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Esra - Kapitel 8

Verzeichnis der mit Esra Zurückgekehrten

1 Dies sind die Häupter ihrer Vaterhäuser und ihr Geschlecht, die mit mir heraufzogen von Babel zu den Zeiten, da der König Arthahsastha regierte: (Esra 7.1) (Esra 7.7) 2 Von den Kindern Pinhas: Gersom; von den Kinder Ithamar: Daniel; von den Kindern David: Hattus,
3 von den Kindern Sechanja; von den Kindern Pareos: Sacharja und mit ihm Mannsbilder, gerechnet hundertfünfzig; (1. Chronik 3.22) 4 von den Kindern Pahath-Moab: Eljoenai, der Sohn Serahjas, und mit ihm zweihundert Mannsbilder; (Esra 2.6) 5 von den Kindern Satthu: Sechanja, der Sohn Jahasiels, und mit ihm dreihundert Mannsbilder; (Esra 2.8) 6 von den Kindern Adin: Ebed, der Sohn Jonathan, und mit ihm fünfzig Mannsbilder; 7 von den Kindern Elam: Jesaja, der Sohn Athaljas, und mit ihm siebzig Mannsbilder; 8 von den Kindern Sephatja: Sebadja, der Sohn Michaels und mit ihm achtzig Mannsbilder; 9 von den Kindern Joab: Obadja, der Sohn Jehiels, und mit ihm zweihundertachtzehn Mannsbilder; 10 von den Kindern Bani: Selomith, der Sohn Josiphjas, und mit ihm hundertsechzig Mannsbilder; (Esra 2.10) 11 von den Kindern Bebai: Sacharja, der Sohn Bebais, und mit ihm achtundzwanzig Mannsbilder; 12 von den Kindern Asgad: Johanan, der Sohn Hakkatans, und mit ihm hundertundzehn Mannsbilder; 13 von den Kindern Adonikams die letzten, und hießen also: Eliphelet, Jeiel und Semaja, und mit ihnen sechzig Mannsbilder; 14 von den Kindern Bigevai: Uthai und Sabbud und mit ihnen siebzig Mannsbilder.

Vorbereitung zum Aufbruch nach Jerusalem

15 Und ich versammelte sie ans Wasser, das gen Ahava kommt; und wir bleiben drei Tage daselbst. Und da ich achthatte aufs Volk und die Priester, fand ich keine Leviten daselbst.
16 Da sandte ich hin Elieser, Ariel, Semaja, Elnathan, Jarib, Elnathan, Nathan, Sacharja und Mesullam, die Obersten, und Jojarib und Elnathan, die Lehrer, 17 und sandte sie aus zu Iddo, dem Obersten, gen Kasphia, daß sie uns holten Diener für das Haus unsers Gottes. Und ich gab ihnen ein, was sie reden sollten mit Iddo und seinen Brüdern, den Tempelknechten, zu Kasphia. (Esra 2.43) 18 Und sie brachten uns, nach der guten Hand unsres Gottes über uns, einen klugen Mann aus den Kindern Maheli, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels, und Serebja mit seinen Söhnen und Brüdern, achtzehn, (Esra 7.6) 19 und Hasabja und mit ihm Jesaja von den Kindern Merari mit seinen Brüdern und ihren Söhnen, zwanzig, 20 und von den Tempelknechten, die David und die Fürsten gaben, zu dienen den Leviten, zweihundertundzwanzig, alle mit Namen genannt. (1. Chronik 9.2) 21 Und ich ließ daselbst am Wasser bei Ahava ein Fasten ausrufen, daß wir uns demütigten vor unserm Gott, zu suchen von ihm einen richtigen Weg für uns und unsre Kinder und alle unsre Habe.
22 Denn ich schämte mich vom König Geleit und Reiter zu fordern, uns wider die Feinde zu helfen auf dem Wege. Denn wir hatten dem König gesagt: Die Hand unsres Gottes ist zum Besten über alle, die ihn suchen, und seine Stärke und Zorn über alle, die ihn verlassen. (Esra 7.6) 23 Also fasteten wir und suchten solches von unserm Gott, und er hörte uns. 24 Und ich sonderte zwölf aus von den obersten Priestern, dazu Serebja und Hasabja und mit ihnen ihrer Brüder zehn,
25 und wog ihnen dar das Silber und Gold und die Gefäße zur Hebe für das Haus unsres Gottes, welche der König und seine Ratsherren und Fürsten und ganz Israel, das vorhanden war, zur Hebe gegeben hatten. 26 Und wog ihnen dar unter ihre Hand sechshundertundfünfzig Zentner Silber und an silbernen Gefäßen hundert zentner und an Gold hundert Zentner, 27 zwanzig goldene Becher, tausend Goldgulden wert, und zwei eherne, köstliche Gefäße, lauter wie Gold. 28 Und sprach zu ihnen: Ihr seid heilig dem HERRN, so sind die Gefäße auch heilig; dazu das frei gegebene Silber und Gold dem HERRN, eurer Väter Gott. 29 So wacht und bewahrt es, bis daß ihr's darwägt vor den Obersten Priestern und Leviten und den Obersten der Vaterhäuser in Israel zu Jerusalem in die Kammer des Hauses des HERRN. 30 Da nahmen die Priester und Leviten das gewogene Silber und Gold und die Gefäße, daß sie es brächten gen Jerusalem zum Hause unsres Gottes.

Ankunft in Jerusalem

31 Also brachen wir auf von dem Wasser Ahava am zwölften Tage des ersten Monats, daß wir gen Jerusalem zögen. Und die Hand unsres Gottes war über uns und errettete uns von der Hand der Feinde und derer, die uns nachstellten auf dem Wege.
32 Und wir kamen gen Jerusalem und blieben daselbst drei Tage. 33 Aber am vierten Tage wurden dargewogen das Silber und Gold und die Gefäße ins Haus unsres Gottes unter die Hand des Priesters Meremoth, des Sohnes Urias, und mit ihm Eleasar, dem Sohn Pinehas, und mit ihnen Josabad, dem Sohn Jesuas, und Noadja, dem Sohn Binnuis, den Leviten, 34 nach Zahl und Gewicht eines jeglichen; und das Gewicht ward zu der Zeit alles aufgeschrieben. 35 Und die Kinder der Gefangenschaft, die aus der Gefangenschaft gekommen waren, opferten Brandopfer dem Gott Israels: zwölf Farren für das ganze Israel, sechsundneunzig Widder, siebenundsiebzig Lämmer, zwölf Böcke zum Sündopfer, alles zum Brandopfer dem HERRN. 36 Und sie überantworteten des Königs Befehle den Amtleuten des Königs und den Landpflegern diesseit des Wassers. Und diese halfen dem Volk und dem Hause Gottes. (Esra 7.12)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.