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Esra - Kapitel 7

Esras Beauftragung durch Artaxerxes

1 Nach diesen Geschichten, da Arthahsastha, der König in Persien, regierte, zog herauf von Babel Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkias, (1. Chronik 5.40) 2 des Sohnes Sallum, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Ahitobs, 3 des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajoths, 4 des Sohnes Serahjas, des Sohnes Usis, des Sohnes Bukkis, 5 des Sohnes Abisuas, des Sohnes Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes Aarons, des obersten Priesters. 6 Esra aber war ein geschickter Schriftgelehrter im Gesetz Mose's, das der HERR, der Gott Israels gegeben hatte. Und der König gab ihm alles, was er forderte, nach der Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm. (Esra 7.9) (Esra 7.28) (Esra 8.18) (Esra 8.22) (Nehemia 2.8) 7 Und es zogen herauf etliche der Kinder Israel und der Priester und der Leviten, der Sänger, der Torhüter und der Tempelknechte gen Jerusalem, im siebenten Jahr Arthahsasthas, des Königs. (Esra 2.43)
8 Und er kam gen Jerusalem im fünften Monat, nämlich des siebenten Jahres des Königs. 9 Denn am ersten Tage des ersten Monats ward er Rats, heraufzuziehen von Babel, und am ersten Tage des fünften Monats kam er gen Jerusalem nach der guten Hand Gottes über ihm. (Esra 7.6) 10 Denn Esra schickte sein Herz, zu suchen das Gesetz des HERRN und zu tun, und zu lehren in Israel Gebote und Rechte.

Erlass des Königs Artaxerxes über Esras Vollmacht

11 Und dies ist der Inhalt des Briefes, den der König Arthahsastha gab Esra, dem Priester, dem Schriftgelehrten, der ein Lehrer war in den Worten des HERRN und seiner Gebote über Israel:
12 Arthahsastha, König aller Könige, Esra, dem Priester und Schriftgelehrten im Gesetz des Gottes des Himmels, Friede und Gruß! (Hesekiel 26.7)
13 Von mir ist befohlen, daß alle, die da willig sind in meinem Reich, des Volkes Israel und der Priester und Leviten, gen Jerusalem zu ziehen, daß die mit dir ziehen, 14 dieweil du vom König und seinen sieben Ratsherren gesandt bist, zu besichtigen Juda und Jerusalem nach dem Gesetz Gottes, das unter deiner Hand ist, 15 und hinzubringen Silber und Gold, das der König und seine Ratsherren freiwillig geben dem Gott Israels, des Wohnung zu Jerusalem ist, 16 und allerlei Silber und Gold, das du finden kannst in der ganzen Landschaft Babel, mit dem, was das Volk und die Priester freiwillig geben zum Hause ihres Gottes zu Jerusalem. 17 Alles das nimm und kaufe mit Fleiß von dem Gelde Farren, Widder, Lämmer und die Speisopfer und Trankopfer dazu, daß man opfere auf dem Altar beim Hause eures Gottes zu Jerusalem. 18 Dazu was dir und deinen Brüdern mit dem übrigen Gelde zu tun gefällt, das tut nach dem Willen eures Gottes. 19 Und die Gefäße, die dir gegeben sind zum Amt im Hause Gottes, überantworte vor Gott zu Jerusalem. 20 Auch was mehr not sein wird zum Hause deines Gottes, das dir vorfällt auszugeben, das laß geben aus der Kammer des Königs. 21 Ich, König Arthahsastha, habe dies befohlen den Schatzmeistern jenseit des Wassers, daß, was Esra von euch fordern wird, der Priester und Schriftgelehrte im Gesetz des Gottes des Himmels, daß ihr das fleißig tut,
22 bis auf hundert Zentner Silber und auf hundert Kor Weizen und auf hundert Bath Wein und auf hundert Bath Öl und salz ohne Maß. 23 Alles was gehört zum Gesetz des Gottes des Himmels, daß man dasselbe fleißig tue zum Hause des Gottes des Himmels, daß nicht ein Zorn komme über das Königreich des Königs und seiner Kinder. 24 Und euch sei kund, daß ihr nicht Macht habt, Zins, Zoll und jährliche Rente zu legen auf irgend einen Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelknecht und Diener im Hause dieses Gottes. 25 Du aber, Esra, nach der Weisheit deines Gottes, die unter deiner Hand ist, setze Richter und Pfleger, die alles Volk richten, das jenseit des Wassers ist, alle, die das Gesetz deines Gottes wissen; und welche es nicht wissen, die lehret es. 26 Und ein jeglicher, der nicht mit Fleiß tun wird das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs, der soll sein Urteil um der Tat willen haben, es sei zum Tod oder in die Acht oder zur Buße am Gut oder ins Gefängnis. 27 Gelobt sei der HERR, unsrer Väter Gott, der solches hat dem König eingegeben, daß er das Haus des HERRN zu Jerusalem ziere,
28 und hat zu mir Barmherzigkeit geneigt vor dem König und seinen Ratsherren und allen Gewaltigen des Königs! Und ich ward getrost nach der Hand des HERRN, meines Gottes, über mir und versammelte Häupter aus Israel, daß sie mit mir hinaufzögen. (Esra 7.6)

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3. Mose - Kapitel 23

Die Feste des HERRN

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Das sind die Feste des HERRN, da ihr heilige Festversammlungen einberufen sollt; das sind meine Feste:

Der Sabbat

3 Sechs Tage lang soll man arbeiten, aber am siebenten Tag ist die Sabbatfeier, eine heilige Versammlung; da sollt ihr kein Werk tun; denn es ist der Sabbat des HERRN, in allen euren Wohnorten. (2. Mose 20.8-11)

Das Passah; das Fest der ungesäuerten Brote

4 Das sind aber die Feste des HERRN, die heiligen Versammlungen, die ihr zu festgesetzten Zeiten einberufen sollt: (2. Mose 23.14) 5 Am vierzehnten Tag des ersten Monats, gegen Abend, ist das Passah des HERRN. (2. Mose 12.1) 6 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote des HERRN. Da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuertes Brot essen. 7 Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten; 8 da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten und ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang Feueropfer darbringen. Am siebenten Tag ist heilige Versammlung, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

Das Fest der Erstlinge

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und seine Ernte einheimset, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen. 11 Der soll die Garbe weben vor dem HERRN, zu eurer Begnadigung; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester weben. (Matthäus 28.1) (1. Korinther 15.20) 12 Ihr sollt aber an dem Tage, wenn eure Garbe gewebt wird, dem HERRN ein Brandopfer zurichten von einem tadellosen einjährigen Lamm; 13 dazu sein Speisopfer, zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, ein Feueropfer dem HERRN zum lieblichen Geruch; samt seinem Trankopfer, einem Viertel Hin Wein. 14 Ihr sollt aber weder Brot noch geröstetes Korn noch zerriebene Körner essen bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott diese Gabe darbringt. Das ist eine ewig gültige Ordnung für alle eure Geschlechter.

Das Fest der Wochen (Pfingstfest)

15 Darnach sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat, von dem Tage, da ihr die Webegarbe darbringt, sieben volle Wochen abzählen bis zum Tag, (2. Mose 23.16) (2. Mose 34.22) (4. Mose 28.26) (5. Mose 16.9-12) 16 der auf den siebenten Sabbat folgt, nämlich fünfzig Tage sollt ihr zählen, und alsdann dem HERRN ein neues Speisopfer darbringen. 17 Ihr sollt nämlich aus euren Wohnsitzen zwei Webebrote bringen, von zwei Zehntel Semmelmehl zubereitet; die sollen gesäuert und dem HERRN zu Erstlingen gebacken werden. 18 Zu dem Brot aber sollt ihr sieben einjährige, tadellose Lämmer darbringen und einen jungen Farren und zwei Widder; das soll des HERRN Brandopfer sein; dazu ihr Speisopfer und ihr Trankopfer; ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch. 19 Ihr sollt auch einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Dankopfer zurichten; 20 und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten weben, nebst den beiden Lämmern, als Webopfer vor dem HERRN. Die sollen dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören . 21 Und ihr sollt an demselben Tag ausrufen lassen: «Man soll eine heilige Versammlung abhalten und keine Werktagsarbeit verrichten!» Das ist eine ewig gültige Satzung für alle eure Wohnorte und Geschlechter. 22 Wenn ihr aber die Ernte eures Landes einbringt, so sollst du dein Feld nicht bis an den Rand abernten und nicht selbst Nachlese halten, sondern es dem Armen und Fremdling überlassen. Ich, der HERR, bin euer Gott. (3. Mose 19.9)

Das Posaunenfest

23 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 24 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tag des siebenten Monats sollt ihr einen Feiertag halten, einen Gedächtnistag unter Posaunenklang, eine heilige Versammlung. (4. Mose 10.10) (4. Mose 29.1) 25 Ihr sollt keine Werktagsarbeit verrichten, sondern dem HERRN Feueropfer darbringen.

Der Versöhnungstag

26 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 27 Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen; (3. Mose 16.1) 28 und ihr sollt an diesem Tage keine Arbeit verrichten; denn es ist der Versöhnungstag, zu eurer Versöhnung vor dem HERRN, eurem Gott. 29 Welche Seele sich aber an diesem Tage nicht demütigt, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk; 30 und welche Seele an diesem Tag irgend eine Arbeit verrichtet, die will ich vertilgen mitten aus ihrem Volk. 31 Ihr sollt keine Arbeit verrichten. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 32 Ihr sollt Sabbatruhe halten und eure Seelen demütigen. Am neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr die Feier beginnen, und sie soll währen von einem Abend bis zum andern.

Das Laubhüttenfest

33 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 34 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll dem HERRN das Laubhüttenfest gefeiert werden, sieben Tage lang. (2. Mose 23.16) (2. Mose 34.22) (4. Mose 29.12) (5. Mose 16.13-15) 35 Am ersten Tage ist heilige Versammlung; da sollt ihr keine Arbeit verrichten. 36 Sieben Tage lang sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen und am achten Tag eine heilige Versammlung halten und dem HERRN Feueropfer darbringen; es ist Festversammlung; da sollt ihr keine Arbeit verrichten. (Johannes 7.37) 37 Das sind die Feste des HERRN, da ihr heilige Versammlungen einberufen sollt, um dem HERRN Feueropfer, Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer darzubringen, ein jedes an seinem Tag 38 außer den Sabbaten des HERRN und außer euren Gaben, den gelobten und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebet. 39 So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des HERRN halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist Feiertag und am achten Tag ist auch Feiertag. 40 Ihr sollt aber am ersten Tag Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und Bachweiden, und sieben Tage lang fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott. (Nehemia 8.14-16) 41 Und sollt also dem HERRN das Fest halten, sieben Tage lang im Jahr. Das soll eine ewige Ordnung sein für eure Geschlechter, daß ihr im siebenten Monat also feiert. 42 Sieben Tage lang sollt ihr in Laubhütten wohnen; alle Landeskinder in Israel sollen in Laubhütten wohnen, 43 damit eure Nachkommen wissen, wie ich die Kinder Israel in Hütten wohnen ließ, als ich sie aus Ägypten führte; ich, der Herr, euer Gott. 44 Und Mose erklärte den Kindern Israel die Feiertage des HERRN.