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Esra - Kapitel 6

Der Erlass des Kyrus über den Tempelbau

1 Da befahl der König Darius, daß man suchen sollte in der Kanzlei im Schatzhause des Königs, die zu Babel lag. 2 da fand man zu Ahmetha im Schloß das in Medien Liegt, ein Buch und stand also darin eine Geschichte geschrieben: 3 Im ersten Jahr des Königs Kores befahl der König Kores, das Haus Gottes zu Jerusalem zu bauen als eine Stätte, da man opfert und den Grund zu legen; zur Höhe sechzig Ellen und zur Weite auch sechzig Ellen; (Esra 1.1) 4 und drei Reihen von behauenen Steinen und eine Reihe von Holz; und die Kosten sollen vom Hause des Königs gegeben werden; 5 dazu die goldenen und silbernen Gefäße des Hauses Gottes, die Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem genommen und gen Babel gebracht hat, soll man wiedergeben, daß sie wiedergebracht werden in den Tempel zu Jerusalem an ihre Statt im Hause Gottes.

Vollendung des Tempelbaus unter Darius

6 So haltet euch nun fern von ihnen, du, Thathnai, Landpfleger jenseits des Wassers, und Sethar-Bosnai und ihr andern des Rats, ihr von Apharsach, die ihr jenseits des Wassers seid.
7 Laßt sie arbeiten am Hause Gottes, daß der Juden Landpfleger und ihre Ältesten das Haus Gottes bauen an seine Stätte. 8 Auch ist von mir befohlen, was man den Ältesten der Juden tun soll, zu bauen das Haus Gottes; nämlich, daß man aus des Königs Gütern von den Renten jenseits des Wassers mit Fleiß nehme und gebe es den Leuten und daß man ihnen nicht wehre; 9 und wenn sie bedürfen junge Farren, Widder oder Lämmer zum Brandopfer dem Gott des Himmels, Weizen, Salz, Wein und Öl, nach dem Wort der Priester zu Jerusalem soll man ihnen geben jeglichen Tag seine Gebühr, und daß solches nicht lässig geschehe! -, 10 daß sie opfern zum süßen Geruch dem Gott des Himmels und bitten für das Leben des Königs und seiner Kinder. 11 Von mir ist solcher Befehl geschehen. Und welcher Mensch diese Worte verändert, von des Hause soll man einen Balken nehmen und aufrichten und ihn daran hängen, und sein Haus soll dem Gericht verfallen sein um der Tat willen. 12 Der Gott aber, der seinen Namen daselbst wohnen läßt, bringe um alle Könige und jegliches Volk, das seine Hand ausreckt, daran zu ändern und zu brechen das Haus Gottes in Jerusalem. Ich, Darius, habe dies befohlen, daß es mit Fleiß getan werde. 13 Das taten mit Fleiß Thathnai, der Landpfleger jenseits des Wassers, und Sethar-Bosnai mit ihrem Rat, zu welchem der König Darius gesandt hatte.
14 Und die Ältesten der Juden bauten; und es ging vonstatten durch die Weissagung der Propheten Haggai und Sacharja, des Sohnes Iddos, und sie bauten und richteten auf nach dem Befehl des Gottes Israels und nach dem Befehl des Kores, Darius und Arthahsastha, der Könige in Persien, 15 und vollendeten das Haus bis an den dritten Tag des Monats Adar, das war das sechste Jahr des Königreichs des Königs Darius. (Esra 4.24) 16 Und die Kinder Israel, die Priester, die Leviten und die andern Kinder der Gefangenschaft hielten Einweihung des Hauses Gotte mit Freuden (4. Mose 7.10) (1. Könige 8.62-66)
17 und opferten auf die Einweihung des Hauses Gottes hundert Farren, zweihundert Widder, vierhundert Lämmer und zum Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke nach der Zahl der Stämme Israels (Esra 8.35) 18 und bestellten die Priester und die Leviten in ihren Ordnungen, zu dienen Gott, der zu Jerusalem ist, wie es geschrieben steht im Buch Mose's. (4. Mose 3.6) (4. Mose 8.24)

Feier des Passafestes

19 Und die Kinder der Gefangenschaft hielten Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats; (2. Mose 12.6)
20 Denn die Priester und Leviten hatten sich gereinigt wie ein Mann, daß sie alle rein waren, und schlachteten das Passah für alle Kinder der Gefangenschaft und für ihre Brüder, die Priester und für sich. 21 Und die Kinder Israel, die aus der Gefangenschaft waren wiedergekommen, und alle, die sich zu ihnen abgesondert hatten von der Unreinigkeit der Heiden im Lande, zu suchen den HERRN, den Gott Israels, aßen 22 und hielten das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage mit Freuden; denn der HERR hatte sie fröhlich gemacht und das Herz des Königs von Assyrien zu ihnen gewandt, daß sie gestärkt würden im Werk am Hause Gottes, der der Gott Israels ist.

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5. Mose - Kapitel 23

Ausschluss von der Gemeinde des HERRN

1 Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich; 4 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte. 5 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen. 8 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.

Reinhaltung des Heerlagers

10 Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 11 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende. 15 Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Verschiedene Verordnungen

16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken. 17 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein. 22 Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde. (4. Mose 30.3) 23 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast. 24 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun. 25 Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.