Zeit einer jeglichen Dirne kam, daß sie zum König Ahasveros kommen sollte, nachdem sie zwölf Monate im Frauen-Schmücken gewesen war (denn ihr Schmücken mußte soviel Zeit haben, nämlich sechs Monate mit Balsam und Myrrhe und sechs Monate mit guter Spezerei, so waren denn die Weiber geschmückt):
13 alsdann ging die Dirne zum König und alles, was sie wollte, mußte man ihr geben, daß sie damit vom Frauenhaus zu des Königs Hause ginge. 14 Und wenn eine des Abends hineinkam, die ging des Morgens von ihm in das andere Frauenhaus unter die Hand des Saasgas, des Königs Kämmerers, des Hüters der Kebsweiber Und sie durfte nicht wieder zum König kommen, es lüstete denn den König und er ließ sie mit Namen rufen.

Ester wird Königin

15 Da nun die Zeit Esthers herankam, der Tochter Abihails, des Oheims Mardochais (die er zur Tochter hatte aufgenommen), daß sie zum König kommen sollte, begehrte sie nichts, denn was Hegai, des Königs Kämmerer, der Weiber Hüter, sprach. Und Esther fand Gnade vor allen, die sie ansahen.
16 Es ward aber Esther genommen zum König Ahasveros ins königliche Haus im zehnten Monat, der da heißt Tebeth Dezember, Januar, im siebenten Jahr seines Königreichs. 17 Und der König gewann Esther lieb über alle Weiber, und sie fand Gnade und Barmherzigkeit vor ihm vor allen Jungfrauen. Und er setzte die königliche Krone auf ihr Haupt und machte sie zur Königin an Vasthis Statt. 18 Und der König machte ein großes Mahl allen seinen Fürsten und Knechten, das war ein Mahl um Esthers willen, und ließ die Länder ruhen und gab königliche Geschenke aus.

Mordechai entdeckt eine Verschwörung gegen den König

19 Und da man das anderemal Jungfrauen versammelte, saß Mardochai im Tor des Königs.
20 Und Esther hatte noch nicht angesagt ihre Freundschaft noch ihr Volk, wie ihr Mardochai geboten hatte; denn Esther tat nach den Worten Mardochais, gleich als da er ihr Vormund war. (Ester 2.10)

Eine Verschwörung wider den König

21 Zur selben Zeit, da Mardochai im Tor des Königs saß, wurden zwei Kämmerer des Königs, Bigthan und Theres, die die Tür hüteten, zornig und trachteten ihre Hände an den König Ahasveros zu legen.
22 Das ward Mardochai kund, und er sagte es der Königin Esther, und Esther sagte es dem König in Mardochais Namen. 23 Und da man nachforschte, ward's gefunden, und sie wurden beide an Bäume gehängt. Und es ward geschrieben in die Chronik vor dem König. (Ester 6.1-2)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.