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Esra - Kapitel 7

Esras Beauftragung durch Artaxerxes

1 Nach diesen Geschichten, da Arthahsastha, der König in Persien, regierte, zog herauf von Babel Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkias, 1 2 des Sohnes Sallum, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Ahitobs, 3 des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajoths, 4 des Sohnes Serahjas, des Sohnes Usis, des Sohnes Bukkis, 5 des Sohnes Abisuas, des Sohnes Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes Aarons, des obersten Priesters. 6 Esra aber war ein geschickter Schriftgelehrter im Gesetz Mose's, das der HERR, der Gott Israels gegeben hatte. Und der König gab ihm alles, was er forderte, nach der Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm. 2, 3, 4, 5, 6 7 Und es zogen herauf etliche der Kinder Israel und der Priester und der Leviten, der Sänger, der Torhüter und der Tempelknechte gen Jerusalem, im siebenten Jahr Arthahsasthas, des Königs. 7 
8 Und er kam gen Jerusalem im fünften Monat, nämlich des siebenten Jahres des Königs. 9 Denn am ersten Tage des ersten Monats ward er Rats, heraufzuziehen von Babel, und am ersten Tage des fünften Monats kam er gen Jerusalem nach der guten Hand Gottes über ihm. 8 10 Denn Esra schickte sein Herz, zu suchen das Gesetz des HERRN und zu tun, und zu lehren in Israel Gebote und Rechte.

Erlass des Königs Artaxerxes über Esras Vollmacht

11 Und dies ist der Inhalt des Briefes, den der König Arthahsastha gab Esra, dem Priester, dem Schriftgelehrten, der ein Lehrer war in den Worten des HERRN und seiner Gebote über Israel:
12 Arthahsastha, König aller Könige, Esra, dem Priester und Schriftgelehrten im Gesetz des Gottes des Himmels, Friede und Gruß! 9 
13 Von mir ist befohlen, daß alle, die da willig sind in meinem Reich, des Volkes Israel und der Priester und Leviten, gen Jerusalem zu ziehen, daß die mit dir ziehen, 14 dieweil du vom König und seinen sieben Ratsherren gesandt bist, zu besichtigen Juda und Jerusalem nach dem Gesetz Gottes, das unter deiner Hand ist, 15 und hinzubringen Silber und Gold, das der König und seine Ratsherren freiwillig geben dem Gott Israels, des Wohnung zu Jerusalem ist, 16 und allerlei Silber und Gold, das du finden kannst in der ganzen Landschaft Babel, mit dem, was das Volk und die Priester freiwillig geben zum Hause ihres Gottes zu Jerusalem. 17 Alles das nimm und kaufe mit Fleiß von dem Gelde Farren, Widder, Lämmer und die Speisopfer und Trankopfer dazu, daß man opfere auf dem Altar beim Hause eures Gottes zu Jerusalem. 18 Dazu was dir und deinen Brüdern mit dem übrigen Gelde zu tun gefällt, das tut nach dem Willen eures Gottes. 19 Und die Gefäße, die dir gegeben sind zum Amt im Hause Gottes, überantworte vor Gott zu Jerusalem. 20 Auch was mehr not sein wird zum Hause deines Gottes, das dir vorfällt auszugeben, das laß geben aus der Kammer des Königs. 21 Ich, König Arthahsastha, habe dies befohlen den Schatzmeistern jenseit des Wassers, daß, was Esra von euch fordern wird, der Priester und Schriftgelehrte im Gesetz des Gottes des Himmels, daß ihr das fleißig tut,
22 bis auf hundert Zentner Silber und auf hundert Kor Weizen und auf hundert Bath Wein und auf hundert Bath Öl und salz ohne Maß. 23 Alles was gehört zum Gesetz des Gottes des Himmels, daß man dasselbe fleißig tue zum Hause des Gottes des Himmels, daß nicht ein Zorn komme über das Königreich des Königs und seiner Kinder. 24 Und euch sei kund, daß ihr nicht Macht habt, Zins, Zoll und jährliche Rente zu legen auf irgend einen Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelknecht und Diener im Hause dieses Gottes. 25 Du aber, Esra, nach der Weisheit deines Gottes, die unter deiner Hand ist, setze Richter und Pfleger, die alles Volk richten, das jenseit des Wassers ist, alle, die das Gesetz deines Gottes wissen; und welche es nicht wissen, die lehret es. 26 Und ein jeglicher, der nicht mit Fleiß tun wird das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs, der soll sein Urteil um der Tat willen haben, es sei zum Tod oder in die Acht oder zur Buße am Gut oder ins Gefängnis. 27 Gelobt sei der HERR, unsrer Väter Gott, der solches hat dem König eingegeben, daß er das Haus des HERRN zu Jerusalem ziere,
28 und hat zu mir Barmherzigkeit geneigt vor dem König und seinen Ratsherren und allen Gewaltigen des Königs! Und ich ward getrost nach der Hand des HERRN, meines Gottes, über mir und versammelte Häupter aus Israel, daß sie mit mir hinaufzögen. 10 

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, 11 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. 12 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. 13 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! 14, 15 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! 16, 17 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 18 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. 19 

Querverweise

1 1. Chronik 5.40: Asarja zeugte Seraja. Seraja zeugte Jozadak.

2 Esra 7.9: Denn am ersten Tage des ersten Monats ward er Rats, heraufzuziehen von Babel, und am ersten Tage des fünften Monats kam er gen Jerusalem nach der guten Hand Gottes über ihm.

3 Esra 7.28: und hat zu mir Barmherzigkeit geneigt vor dem König und seinen Ratsherren und allen Gewaltigen des Königs! Und ich ward getrost nach der Hand des HERRN, meines Gottes, über mir und versammelte Häupter aus Israel, daß sie mit mir hinaufzögen.

4 Esra 8.18: Und sie brachten uns, nach der guten Hand unsres Gottes über uns, einen klugen Mann aus den Kindern Maheli, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels, und Serebja mit seinen Söhnen und Brüdern, achtzehn,

5 Esra 8.22: Denn ich schämte mich vom König Geleit und Reiter zu fordern, uns wider die Feinde zu helfen auf dem Wege. Denn wir hatten dem König gesagt: Die Hand unsres Gottes ist zum Besten über alle, die ihn suchen, und seine Stärke und Zorn über alle, die ihn verlassen.

6 Nehemia 2.8: und Briefe an Asaph den Holzfürsten Forstmeister des Königs, daß er mir Holz gebe zu Balken der Pforten an der Burg beim Tempel und zu der Stadtmauer und zum Hause, da ich einziehen soll. Und der König gab mir nach der guten Hand meines Gottes über mir.

7 Esra 2.43: Der Tempelknechte: die Kinder Ziha, die Kinder Hasupha, die Kinder Tabbaoth,

8 Esra 7.6: Esra aber war ein geschickter Schriftgelehrter im Gesetz Mose's, das der HERR, der Gott Israels gegeben hatte. Und der König gab ihm alles, was er forderte, nach der Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm.

9 Hesekiel 26.7: Denn so spricht der Herr, HERR: Siehe, ich will über Tyrus kommen lassen Nebukadnezar, den König zu Babel, von Mitternacht her, der ein König aller Könige ist, mit Rossen, Wagen, Reitern und mit großem Haufen Volks.

10 Esra 7.6: Esra aber war ein geschickter Schriftgelehrter im Gesetz Mose's, das der HERR, der Gott Israels gegeben hatte. Und der König gab ihm alles, was er forderte, nach der Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm.

11 4. Mose 30.1: Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

12 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;

13 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt, die allerlei Mutter bricht bei den Kindern Israel, unter den Menschen und unter dem Vieh; denn sie sind mein.

14 4. Mose 18.14: Alles Verbannte in Israel soll dein sein.

15 4. Mose 21.2: Da gelobte Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dies Volk unter meine Hand gibst, so will ich ihre Städte verbannen.

16 1. Samuel 15.3: So zieh nun hin und schlage die Amalekiter und verbanne sie mit allem, was sie haben; schone ihrer nicht sondern töte Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!

17 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten den Agag, und was gute Schafe und Rinder und gemästet war, und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten's nicht verbannen; was aber schnöde und untüchtig war, das verbannten sie.

18 4. Mose 18.21: Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel zum Erbgut für ihr Amt, das sie mir tun an der Hütte des Stifts.

19 3. Mose 26.46: Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen ihm selbst und den Kindern Israel gestellt hat auf dem Berge Sinai durch die Hand Mose's.