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Esra - Kapitel 9

Esras Bußgebet wegen der Mischehen

1 Da das alles war ausgerichtet, traten zu mir die Obersten und sprachen: Das Volk Israel und die Priester und Leviten sind nicht abgesondert von den Völkern in den Ländern nach ihren Greueln, nämlich die Kanaaniter, Hethiter, Pheresiter, Jebusiter, Ammoniter, Moabiter, Ägypter und Amoriter; 2 denn sie haben derselben Töchter genommen sich und ihren Söhnen und den heiligen Samen gemein gemacht mit den Völkern in den Ländern. Und die Hand der Obersten und Ratsherren war die vornehmste in dieser Missetat. (Esra 9.11-12) (Nehemia 13.23) 3 Da ich solches hörte, zerriß ich mein Kleid und meinen Rock und raufte mein Haupthaar und Bart aus und saß bestürzt. (1. Mose 37.34)
4 Und es versammelten sich zu mir alle, die des HERRN Wort, des Gottes Israels, fürchteten, um der Vergreifung willen derer, die gefangen gewesen waren; und ich saß bestürzt bis an das Abendopfer.

Esras Bußgebet

5 Und um das Abendopfer stand ich auf von meinem Elend und zerriß mein Kleid und meinen Rock und fiel auf meine Kniee und breitete meine Hände aus zu dem HERRN, meinem Gott,
6 und sprach: Mein Gott, ich schäme mich und scheue mich, meine Augen aufzuheben zu dir, mein Gott; denn unsre Missetat ist über unser Haupt gewachsen und unsre Schuld ist groß bis in den Himmel. (Psalm 38.5) (Daniel 9.7-8) 7 Von der Zeit unsrer Väter an sind wir in großer Schuld gewesen bis auf diesen Tag, und um unsrer Missetat willen sind wir und unsre Könige und Priester gegeben in die Hand der Könige in den Ländern, ins Schwert, ins Gefängnis in Raub und in Scham des Angesichts, wie es heutigestages geht. 8 Nun aber ist einen kleinen Augenblick Gnade von dem HERRN, unserm Gott, geschehen, daß uns noch Entronnene übriggelassen sind, daß er uns gebe einen Nagel an seiner heiligen Stätte, daß unser Gott unsre Augen erleuchte und gebe uns ein wenig Leben, da wir Knechte sind. (Jesaja 22.23) 9 Denn wir sind Knechte, und unser Gott hat uns nicht verlassen, ob wir Knechte sind, und hat Barmherzigkeit zu uns geneigt vor den Königen in Persien, daß sie uns das Leben gelassen haben und erhöht das Haus unsers Gottes und aufgerichtet seine Verstörung und uns gegeben einen Zaun in Juda und Jerusalem. (Jesaja 5.5) 10 Nun, was sollen wir sagen, unser Gott, nach diesem, daß wir deine Gebote verlassen haben,
11 die du durch deine Knechte, die Propheten, geboten hast und gesagt: Das Land, darein ihr kommt, es zu erben, ist ein unreines Land durch die Unreinigkeit der Völker in den Ländern in ihren Greueln, womit sie es an allen Enden voll Unreinigkeit gemacht haben. (3. Mose 18.24-25) 12 So sollt ihr nun eure Töchter nicht geben ihren Söhnen, und ihre Töchter sollt ihr euren Söhnen nicht nehmen; und sucht nicht ihren Frieden noch ihr Gutes ewiglich, auf daß ihr mächtig werdet und esset das Gute im Lande und vererbt es auf eure Kinder ewiglich. (5. Mose 7.2-3) 13 Und nach dem allem, was über uns gekommen ist um unsrer bösen Werke großer Schuld willen, hast du, unser Gott, unsre Missetat verschont und hast uns eine Errettung gegeben, wie es da steht.
14 Sollten wir wiederum deine Gebote lassen fahren, daß wir uns mit den Völkern dieser Greuel befreundeten? Wirst du nicht über uns zürnen, bis daß es ganz aus sei, daß nichts Übriges noch keine Errettung sei? 15 HERR, Gott Israels, du bist gerecht; denn wir sind übriggeblieben als Errettete, wie es heute steht. Siehe, wir sind vor dir in unsrer Schuld; denn um deswillen ist nicht zu bestehen vor dir. (Nehemia 9.33)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.